Tarifauseinandersetzungen

Solidaritätsstreik der „WR“- Redakteurinnen und -Redakteure

Geschäftsführer Grotkamp und Schumann drohten mit dem Verlust der Arbeitsplätze - 50 Redakteurinnen und Redakteure traten in den Solidaritätsstreik.
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Arbeitgeber-Affront im Privatfunk

Als Affront bezeichnen die Gewerkschaften das Verhalten der Arbeitgeberseite bei den Gehaltsverhandlungen für den privaten Rundfunk, die am 12. Februar in Frankfurt nach einer halben Stunde ergebnislos abgebrochen wurden. Der Tarifverband Privater Rundfunk (TPR) torpedierte eine konstruktive Verhandlung, in dem er den Gewerkschaften (Deutscher Journalisten Verband, IG Medien und DAG) kein eigenes Angebot vorlegte und auf Vorschläge der Gewerkschaften nur ablehnend reagierte. Auch in den zwei vorangegangenen Verhandlungsrunden hatte der Tarifverband Privater Rundfunk, der vor allem die großen und landesweit vertretenen Rundfunkanbieter (unter ihnen RTL und Sat.1) vertritt, keine…
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Zeitungsverleger bleiben bei ihren Vorstellungen zur Gehaltsstruktur

In einem Tarifgespräch mit der IG Medien und dem DJV hat der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) am 17. Februar in Frankfurt am Main seine Vorstellungen über eine neue Struktur des Gehaltstarifvertrags für Redakteurinnen und Redakteure erläutert. Neben der schon bekannten Forderung nach der Kappung der bisherigen Berufsjahreregelung ab dem 11. Berufsjahr will der BDZV strukturelle Änderungen.
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Es geht um den Flächentarifvertrag

Sondierungsgespräch mit dem BDZV über die Fortsetzung der Gehaltstarif-Verhandlungen für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen ohne Ergebnis.
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Erfolg in Suhl: Alle 270 Arbeitsplätze gesichert

Tariferfolg in Suhl: Nach fast fünf Wochen Streik haben sich IG Medien und DJV mit der Geschäftsleitung der Suhler Verlagsgesellschaft (SVG) in der Nacht zum 18. April 1996 nach dramatischen Verhandlungen auf einen umfassenden Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung bei der Tageszeitung "Freies Wort" geeinigt. Dabei sind die Arbeitsplätze aller 270 Beschäftigten bis zum 30. Juni 1997, teilweise bis zum 31. März 1998 gesichert worden. Bis zu diesen Zeitpunkten gilt der tarifvertragliche Ausschluß von betriebsbedingten Kündigungen.
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