Dreyeckland geht gegen Durchsuchung vor

Richterhammer

Bild: 123rf

Gemeinsam mit Radio Dreyeckland (RDL) hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) heute eine Beschwerdebegründung beim Landgericht Karlsruhe gegen die im Januar erfolgten Durchsuchungen und die Beschlagnahmung von Laptops eingereicht. RDL hatte in einem Artikel die Archivseite der verbotenen Internetplattform linksunten.indymedia verlinkt. M berichtete darüber. Den Link wertete die Staatsschutzabteilung der Karlsruher Staatsanwaltschaft als strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung.

Die GFF unterstützt die Beschwerde von Radio Dreyeckland, um zu klären, ob das Setzen eines Links im Rahmen eines Presseberichts eine strafbare Unterstützungshandlung darstellen kann und inwieweit die Rundfunkfreiheit der Durchsuchung von Redaktionsräumen und Mitarbeiterwohnungen entgegensteht. Sollte das Landgericht die Durchsuchungsbeschlüsse bestätigen, will die GFF dagegen Verfassungsbeschwerde erheben.

„Die Durchsuchungsbeschlüsse waren von vorne bis hinten rechtswidrig. Die Presse muss kritisch über Medienverbote berichten dürfen – dazu gehört auch die Verlinkung von relevanten Seiten. Nur so können Leser*innen sich selbst informieren und eine Meinung bilden“, sagt David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF. „Die rechtswidrigen Durchsuchungen und Beschlagnahmen schließen nahtlos an das unverhältnismäßige Verbot von linksunten.indymedia an. Erst wurde das Vereinsrecht missbraucht, um ein Online-Medium zu verbieten. Jetzt wird auch noch kritische Berichterstattung über dieses Vorgehen kriminalisiert.“

Strafbarkeit für Hyperlinks?

Derart vage und weitreichende Strafnormen wie die Unterstützung von verbotenen Organisationen müssten so ausgelegt werden, dass sie Grundrechte wie die Pressefreiheit wahren. Liege die vermeintliche Unterstützungshandlung lediglich in der Verlinkung als Teil grundrechtlich geschützter Berichterstattung, rechtfertige das keine Durchsuchung von Redaktionsräumen, heisst es in der Pressemittleilung

Die GFF will nun ein Präzedenzurteil erstreiten, in dem festgestellt werden soll, dass Journalist*innen sich nicht strafbar machen, wenn sie im Rahmen der Berichterstattung über Vereinsverbote auf Archivseiten verlinken.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Bayern bessert Rundfunkgesetz nach

Eingriff in die Programmautonomie und in das Gebot der Staatsferne – so lautete übergreifend die deutliche Kritik am ersten Entwurf der bayerischen Staatsregierung von CSU und Freien Wählern, das Rundfunkgesetz zu novellieren. Es ist die Rechtsgrundlage für den Bayerischen Rundfunk (BR). Nun reagiert die Regierung und kündigt an, die Gesetzesnovelle entschärfen zu wollen.
mehr »

ORF: Jetzt reden die Mitarbeitenden

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk Österreichs (ORF) steckt in einer tiefen Krise. Es geht demnach um mutmaßliche sexuelle Belästigung seitens des ehemaligen Generaldirektors, um ein toxisches Arbeitsklima, politische Einflussnahmen. Nach der Aktion "Nicht mit uns" fordern in der Aktion "Mit uns" nun zahlreiche Mitarbeitende Maßnahmen hin zu einer nachhaltigen und tiefgehenden Veränderung.
mehr »

DW: Mehr Protest gegen Kürzungen

Nun hat auch der Fachbeirat der Deutsche Welle Educational Programs (DW Deutsch lernen) laut dwdl.de in einer Stellungnahme die geplanten Kürzungen im Deutsch-Angebot des Auslandssenders kritisiert und vor massiven Schäden für den Sender gewarnt. Die DW hatte angekündigt, das Budget halbieren zu wollen, was zu großen Protesten geführt hatte.
mehr »

Medien-Appell: „Lasst uns nach Gaza“

In einem offenen Brief an die israelischen Behörden, unterschrieben von etwa 30 Medienvertreter*innen, darunter von „Le Monde“, fordert die International Press Association erneut den Zugang von Journalist*innen zur palästinensischen Enklave, die seit dem 7. Oktober 2023 geschlossen ist, sowie deren Schutz im Gazastreifen.
mehr »