BGH verneint Link-Haftung
Der Bundesgerichtshof hat die Haftbarkeit für Links im Internet deutlich eingeschränkt - zumindest für Online-Publikationen, die unter dem grundgesetzlichen Schutz der Pressefreiheit stehen. Nach einem Urteil des ersten BGH-Zivilsenats vom 1. April 2004 (Az.: I ZR 317/01) können diese nur noch haftbar gemacht werden, wenn auf den ersten Blick die Strafbarkeit der Inhalte erkennbar sei, auf die verlinkt wird, oder Links bewusst gesetzt werden, um das Wettbewerbsrecht zu verletzen.
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