Recht

Ehrenamt führt nicht zu Ausschluss aus Künstlersozialkasse

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die mit einem Ehrenamt verbundenen Bezüge aus Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern und Verdienstausfällen nicht zum Ausschluss aus der Künstlersozialkasse führen. Geklagt hatte eine selbstständige Publizistin, deren Bezüge aus ihrem Ehrenamt als Vorsitzende einer Fraktion im Dortmunder Stadtparlament die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro monatlich überschritten hatten.
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Druck erfolgreich: Bundestag rückt Gutachten raus

Der Druck der Kampagne #FragDenBundestag war erfolgreich. Der Deutsche Bundestag hat am 18. Februar 2016 mitgeteilt, dass er künftig Gutachten und Ausarbeitungen seiner Wissenschaftlichen Dienste auf einer Homepage öffentlich zur Verfügung stellt. Bereits jetzt sind unter der Adresse www.bundestag.de/ausarbeitungen „zahlreiche Arbeiten, die nach dem Informationsfreiheitsgesetz an Interessierte herauszugeben sind, für jedermann zugänglich.“ Die Informationen sind auf der Internetseite nach Fachgebieten und Jahrgang sortiert. In den nächsten Wochen wird das Angebot sukzessive erweitert.
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Empörung über zweites Urteil für „Rabaukenjäger“

Das Landgericht Neubrandenburg hat am 5. Februar eine Verurteilung wegen Beleidigung gegen einen Redakteur des „Nordkurier“ bestätigt. Kritiker sahen bereits im Urteil der ersten Instanz eine Missachtung der Pressefreiheit. Auch mit dem neuerlichen Spruch, den Chefredakteur Lutz Schumacher als „absurdes Urteil gegen die Meinungsfreiheit“ wertet, wollen sich weder Journalist noch Zeitung zufriedengeben.
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Nachrichtenportal haftet nicht per se für Kommentare

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat zugunsten eines der wichtigsten Internet-Nachrichtenportale Ungarns entschieden, dass Plattformbetreiber nicht automatisch für Kommentare ihrer Nutzer haften. In seinem Urteil vom 2. Februar 2016 rügte der Straßburger Gerichtshof außerdem „die starre Haltung der ungarischen Gerichte“, die jegliche Abwägung zwischen den widerstreitenden Rechten auf Meinungsfreiheit und auf Unversehrtheit des Rufs eines Unternehmens unterlassen hätten.
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Es reicht! Gegen den Hass aus dem Netz

„Uns reicht es!“ schrieb der Ressortleiter Berlin/Brandenburg der „Berliner Zeitung“ den Leser_rinnen „In eigener Sache“. Am Tag darauf legte die Chefredakteurin nach und bezeichnete Gewaltandrohungen und Beleidigungen gegen Redakteure aus den sozialen Netzwerken als Angriff auf die Zivilisation, den man nicht hinnehme und auch juristisch dagegen vorgehe. In der Redaktion sei die Meinungsbildung dazu im Gange, erklärt Frederik Bombosch, Sprecher des Redaktionsausschusses.
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Pressefreiheit siegt: Gerichtsschlappe für Albert von Monaco

Durch eine jahrzehntelange Prozessflut hat seine Schwester – mittlerweile Hannoveranerin – das Recht zur Abbildung von „Personen der Zeitgeschichte“ in der Presse in Deutschland und ganz Europa nachhaltig verändert. Beim zweiten und dritten Anlauf aber war Prinzessin Caroline vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Eine Gerichtsschlappe musste jetzt auch Albert von Monaco in Straßburg hinnehmen. Die Zeitschrift „Paris Match“ durfte über den unehelichen Sohn des Fürsten mit einer Stewardess berichten.
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BGH: Verlag muss 23.000 Euro an Freie nachzahlen

In zwei jetzt veröffentlichten Urteilen hat der Bundesgerichtshof die Vergütungsregeln für Tageszeitungen als Grundlage zur Berechnung angemessener Honorare genommen. Die Urteile vom 21. Mai 2015 (GVR Tageszeitungen I und II) sind die ersten Entscheidungen des BGH zur Anwendbarkeit von Gemeinsamen Vergütungsregeln überhaupt. Der Verlag des Bonner General-Anzeigers muss nun fast 23.000 Euro Honorar plus Zinsen an zwei freie Journalisten nachzahlen.
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Pro und contra Auskunftsrecht

