Tagesschau-App mit Texten zulässig
Das Oberlandesgericht Köln hat die Klage von acht deutschen Verlagen gegen die Tagesschau-App abgewiesen. Mit dieser App werde das Verbot „presseähnlicher Angebote“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet verletzt, hatten die Kläger argumentiert. Dem folgten die Richter nicht. Sie sahen mit der Genehmigung des Konzeptes für tagesschau.de durch die Gremien des NDR auch die konkrete, im Streit befindliche Umsetzung des Angebots Tagesschau-App als „legalisiert“ an.
„Textangebote gehören zu den öffentlich-rechtlichen Internetangeboten schlicht und ergreifend dazu“, reagierte ver.di-Vize Frank Werneke auf das Urteil. „Man kann in einem Medium wie dem Internet, das…
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