Christiane Schulzki-Haddouti

Wegweisendes Urteil gegen den BND

Reporter ohne Grenzen hat ein wegweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Bundesnachrichtendienst erwirkt. So darf der Auslandsgeheimdienst ab sofort keine Verbindungsdaten aus Telefongesprächen der Journalistenorganisation speichern und nutzen.  Das Gericht stellte überdies fest, dass das Fernmeldegeheimnis auch dann verletzt wird, wenn die Metadaten anonymisiert werden. Aus Metadaten geht hervor, wer mit wem wann wie lange von welchem Anschluss und Ort telefoniert.
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Zur Mündigkeit im digitalen Raum

Die Datenschutz- und IT-Sicherheitsspezialistin Aleksandra Sowa geht in ihrem neuesten Buch „Digital Politics“ der Frage nach, wie Bürger sich ihre Mündigkeit im digitalen Raum bewahren können. Sie sagt: „Wir sollten uns einen Teil der Macht an unseren täglichen Werkzeugen zurückholen.“ Dabei setzt sie auch auf die Journalist_innen, die sich in Zeiten digitaler Propaganda vor neuen Herausforderungen sehen.
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Datenschutzaufsicht: Medienprivileg fällt

Datenschutzbeauftragte werden künftig auch in Redaktionsräumen prüfen dürfen. Eine pauschale Ausnahme wird es für den redaktionellen Bereich nicht mehr geben, wohl aber für klassische journalistische Tätigkeiten. Die Bundesländer wollen dafür nun eine konzertierte Lösung entwickeln, die die pressrechtlichen Freiräume wahren soll.
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Wenig Einfluss von Raubkopien

Raubkopien haben kaum Wirkung auf die Umsätze der Inhalte-Industrie. Das stellt eine Studie im Auftrag der EU-Kommission fest, die 30.000 Nutzer in sechs europäischen Mitgliedstaaten befragte. In der aktuellen Debatte um verschiedene Gesetzesverschärfungen hat die Europäische Kommission ihre Studie aber bisher unter Verschluss gehalten.
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Netzrevolution mit Blockchain-Technik

Blockchain-Techniken revolutionieren nicht nur die Finanzwelt, sondern versprechen inzwischen auch die Content- und Kreativbranche umzukrempeln. Völlig neue Geschäftsmodelle sind möglich. Dank der Blockchain-Technologie können Urheberinnen und Urheber ohne zentrale Stellen wie Verlage oder auch Internet-Plattformen ihre Werke verwerten. Derzeit stehen spannende Start-Ups und Pilotprojekte am Start.
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Urheberrecht für Wissenschaft gelockert

Der Bundestag hat heute das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) verabschiedet, das die gesetzlichen Schranken für Bildung, Wissenschaft und Forschung neu strukturiert. Es regelt,   welche urheberrechtlich geschützten Werke an Universitäten und Bildungseinrichtungen erlaubnisfrei genutzt werden dürfen. Bis zuletzt waren einzelne Regelungen stark umstritten. Erst drei Tage vor der Abstimmung konnten sich Union und SPD auf einen Kompromiss verständigen.
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Selbstbestimmtes Twittern

Twitter hat sich hübsch gemacht: Runde Profil-Fotos und schönere Schriften sollen eine einfachere Bedienbarkeit unterstreichen. Doch auch die Privacy-Einstellungen sind neu: Nutzer können jetzt genauer steuern, was sie sehen und was andere von ihnen sehen dürfen. Vor allem in Sachen Transparenz hat Twitter nachgelegt.
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Gerichte korrigieren Sicherheitspolitik

Der Europäische Gerichtshof setzt hohe Maßstäbe an die Sicherheitspolitik – mit ersten Folgen: In Deutschland kippt derzeit die Vorratsdatenspeicherung. Weitere grundrechtsverletzende Regelungen wie die Online-Durchsuchung und die Fluggastdatenspeicherung dürften einer gerichtlichen Überprüfung ebenfalls nicht standhalten.
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Konfliktfelder programmiert

