Recht

Verfassungsbeschwerde unmittelbar möglich

Wird Medienhäusern vor Beschluss von presserechtlichen Unterlassungsanordnungen ohne sachlichen Grund das rechtliche Gehör verwehrt, können sie dagegen unmittelbar eine Verfassungsbeschwerde erheben. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. Juni 2017 hervor (Az..: 1 BvQ 16/17, 1 BvR 770/17, 1 BvR 764/17, 1 BvQ 17/17), der jetzt veröffentlicht wurde.
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Fotos veröffentlicht – ohne Genehmigung

Tolle Fotos von wunderschön als Feriendomizile umgestalten Appartments mit Blick über den Bosporus führten jetzt zur Verurteilung des Architekten und Geschäftsführers. Er hatte sie ungenehmigt auf Social-Media- und Internetseiten sowie in Zeitschriften veröffentlicht. Vor dem Landgericht Berlin bekam der betroffene Fotograf auf ganzer Linie Recht.
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G20 und Listen: dju verlangt Aufklärung

Wegen des Umgangs des Bundespresseamts und der Polizei mit akkreditierten Journalist_innen beim G-20-Gipfel in Hamburg hat die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff brieflich um Aufklärung der Vorgänge gebeten. Verantwortliche müssten zur Rechenschaft gezogen werden. Mit weiteren Schreiben an den Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA) Holger Münch und den Chef des Bundespresseamtes Steffen Seibert wird die Rolle der Bundesbehörden hinterfragt.
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Union Busting: Die Naujoks-Methode

Der Rechercheverbund aus WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung (SZ) hat nach einer monatelangen Recherche die Methoden des Arbeitsrechtsanwalts Helmut Naujoks offengelegt, Autor des Buchs „Kündigung von ‚Unkündbaren’“ und unter Betriebsräten und Gewerkschaftern als „Rausschmeißer“ oder „Betriebsratskiller“ bekannt. Die Recherche zeigt, dass organisiertes Union Busting mittlerweile auch in Deutschland längst Realität ist.
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Mehr Transparenz bei Gerichtsverfahren

Die Bundesregierung hat das Verbot von Medienübertragungen aus dem Gerichtssaal gelockert. Danach darf es künftig Tonübertragungen in einen Arbeitsraum für Medien geben, wie sie zuletzt für den Münchener NSU-Prozess gefordert worden waren. Außerdem soll „die Verkündung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) in besonderen Fällen" in Hörfunk und Fernsehen ausgestrahlt werden können.
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Raubkopien: YouTube muss handeln

Die AG Dokumentarfilm sieht im unautorisierten Hochladen von Fernsehmitschnitten auf Internetplattformen wie YouTube ein wachsendes Problem. Ein Dokumentarfilmer wehrte sich mit Hilfe der AG jetzt juristisch erfolgreich gegen die illegale Verbreitung einer Raubkopie. 
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Geldbuße für YouTuber „Flying Uwe“

Der YouTuber „Flying Uwe“ muss ein Bußgeld von 10.500 Euro wegen fehlender Werbekennzeichnung zahlen. Das hat der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) beschlossen. Die Medienaufsicht setzt sich seit einiger Zeit zunehmend mit Verstößen im Internet auseinander.
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Afghanistan-Papiere landen nun beim EuGH

Der für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den Europäischen Gerichtshof wegen des Schutzes geheimer militärischer Lageberichte der Bundesregierung vor Presseveröffentlichung angefragt. Die Bundesrepublik klagt dazu gegen das Online-Portal der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. Das Verfahren ist jetzt ausgesetzt.
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OLG Wien: Facebook muss Hasspost löschen

Im Kampf gegen Hassrede in sozialen Netzwerken hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien in Österreich zwei wegweisende Entscheidungen getroffen. Zum einen müsse Facebook solche Hasspostings weltweit löschen und nicht nur in dem betreffenden Land. Zum anderen gelte für Klagen gegen Facebook österreichisches und nicht, wie von Facebook wiederholt behauptet, kalifornisches oder irisches Recht.
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Google-Bildersuche: Gespräch ohne Ergebnis

Neun Verbände aus dem Bildbereich kritisieren die Verletzung der Interessen und Rechte von Fotografen, Bildagenturen, Illustratoren und Grafikern durch die neue Google-Bildersuche. Deshalb hatten die Verbände, darunter die dju in ver.di, Google Germany selbst einen offenen Brief geschickt. Nun fand ein erstes Treffen zwischen Verbands- und Konzervertretern statt – ohne greifbares Ergebnis.
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Weser-Kurier: Erste Klagen gescheitert

Rund 50 Beschäftigte aus Redaktion und Druckerei der Bremer Tageszeitungen AG (BTAG) haben ihren Arbeitgeber verklagt, weil er sie nicht mehr an bundesweiten Tariferhöhungen teilhaben lässt. Eine Art Präzedenz-Rechtsstreit gegen "OT-Mitglieder" im Zeitungsverlegerverband. Die ersten fünf Klagen wurden jetzt vom Bremer Arbeitsgericht abgewiesen.
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Focus-Betriebsrat setzt Einigungsstelle durch

Der Betriebsrat des Magazins Focus hat heute vor dem Berliner Arbeitsgericht gegen den Widerstand des Unternehmens die Einsetzung einer Einigungsstelle erstritten. Damit soll auf laufende Betriebsänderungen und Stellenabbau reagiert werden, aus denen nach Auffassung der Interessenvertretung eine Sozialplanpflicht erwächst.
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Strafanzeige gegen IRT-Patentanwalt

Der Bayerische Rundfunk (BR) hat Strafanzeige gegen einen ehemaligen Patentanwalt des größtenteils von ARD und ZDF getragenen Instituts für Rundfunktechnik (IRT) gestellt. Der Mann soll über Jahre mindestens 100 Millionen Euro an Patenterlösen veruntreut haben, die dem IRT zugestanden hätten. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt wegen Untreue und Korruption in besonders schweren Fällen sowie wegen Parteiverrats.
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VG Wort vor wichtigen Entscheidungen

In diesen Tagen erhalten alle Mitglieder der VG Wort die Einladung zur Mitgliederversammlung am 20. Mai in München. Auf der Tagesordnung stehen einmal mehr wesentliche Entscheidungen für die Zukunft der VG Wort als gemeinsamer Einrichtung von Urhebern und Verwertern, so zu einem neuen Verteilungsplan, auf dessen Grundlage die künftigen Ausschüttungen der VG Wort geschehen sollen.
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Panoramafreiheit gilt für „AIDA-Kussmund“

Die sogenannte Panoramafreiheit erstreckt sich auf Kunstwerke, die nicht ortsfest sind. Das entschied der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 27. April. Danach dürfe die Fotografie eines Kreuzfahrtschiffes mit dem „AIDA Kussmund" ins Internet gestellt und damit öffentlich zugänglich gemacht werden, weil sich das abgebildete Kunstwerk bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befindet. 
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Verurteilung wegen Beleidigung im Netz

Wegen volksverhetzender und beleidigender Äußerungen auf Facebook wurde ein 65-Jähriger aus Oberbayern gestern vom Amtsgericht Traunstein zu einer Geldstrafe in Höhe von 2200 Euro verurteilt. ZDF-Moderatorin Dunja Hayali hatte gegen den Mann Strafantrag wegen Beleidigung gestellt.
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