Rüdiger Lühr

Collage Kunst und Medien

VG Wort: Ein Gutes Ergebnis erreicht

Im Jahr 2023 hat die VG Wort 168,88 Millionen Euro aus Urheberrechten eingenommen. Im Vorjahr waren es 174,42 Millionen Euro. Ein „gutes Ergebnis“, wie geschäftsführender Vorstand Robert Staats sagte. „Wir sind zufrieden.“ Die Hauptausschüttungen für 2023 der Verwertungsgesellschaft Wort sind gesichert, da die Mitgliederversammlung am 1. Juni 2024 dem Jahresabschluss mit großer Mehrheit zugestimmt hat. An der hybriden Versammlung nahmen 144 Mitglieder teil, davon 66 in Präsenz in Berlin, die insgesamt 523 Stimmen vertraten.
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Münzen in Gläsern

Gutes Ergebnis für die VG Wort

Im Jahr 2022 hat die VG Wort 174,42 Millionen Euro aus Urheberrechten eingenommen. Im Vorjahr waren es 161,39 Millionen Euro. Ein „gutes Ergebnis“, wie geschäftsführender Vorstand Robert Staats sagte, „mehr als erwartet.“ Die Hauptausschüttung für 2022 der Verwertungsgesellschaft Wort sind gesichert, da die Mitgliederversammlung am 16. Juni 2023 dem Jahresabschluss mit großer Mehrheit zugestimmt hat. An der hybriden Versammlung nahmen rund 190 Mitglieder teil, davon rund 70 in Präsenz in München, die insgesamt 532 Stimmen vertraten. Am Folgetag wurde der Verwaltungsrat neu gewählt.
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Höhere Ausschüttung bei VG Bild-Kunst

Trotz der Pandemie konnte die VG Bild-Kunst im Geschäftsjahr 2020 ein außergewöhnlich positives Ergebnis erzielen. Auch die Ausschüttung an ihre Berechtigten im In- und Ausland konnte gegenüber dem Vorjahr deutlich gesteigert werden, teilte die Verwertungsgesellschaft mit. Die Gesamterlöse der VG Bild-Kunst beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf 109,7 Millionen Euro. Zum Vergleich: 2019 wurden 61,2 Millionen Euro und 2018 56,3 Millionen Euro erzielt.
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BVerfG: Verpixeln ist Sache der Redaktion

Bildjournalist*innen können nicht strafrechtlich dafür zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein Foto unverpixelt veröffentlicht wird. Verantwortlich für die Verpixelung von Personen auf Fotos sind die Redaktionen, nicht die Fotografen*innen. Das ergibt sich aus einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde, über die das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 8. Juli 2020 entschieden hat.
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Google hat kein Urheberrecht verletzt

Auch in seinem dritten Urteil zur Google-Bildersuche hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Anzeigen von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen im Internet aufgefunden worden sind, grundsätzlich keine Urheberrechte verletzt. Geklagt hatte diesmal das US-Unternehmen Perfect 10, das online Erotikfotos anbietet.
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Verfassungsbeschwerde unmittelbar möglich

Wird Medienhäusern vor Beschluss von presserechtlichen Unterlassungsanordnungen ohne sachlichen Grund das rechtliche Gehör verwehrt, können sie dagegen unmittelbar eine Verfassungsbeschwerde erheben. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. Juni 2017 hervor (Az..: 1 BvQ 16/17, 1 BvR 770/17, 1 BvR 764/17, 1 BvQ 17/17), der jetzt veröffentlicht wurde.
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VG Wort beschließt Verteilungspläne

Erleichterung im Saal des Künstlerhauses in München: Die Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort hat am 20. Mai 2017 einen neuen rechtskonformen Verteilungsplan beschlossen, außerdem Übergangsregelungen für die Hauptausschüttung 2017. Grundsätzlich stehe nun den Autorinnen und Autoren 100 Prozent aus den gesetzlichen Vergütungsansprüchen zu. Auf einen Teil davon können sie aber freiwillig zugunsten der Verlage verzichten.
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Google-Bildersuche: Gespräch ohne Ergebnis

Neun Verbände aus dem Bildbereich kritisieren die Verletzung der Interessen und Rechte von Fotografen, Bildagenturen, Illustratoren und Grafikern durch die neue Google-Bildersuche. Deshalb hatten die Verbände, darunter die dju in ver.di, Google Germany selbst einen offenen Brief geschickt. Nun fand ein erstes Treffen zwischen Verbands- und Konzervertretern statt – ohne greifbares Ergebnis.
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BGH: SWR darf Burda nicht unterstützen

