Kein Widerspruch zur Flexibilität
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung ist wegweisend für unseren Berufsstand – in positiver Beziehung für die Redakteur*innen, aber auch für die Verlage. Dafür gibt es beweiskräftige Belege. Die Entwicklung in den wenigen Redaktionen, die in Deutschland die zwingende Arbeitszeiterfassung eingeführt haben, zeigt ein außergewöhnliches Phänomen, welches, wenn man sich eingehend und wertfrei mit der Materie beschäftigt, eine logische Folge von deren konsequenter Umsetzung ist.
mehr »