Urheberrecht

Streit um Reform des EU-Urheberrechts

In den letzten Wochen hat sich die Kontroverse um Kernpunkte der Reform des EU-Urheberrechts zugespitzt. Zwei wichtige Abstimmungen im federführenden Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments wurden kurzfristig verschoben. Welche neuen Regelungen für Urheber_innen, darstellende Künstler_innen und natürlich die gesamte Medienbranche in den Richtlinien und Verordnungen letztendlich stehen werden, ist derzeit nicht vorhersehbar. M liefert hier eine umfangreiche Zusammenfassung des derzeitigen Verhandlungsstandes.
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Was die Parteien zum Urheberrecht sagen

Die Plattform netzpolitik.org vergleicht in einer Serie die netzpolitischen Aussagen der Parteien in ihren Wahlprogrammen. In einem Teil geht es um das Urheberrecht. Traditionell steht bei dem Thema immer viel zwischen den Zeilen. Die meisten Parteien wollen es allen Seiten Recht machen und sich nicht zu eindeutig positionieren.
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Urheberrecht für Wissenschaft gelockert

Der Bundestag hat heute das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) verabschiedet, das die gesetzlichen Schranken für Bildung, Wissenschaft und Forschung neu strukturiert. Es regelt,   welche urheberrechtlich geschützten Werke an Universitäten und Bildungseinrichtungen erlaubnisfrei genutzt werden dürfen. Bis zuletzt waren einzelne Regelungen stark umstritten. Erst drei Tage vor der Abstimmung konnten sich Union und SPD auf einen Kompromiss verständigen.
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VG Wort beschließt Verteilungspläne

Erleichterung im Saal des Künstlerhauses in München: Die Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort hat am 20. Mai 2017 einen neuen rechtskonformen Verteilungsplan beschlossen, außerdem Übergangsregelungen für die Hauptausschüttung 2017. Grundsätzlich stehe nun den Autorinnen und Autoren 100 Prozent aus den gesetzlichen Vergütungsansprüchen zu. Auf einen Teil davon können sie aber freiwillig zugunsten der Verlage verzichten.
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BGH: 45.000 Euro Honorarnachzahlung

Ein freier Sportjournalist, der mehrere Jahre für die Ruhr Nachrichten arbeitete, erhält nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm, dass nun vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigt wurde, eine Honorarnachzahlung in Höhe von 45.000 Euro. Grundlage sind die gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie, die der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) Anfang März gekündigt hatte.
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Erfurter Filmverein obsiegt gegen die FPÖ

Die rechtspopulistische FPÖ kann sich nicht mehr rauswinden und muss die Gerichtskosten zahlen. Jetzt ist ein Urteil rechtskräftig, das der Partei bescheinigt, das Urheberrecht der Erfurter Filmpirat_innen verletzt zu haben, als sie Ausschnitte aus deren Videos ohne Genehmigung auf ihrem eigenen Kanal verwendete.
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Schamlose Verleger

Heute, am 1. März, tritt ein novelliertes Urhebervertragsrecht in Kraft  – ein ursprünglich mit großen Hoffnungen der Urheber_innen und ausübenden Künstler_innen gestartetes Vorhaben, bei dem am Ende ein weichgespültes Gesetz herauskam. Aber damit nicht genug. Die Zeitungsverleger kündigten aus diesem Anlass die Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) für freie hauptberufliche Journalist_innen an Tageszeitungen. Die Begründung darf man getrost als verlogen bezeichnen.
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Wenig Verbesserung durch das neue Urhebervertragsrecht

Die Hoffnungen der Urheberinnen und ausübenden Künstler waren groß. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens macht sich nun Ernüchterung breit. Zwar schafft die Reform das Recht auf jährliche anlasslose Auskunft und damit Transparenz sogar entlang der Lizenzkette, gleichzeitig vernebeln andere Regelungen jedoch die Sicht und von der Urheberseite errungene Klarheiten werden zumindest angreifbar.
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Enttäuscht über neues Urhebervertragsrecht

Nach der Verabschiedung des neuen Urhebervertragsrechts durch den Deutschen Bundestag zieht die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) eine nüchterne Bilanz. Kritisch bewertet sie vor allem die Regelungen zum Verbandsklagerecht für Gewerkschaften und Verbände sowie zur Zweitverwertung. „Gewollt war ein Gesetz zur Stärkung der Urheberinnen und Urheber, doch davon ist wenig übrig geblieben“, sagt der stellevertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Daneben hat der Bundestag in seiner 209. Sitzung auch neue Regeln zur Beteiligung von Verlegern an den Einnahmen von Verwertungsgesellschaften beschlossen.
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Urheberrecht: Zwei-Stufen-Modell ist ein gangbarer Weg