Eine im Oktober veröffentlichte Verfassungsgerichtsentscheidung zum Auskunftsanspruch der Presse macht vor allem eines deutlich: Journalistinnen und Journalisten „brauchen ein Bundespressegesetz, das die Auskunftsansprüche der Medien gegenüber Bundesbehörden entsprechend den Landesgesetzen regelt”, unterstreicht die dju in ver.di.
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Presseauskünfte: Gesetz weiter dringend notwendig

Im September 2013 hatte der Bundesnachrichtendienst einem Tageszeitungsjournalisten Auskünfte über den Export von waffenfähigen Dual-Use-Gütern nach Syrien aus Gründen der Geheimhaltung verweigert. Zwei Monate später lehnte das Bundesverwaltungsgericht den Antrag des Redakteurs auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den BND ab.
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Beate Zschäpe: Teufel oder Diddl-Maus?

Die Soziologin Charlie Kaufhold hat Medienberichte über Beate Zschäpe analysiert und kommt zu einem kritischen Befund. Die Ergebnisse hat sie am 16. Dezember auf einer Veranstaltung in Berlin vorgestellt.
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Mehrjährige Haftstrafe für Betreiber von kinoX.to

Durch das illegale Streaming entsteht der Filmindustrie jährlich allein in Deutschland ein Schaden von 300 bis 400 Millionen Euro, schätzt die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Jetzt ist einer der Betreiber des illegalen Internetportals kinoX.to und der Vorgänger-Seite kino.to verurteilt worden.
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Hunderttausendfache Verletzung von Urheberrechten

Am 30. Oktober begann in Leipzig der erste Prozess gegen einen mutmaßlichen Mitbetreiber des Raubkopien-Portals Kinox.to. Der Angeklagte steht wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung in mehr als 767.000 Fällen vor dem Landgericht (Az.: 11 KLs 390 Js 9/15). Die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 29-Jährigen in ihrer 69seitigen Anklageschrift vor, als technischer Geschäftsführer zum Kernteam und Mitbetreiber von Kinox.to und dessen Vorgänger-Plattform Kino.to gehört zu haben. Zudem ist er wegen Nötigung, Computersabotage und Steuerhinterziehung angeklagt. Die illegale Streaming-Plattform Kino.to war im Sommer 2011 aufgeflogen und geschlossen worden (siehe M4 und…
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Kölner Urteil stärkt Status der Freien an Zeitungen

Das Landgericht Köln erklärte in einem aktuellen Urteil die Honorarbedingungen der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft für unwirksam. Es gab damit einer Klage des DJV und der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di Recht.
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Kachelmann gewinnt gegen Bild – Urteil mit abschreckender Wirkung?

Das ist fürwahr eine stolze Summe: 635.000 Euro Schmerzensgeld müssen „Bild“ respektive der Springer-Verlag Jörg Kachelmann als Ausgleich für 38 schwerwiegende Persönlichkeitsverletzungen bezahlen. Das Kölner Landgericht hat mit dem Urteil neue Maßstäbe gesetzt. Bisheriger Halter dieses zweifelhaften Rekordes war der Klambt-Verlag, der Madeleine von Schweden, einer Tochter von Königin Silvia, 2009 wegen einer Vielzahl erfundener Geschichten 400.000 Euro zahlen musste.
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Redakteure frei gesprochen

Nach ihrem Chefredakteur sind am 24. September auch zwei Redakteure des Hamburger Abendblatts in erster Instanz freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, illegal aus einem Whatsapp-Chat der Mutter von Yagmur M. zitiert zu haben. Das türkische, dreijährige Mädchen war an seinen Misshandlungen gestorben.
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Urheberrechte gestärkt

ver.di begrüßt die Absicht des Bundesjustizministeriums, die wirtschaftliche Situation von Urhebern und ausübenden Künstlerinnen und Künstlern zu stärken. Der Referentenentwurf zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes „stellt einen dringend notwendigen und lange überfälligen Schritt zur Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen der professionellen Medien- und Kulturschaffenden in Deutschland dar. Allerdings gibt es Punkte, an denen nachgebessert werden sollte”, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.
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