Werbe- und Sonderwerbeformen im Hörfunk
Werbeform
Rundfunkrechtliche Schranken
Spotwerbung
Trennung durch Jingle, Ansage; maximal 12 Minuten pro Stunde und 15 Prozent der täglichen Sendezeit
Live-Reader
muss als Werbung erkennbar sein
Patronat/ Sponsoring
Hinweis zu Beginn oder am Ende in vertretbarer Kürze, auch innerhalb einer Sendung, aber kein Einfluss auf das redaktionelle Programm
Auslobung von Geld-
und Sachpreisen
bei Gewinnspielen
dreimalige Nennung der Firma und kurze Beschreibung des ausgelobten Preises möglich; Umworbener darf nicht durch übermäßige Vorteile angelockt und seine Spielleidenschaft ausgenutzt werden
Eigen- und Fremdpromotion,
Merchandising…
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