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen Verlage nicht bei der Herausgabe von Zeitschriften unterstützen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 26. Januar 2017 entschieden. Ähnlich wie die „Tagesschau“-App greife dies in die Pressefreiheit ein und sei damit wettbewerbswidrig. Das Urteil führt praktisch zu einem Verbot des „ARD Buffet Magazins“, das der Burda-Verlag in Kooperation mit dem Südwestrundfunk (SWR) herausgibt.
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Archiv des BND bleibt auch künftig geheim

Der Bundestag hat ein Gesetz zur Neuregelung des Bundesarchivrechts beschlossen. Danach müssen Bundesbehörden ihre Unterlagen nach spätestens 30 Jahren dem Bundesarchiv anbieten – nur der Bundesnachrichtendienst (BND) nicht. Die Journalistenorganisationen DJV, dju in ver.di und Netzwerk Recherche hatten die Streichung dieser „großzügigen Sonderregeln“ für die Geheimdienste gefordert.
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Linkhaftung: Folgenreiche Gerichtsentscheidung

Als erstes deutsches Gericht hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass auch das bloße Verlinken einer Webseite, die eine Urheberrechtsverletzung enthält, eine eigene Rechtsverletzung ist. Das Hamburger Landgericht folgte damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September. Der hatte entschieden, dass das Setzen eines Hyperlinks auf einer Webseite eine Urheberrechtsverletzung sein kann – insbesondere dann, wenn der Webseiten-Betreiber mit Gewinnerzielungsabsicht handelt.
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VG Wort: Beschluss über Rückverteilung an Autoren gefasst

Nach langen Diskussionen hat die außerordentliche Mitgliederversammlung der VG Wort am 26. November mit jeweils klarer Mehrheit in allen Berufsgruppen einen „Korrektur-Verteilungsplan“ für die von den Verlagen zurückgeforderten Ausschüttungen seit 2012 sowie ein anonymisiertes Verfahren zur möglichen Abtretung von Nachforderungsansprüchen seitens der Autoren an Verlage beschlossen. Allerdings fand die notwendige Anpassung des Verteilungsplans an das neue Verwertungsgesellschaftengesetz später keine Mehrheit.
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Österreich: Künftig Vergütungen für Synchronschauspieler

Die österreichische Film-Verwertungsgesellschaft (VdFS) muss künftig auch Synchronschauspieler_innen vergüten. Anlass hierfür war eine Initiative der beiden deutschen Organisationen Interessenverband Synchronschauspieler (IVS) und Bundesverband Schauspiel (BFFS). Sie sahen in der bisherigen Praxis der VdFS eine Verletzung der Rechte der in Deutschland tätigen Synchronschauspieler_innen.
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VG Wort weitgehend handlungsunfähig

Die wirtschaftliche Lage ist glänzend, die Zukunft der VG Wort dennoch gefährdet. Denn die Verwertungsgesellschaft ist weitgehend handlungsunfähig. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung am 10. September 2016 brachte keine Einigung über die Rückabwicklung und die Neuverteilung der Ausschüttungssummen für den Zeitraum 2012 bis 2015 in Folge des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2016 zur Rechtswidrigkeit einer pauschale Ausschüttung an Verlage (siehe M 2/2016).
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EU: Nächste Schritte im Urheberrecht zu Gunsten der Verlage

Am 21. September 2016 will EU-Digitalkommissar Günther Oettinger die nächsten Schritte der Reform des EU-Urheberrechts vorstellen. Ein Hintergrundpapier wurde aber bereits geleakt. Danach würden vor allem die Verlage profitieren. So soll ein neues Leistungsschutzrecht für „Online-Nutzungen von Nachrichtenpublikationen“ eingeführt und die Beteiligung der Verlage an Kopiervergütungen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Für Urheber_innen sind nach dem Entwurf hingegen nur ein paar Brosamen vorgesehen.
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Synchronproduzenten dürfen Schauspieler nicht als Selbstständige abrechnen

Hauptberufliche Synchronschauspieler sind nicht als Selbstständige zu beschäftigen, sondern als „unständig Beschäftigte“ einzustufen und gegenüber der Sozialversicherung abzurechnen. Das geht aus zwei Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. April 2016 hervor, die jetzt veröffentlicht wurden. „Wenn Synchronproduzenten jetzt einfach weiter auf Basis der Selbstständigkeit abrechnen, setzen sie sich der Gefahr von Nachzahlungen aus, bei denen sie dann neben dem Arbeitgeber- auch den Arbeitnehmeranteil tragen müssen“, warnt Till Völger, Vorstand des Interessen-Verbands Synchronschauspieler (IVS).
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