Recht

Ab Mitte 2000 geht es um die PC-Abgabe

Selten wurde auf den Versammlungen der Verwertungsgesellschaft Wort so rege diskutiert wie in diesem Mai in München. Journalistinnen und Autoren erleben immer öfter, daß sie im Multimedia-Zeitalter um den Erlös ihrer Arbeit gebracht werden. Von der VG Wort wurde deshalb stärkeres Engagement bei der Wahrnehmung digitalen Zweitverwertungsrechte eingefordert.
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Zum Beratungsstand des 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrags

Die Chefs der Staats- und Senatskanzleien haben am 14. April in Bonn über noch offene Fragen des Staatsvertrags, insbesondere aus den Bereichen Jugendschutz, Werbung, Kabelbelegung und Digitalerlaubnis für die öffentlich-rechtlichen Anstalten, beraten und nachfolgende Entscheidungen gefällt:
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First Lady brotlos & andere Narreteien

Eine gar schreckliche Geschichte geistert durch die Gazetten: Hätte es das Gesetz zur Bekämpfung von Scheinselbständigkeit schon früher gegeben, dann wäre Frau Doris Schröder-Köpf "nie Journalistin geworden". Eine nette Story, irgendwie ein verdrehtes Remake von "Aschenputtel", hat Frau Doris ihren Prinzen Gerhard doch gerade in Ausübung ihres Jobs kennengelernt. So etwas wird gern gedruckt, ist aber doch zu furchtbar, um wahr zu sein.
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Showdown in Karlsruhe?

Nachdem die CDU/FDP-Landesregierung in Baden-Württemberg am 3. Mai den Gesetzentwurf zur Novellierung des Landesmediengesetzes verabschiedet hat, mit dem ein landesweites kommerzielles Jugendradio eingeführt werden soll, verschärft sich gleichzeitig der politische Streit um die Zukunft des digitalen Jugendradios DasDing des Südwestrundfunks (SWR).
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Zur Einrichtung eines Medien- und Kommunikationsrates

Auf dem Höhepunkt der Diskussion um Multimedia im Jahre 1995, in dem die IG Medien auch ihren I. Multimediakongreß gemeinsam mit der Deutschen Postgewerkschaft in Frankfurt durchgeführt hat, erschien ein Bericht der Prognos AG unter dem Titel "Digitales Fernsehen - Marktchancen und ordnungspolitischer Regelungsbedarf".1 Offensichtlich war, daß man es mit einer Entwicklung zu tun hatte, die technisch in Umfang und Dynamik nicht voll überschaubar war, politisch dem Einfluß verschiedenster Interessengruppen unterlag und rechtlich nur unzureichend geregelt war.
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Anforderungen, Unverzichtbarkeit und besondere Bedeutung

"Rahmenkonzept für eine Medienordnung 2000 Plus" ist der Titel einer Veröffentlichung des VPRT, dem Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation, und "Kommunikationsordnung 2000" heißt die Studie der Bertelsmann Stiftung. Mit diesen Publikationen haben die privaten Rundfunkanbieter und ihre Protagonisten in den vergangenen Jahren die öffentliche medienpolitische Diskussion weitgehend in ihrem Interesse bestimmt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die Gewerkschaften wurden in die Defensive getrieben. Memoranden, wie das Frankfurter "Manifest der Gewerkschaften zur Rundfunk- und Medienpolitik", das "Weißbuch 2000" der ARD oder die Veröffentlichung des ZDF "Bleibt Fernsehen…
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Wahlen bei der VG Wort

Bedeutung und Aufgaben von Verwertungsgesellschaften wachsen im Multimedia-Zeitalter. Bei der VG Wort werden im Mai die Gremien neu gewählt.
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Fast 30 Jahre unter Beobachtung

Die IG Medien fordert, ihr Bremer Mitglied Rolf Gössner nicht länger durch Geheimdienste überwachen zu lassen. Der promovierte Jurist machte sich neben seiner Arbeit als Rechtsanwalt vor allem als Publizist einen Namen: Gössner setzt sich seit mehr als anderthalb Jahrzehnten kritisch mit der Arbeit von Polizei und Geheimdiensten auseinander. Außerdem arbeitet er als wissenschaftlicher Berater für Parlamentsfraktionen, zur Zeit noch für die von Bündnis 90 / Die Grünen in Niedersachsen, zeitweise auch für Bündnis 90 und die PDS in ostdeutschen Landtagen. Seit 1970 observieren westdeutsche Geheimdienste Rolf Gössner, haben die Beobachtung auch fortgesetzt, nachdem ihr…
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Texte im Netz

" ... werden wir unserem Herrn Mandaten empfehlen, seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen." Die Ankündigung des Münchner Rechtsanwalts Georg Romatka an den Privatsender ProSieben stammt aus dem Spätsommer letzten Jahres - und nun, im Mai ist es so weit: Dann wird wohl eine der größten Urheberrechtsklagen einer Einzelperson vor Gericht landen: Auf vorläufig geschätzte 750.000 Mark beziffert sich der Streitwert, den der Journalist Fred König für die unberechtigte Weitergabe und Fremdnutzung seiner Filminhaltsangaben verlangt, die er von 1990 und 1997 für ProSieben und zeitweise auch für dessen 100prozentige Tochter Kabel 1 geschrieben hat.
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Sozialwahlen 1999

