Recht

Mehr Schutz für Journalisten

Der Deutsche Presserat appelliert in seiner Sitzung am 3. März an die Bundesministerin der Justiz, ihren Referentenentwurf zur Änderung der Regelungen für Strafermittlungsmaßnahmen zu überarbeiten. Der dort behandelte §160a der Strafprozessordnung muss umfassender als bislang Journalisten vor Ermittlungsmaßnahmen schützen.
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Hürdenlauf

Bei Pressekonferenzen von Ministern werden Journalisten zuvorkommend behandelt. Ganz anders sieht es aus, wenn sie in deren Ministerien Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beantragen. Die erste Hürde besteht darin, dass gegen Ablehnungen seitens oberster Bundesbehörden, also auch der Bundesministerien, kein Widerspruch eingelegt werden kann. Wer weiterkommen will, muss vor dem Verwaltungsgericht Berlin klagen. Das verursacht erhebliche Kosten und führt zu einer Zeitverzögerung, was den Klageweg für die meisten Journalisten unmöglich macht.
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Versetzung unwirksam

Das Bundesarbeitsgericht urteilte (9 AZR 3/09) am 23. Februar, dass die Versetzung einer Tageszeitungsredakteurin der Berliner Morgenpost in die Service- und Entwicklungsredaktion nicht zulässig ist.
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Anzeige gegen Bauer

Der Betriebsrat der Lapsis KG, die zur Bauer Media Group gehört, hat eine Anzeige beim Amt für Arbeitsschutz eingereicht. Die Arbeitnehmervertreter fühlen sich in ihren Informations- und Beteiligungsrechten grob hintergangen.
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Schlacht ums Wasser

Die Produktionsfirma KernFilm aus Hamburg sieht sich bei den Recherchen zu ihren Filmen über die Privatisierung der Wasserversorgung massivem Druck seitens der Wasserindustrie ausgesetzt. Zuletzt wendeten Mitarbeiter eines Wasserkonzerns sogar körperliche Gewalt gegen die Journalisten an. Um unabhängig produzieren zu können, arbeitet KernFilm nun mit einem bis jetzt einzigartigen Finanzierungsmodell für Dokumentarprojekte in Deutschland. Die Filme werden durch Spenden realisiert, die übers Internet gesammelt werden.
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Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich

Seuchen sind in aller Munde dieser Tage. Sie sind hoch ansteckend, und wenn sie sich unbegrenzt ausbreiten, heißen sie Pandemien.
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kommentiert & aufgespießt Mangelnde Staatsferne

Die Bundestagsfraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke wollen den ZDF-Staatsvertrag in einem Normenkontrollverfahren vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Ein entsprechender Entwurf, erarbeitet von Verfassungsrechtler Dieter Dörr (M 12/2009), wurde Anfang Januar in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt.
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Ungleiches Duell

Das ungleiche Duell zwischen dem freien Journalisten Marvin Oppong und dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) geht in eine neue Runde. Oppong, noch mitten im Jura-Studium und allenfalls nebenberuflich Journalist, hat gegen die größte öffentlich-rechtliche Anstalt geklagt. Denn die will ihm nicht freiwillig verraten, was er von ihr wissen will: An welche privaten Unternehmen und in welchem Umfang der Sender Aufträge vergibt. Seit nunmehr drei Jahren müht sich Oppong am WDR ab. Er hat unter Kollegen viel Staub aufgewirbelt, an die gewünschten Informationen ist er bis heute nicht gekommen. Oppong glaubt, auf die Auskünfte ein Recht zu haben und beruft sich dabei auf das…
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Video als Beweis für Kriegsverbrechen

In seinen Sitzungen im Dezember 2009 hat der Deutsche Presserat sechs Rügen, 15 Missbilligungen und 29 Hinweise ausgesprochen. Insgesamt wurden in den zwei Ausschüssen 102 Beschwerden behandelt.
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Aushilfsjob Fotograf

Ist, wer in besten Jahren große Umsätze mit seinen Fotos erzielte, sich als Theaterfotograf einen Namen machte und Ausstellungen in Köln, Karlsruhe, Paris und Berlin hatte, ein „ungelernter Arbeiter“? Absurde Anmutung? Mitnichten! Denn diese Definition musste als eine von mehreren fragwürdigen Begründungen für die Deutsche Rentenversicherung herhalten, um den Antrag eines freien Fotografen auf Erwerbsminderungsrente abzuschmettern. Dieser hatte nach 30jähriger Arbeit als Fotoreporter durch berufsbedingte Belastungen sich solch gravierende Verschleißerscheinungen der Wirbelsäule eingehandelt, dass er mit seinem Beruf seine Brötchen nicht mehr verdienen kann. Wie belieben?…
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Berufsunfähig

Ilja Winkler (Name geändert) ist Mitte 50 und seit 30 Jahren als Fotoreporter unterwegs. Er arbeitete fest angestellt mit Redakteursvertrag bei zwei großen bundesdeutschen Zeitungen, bis er sich 1989 selbständig machte und sich – bis auf ein Zwischenspiel als Bildredakteur – auf Theaterfotografie konzentrierte. Stundenlang beobachtete er durch den Kamerasucher das Geschehen auf der Bühne – stehend, sitzend oder zwischen der Theaterbestuhlung knieend. Oft mit zwei Kameras abwechselnd auf der Schulter und am Auge. Für Bildagenturen arbeiten hieß, fünf bis acht Termine am Tag mit sofortiger Bildlieferung. Immer dabei: die 12–15 Kilo schwere Fototasche mit kostspieliger Technik…
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Verwaltungsgerichtshof gegen PC-Rundfunkgebühren

Mit dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Hessen hat sich erstmals eine höhere Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegen die Rundfunkgebührenpflicht für beruflich genutzte Internet-PCs ausgesprochen: Der VGH ließ eine Berufung des hessischen Rundfunks (HR) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden am 22. September gar nicht erst zu. Dieses Urteil, das die Gebührenpflicht verneinte, ist damit rechtskräftig (Aktenzeichen 10A 2535/ 08.Z).
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Verurteilt

Der frühere Sportchef des MDR-Fernsehens Wilfried Mohren wurde am 29. September in Leipzig wegen Bestechlichkeit in 19 Fällen, Vorteilnahme, Betrug sowie Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren sowie zu einer Geldstrafe verurteilt.
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Gegen Überwachung

Die dju gehörte zu den Unterstützern, ver.di hatte mitaufgerufen, Frank Bsirske war einer der Hauptredner: In Berlin demonstrierten am 12. September etwa 20.000 Menschen gegen Bespitzelung und Überwachungsstaat, für Arbeitnehmerdatenschutz und Pressefreiheit.
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Bauer-Regeln rechtswidrig

Wesentliche Regelungen, die der Bauer-Verlag freien Fotojournalistinnen und -journalisten diktieren wollte, sind rechtswidrig.
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Rechtswidrig

In gleich drei Entscheidungen haben Gerichte in letzter Zeit verfügt, dass Total-Buy-out-Verträge, wie sie immer mehr Zeitungs- und Zeitschriftenverlage ihren Freien aufzwingen, rechtswidrig sind und in der üblichen Form nicht mehr verwandt werden dürfen. Zentrales Argument: Die dort vereinbarte honorarfreie Zweit- und Drittnutzung von Artikeln und Fotos verstößt gegen das „Leitbild“ des im Urheberrechtsgesetz verankerten Anspruchs auf ein angemessenes Honorar.
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