Die Initiative Urheberrecht, ein Zusammenschluss von 35 Kreativenorganisationen, darunter ver.di, hatte am 12. Dezember zur Konferenz „Digitale Plattformen – Chancen und Probleme“ in die Berliner Akademie der Künste geladen, über 300 Expert_innen kamen. Während der Veranstaltung, die sich mit den aktuellen Gesetzgebungsverfahren zum Urheberrecht in Deutschland und der Europäischen Union befasste, wurde bekannt, dass die Koalition sich über die Gesetzestexte zum Urhebervertragsrecht einerseits und der Verlagsbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften andererseits geeinigt hatte. Sie sollen noch in dieser Woche Bundestag und Bundesrat passieren.
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Linkhaftung: Folgenreiche Gerichtsentscheidung

Als erstes deutsches Gericht hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass auch das bloße Verlinken einer Webseite, die eine Urheberrechtsverletzung enthält, eine eigene Rechtsverletzung ist. Das Hamburger Landgericht folgte damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September. Der hatte entschieden, dass das Setzen eines Hyperlinks auf einer Webseite eine Urheberrechtsverletzung sein kann – insbesondere dann, wenn der Webseiten-Betreiber mit Gewinnerzielungsabsicht handelt.
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VG Wort: Beschluss über Rückverteilung an Autoren gefasst

Nach langen Diskussionen hat die außerordentliche Mitgliederversammlung der VG Wort am 26. November mit jeweils klarer Mehrheit in allen Berufsgruppen einen „Korrektur-Verteilungsplan“ für die von den Verlagen zurückgeforderten Ausschüttungen seit 2012 sowie ein anonymisiertes Verfahren zur möglichen Abtretung von Nachforderungsansprüchen seitens der Autoren an Verlage beschlossen. Allerdings fand die notwendige Anpassung des Verteilungsplans an das neue Verwertungsgesellschaftengesetz später keine Mehrheit.
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Fotodaten: Facebook darf nicht mehr löschen

Beschriftende IPTC-Daten von Fotos, die auf Facebook hochgeladen werden, dürfen dort nicht mehr entfernt oder verändert werden. Dass diese Daten, mit denen Fotografen ihre Urheberschaft kenntlich machen und weitere Informationen zum Bild geben, auf der Plattform erhalten bleiben müssen, hat das Landgericht Hamburg entschieden. Freelens hatte deshalb gegen Facebook geklagt, die Einhaltung von Urheberrechtsnormen verlangt und sie jetzt erfolgreich erstritten.
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VG Wort: Rechte wahren, nicht abtreten

Vor der Mitgliederversammlung der VG Wort am 26. November 2016 verweisen Politik und Verbände erneut auf die Brisanz der dort anstehenden Entscheidungen. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes, das den bisherigen Verteilungsschlüssel bei der Rechteverwertung zwischen Urhebern und Verlagen im Wissenschaftsbereich gekippt hat, muss die Mitgliederversammlung über die Rückabwicklung von Verlegeranteilen und die zukünftige Verteilungspraxis beschließen. Die Entscheidungen scheinen zugleich existenziell für das bisherige Modell der Verwertungsgesellschaften.
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EU: Nächste Schritte im Urheberrecht zu Gunsten der Verlage

Am 21. September 2016 will EU-Digitalkommissar Günther Oettinger die nächsten Schritte der Reform des EU-Urheberrechts vorstellen. Ein Hintergrundpapier wurde aber bereits geleakt. Danach würden vor allem die Verlage profitieren. So soll ein neues Leistungsschutzrecht für „Online-Nutzungen von Nachrichtenpublikationen“ eingeführt und die Beteiligung der Verlage an Kopiervergütungen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Für Urheber_innen sind nach dem Entwurf hingegen nur ein paar Brosamen vorgesehen.
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Keine Verlegerbeteiligung ohne starkes Urheberrecht

Eine gesetzliche Absicherung der Verlegerbeteiligungen an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften wolle man politisch nur mittragen, wenn zuvor die vertragliche Stellung von Urheberinnen und Urhebern gestärkt würde, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Hintergrund ist eine Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags, in der über die Urheberrechtsreform und das kürzlich ergangene Urteil in Sachen VG Wort diskutiert wurde.
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