Alle sechs Jahre haben die Versicherten und RentnerInnen der Bundesrepublik Deutschland das Recht, ihre VertreterInnen für die Selbstverwaltungsgremien der Kranken- und Pflegekassen, der Renten- und Unfallversicherungen zu wählen. Aus diesem Grund haben mehr als 29 Millionen Renten- und Krankenversicherte kürzlich mit der Post eine Vorabinformation zu den diesjährigen Sozialwahlen erhalten. Bis zum 26. Mai 1999 können dann die Wahlberechtigten ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen, die sie mittlerweile alle erhalten haben müßten, an die jeweiligen Versicherungsträger weiterleiten.
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Gesetzliche Schutzregelungen für Urheberverträge notwendig

"Urheberrecht als geistiges Eigentum ist in Deutschland und Europa recht ordentlich geschützt", erklärte Wolfgang Schimmel von der Rechtsabteilung der IG Medien. Gemeinsam mit der Europäischen Akademie zur Erforschung von Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklungen hatte die Mediengewerkschaft zum zweiten Urheberrecht-Fachgespräch am 25. Februar 1999 nach Frankfurt am Main eingeladen.
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Informationeller Striptease durch Fragebögen zum Status von Freien Mitarbeitern?

Anläßlich des neuen Gesetzes gegen Scheinselbständigkeit (in Kraft getreten am 1.1.1999) werden freien Mitarbeitern nun Fragebögen vorgelegt. Die Auftraggeber bzw. Arbeitgeber wollen so einschätzen, welche Freien möglicherweise nach den neuen Bestimmungen als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte gelten, für die Sozialversicherungsbeiträge - Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile - gezahlt werden müssen. Wie soll man sich dazu verhalten? Was darf gefragt werden? Welche Rolle kann der Betriebsrat spielen?
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Chance zur Trendwende

Mit Fragebogen und Fehlinformationen zum Thema Scheinselbständigkeit haben Verleger in den letzten Wochen für Unruhe unter den Freien gesorgt. In der Abwehr dieser Zumutungen wurden die Chancen des neuen Gesetzes oft übersehen: Wenn die Betriebsräte mitziehen, kann es nicht nur die Lage der Freien, sondern auch die Besetzung der Redaktionen verbessern. Das Problem war schon lange erkannt: Fast eine Million Menschen arbeiten in Deutschland als Scheinselbständige ohne soziale Absicherung, als Arbeitnehmer ohne Arbeitnehmerrechte.
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Solidarität und Engagement

Daß die Kinobranche ein zur Zeit schwer umkämpfter Markt ist, dürfte sich herumgesprochen haben. Daß die Unternehmen ihren Wettbewerb und Aktiengänge auf dem Rücken der Beschäftigten austragen, weniger. Auf verbandlicher Ebene blockieren sie seit Jahren wichtige strukturelle Veränderungen des Bundestarifvertrages Kino, d.h. Tariflöhne von zur Zeit DM 11,90 bis DM 14,13 in den ersten zwei Jahren Berufstätigkeit, die gesetzlichen vier Wochen Urlaub und die 40-Stunden-Woche. In den Betrieben wird diese Praxis fortgesetzt - von der mangelnden Umsetzung geltender Gesetze bis zur eigenen Lesart des Bundestarifvertrages. Schluß damit, sagten sich ca. 150 Beschäftigte der Filmtheater…
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„Kreativität ist nicht umsonst“

Die Bundesregierung will die wirtschaftliche Situation von Künstlern, Kreativen und Kulturschaffenden verbessern. Das bekräftigte am 6. März Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin (SPD). "Kreativität ist nicht umsonst", so der programmatische Titel der Fachtagung, die auf die heiße Phase der in Brüssel und Bonn anhängigen Urheberrechtsgesetzgebungsver-fahren einstimmen sollte. Verwertungsgesellschaften, Urheberverbände und Gewerkschaften hatten in die Akademie der Künste nach Berlin eingeladen. Däubler-Gmelin hat die Anpassung des Urheberrechts an die Bedingungen der Informationsgesellschaft vor allem an die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Urhebern…
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Wichtiger presserechtlicher Schutz ginge verloren

Pauschalist der taz scheiterte mit seinem Widerspruch gegen eine Durchsuchung seines Büros. Dagegen legt er jetzt Verfassungsbeschwerde ein. Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluß vom 13.Januar entschieden, daß die Räume von freien Journalisten auch ohne Anordnung eines Richters durchsucht werden dürfen. Der sogenannte "Richtervorbehalt" schütze nur die Räume von Redaktionen, Verlagen, Druckereien und Rundfunkanstalten. Der betroffene Mitarbeiter der taz hat jetzt dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt.
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