Der Bundestag hat gestern das neue Bundesdatenschutzgesetz verabschiedet, womit es endlich der europäischen Datenschutz-Grundverordnung angepasst wurde. Freuen darüber kann man sich kaum, denn der Bundestag hat nicht alle europarechtswidrigen Regelungen beseitigt, die das Bundesinnenministerium im Namen eines selbst definierten „Gestaltungsauftrags“ in den Entwurf eingebracht hatte.
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Lex Datenschutz: Verpasste Chancen

Ende April möchte der Bundestag das novellierte Bundesdatenschutzgesetz verabschieden. Es muss an die europäische Datenschutz-Grundverordnung und die Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz angepasst werden. Die Frist dafür endet im Mai 2018. Die Europäische Union hebt mit ihren innovativen Richtlinien das Schutzniveau der Bürger_innen in Europa. Diese Impulse werden jedoch im deutschen Gesetzentwurf nicht ausreichend aufgegriffen.
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Funkzellenabfragen bleiben umstritten

Die Funkzellenabfrage als Ermittlungsinstrument wird bei der Polizei immer beliebter. Sie ist hilfreich, um insbesondere Banden und extreme Gruppierungen dingfest zu machen. Doch trifft sie auch viele, die sich nichts zu Schulden kommen ließen, einschließlich Berufsgeheimnisträger_innen. Ihnen gegenüber bestehen Benachrichtigungs- und Löschpflichten: Doch damit sieht es schlecht aus.
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Transparenzgesetz: Kür für Bund und Länder

Nordrhein-Westfalen macht in Sachen Transparenzgesetz kurz vor den Landtagswahlen einen Rückzieher – im ersten bundesweiten Transparenz-Ranking bleibt es damit nur im Mittelfeld. Hamburg hingegen glänzt mit seinem Transparenzgesetz auf Platz 1. Insgesamt stehen die Bundesländer aber immer noch besser da als der Bund mit seinem Informationsfreiheitsgesetz.
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LinkedIn renoviert Privacy-Einstellungen

Die europäische Datenschutzgrundverordnung wirft ihre Schatten voraus: Ab Mai 2018 müssen Unternehmen deren Vorgaben umsetzen. Der erst kürzlich erfolgte Relaunch des Business-Netzwerks LinkedIn zeigt, wie sich die Dienste in Sachen „Sicherheit und Datenschutz“ verbessern werden: Übersichtlich und dennoch umfassend können Nutzer_innen jetzt bestimmen, wer was von ihnen sehen darf.
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Transatlantischer Datenverkehr wackelt

Sowohl der „EU US Privacy Shield“ als auch die EU-Standvertragsklauseln als Grundlage des transatlantischen Datenverkehrs stehen derzeit auf der Kippe. Die Datenströme zwischen Europa und den USA sind gewaltig. Während die Amerikaner an die europäischen Datenströme keine besonderen Anforderungen stellen, ist das bei den Europäern anders.
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EU: Neuer Anlauf für Speicherung von Daten

Ab dem 1. Juli müssen in Deutschland Internet- und Telefon-Provider wieder speichern, wer wann wo mit anderen kommuniziert hat. Doch ob die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich umgesetzt werden wird, ist derzeit ungewiss. Möglicherweise werden Gerichte das bereits im Oktober 2015 verabschiedete nationale Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wieder kassieren. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte erst kurz vor Weihnachten, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung illegal ist.
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EU: Strengere Regeln für das Digitale

Der von der EU-Kommission vorgestellte Entwurf für eine E-Privacy-Verordnung beschreibt, was digitale Dienste künftig in Sachen Datenschutz tun müssen. Sie soll im Mai 2018 in Kraft treten, just zu dem Zeitpunkt, bis zu dem die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in den einzelnen Ländern umgesetzt sein muss.
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