Recht

BGH: Lichtbildschutz für Museumsobjekte

Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 20. Dezember 2018 entschieden, dass Fotografien von (gemeinfreien) Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken Lichtbildschutz genießen. Ein Kunstmuseum kann von einem Besucher, der das Fotografierverbot missachtete und Fotos von Museumsexponaten ins Internet stellte, Unterlassung verlangen.
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Mindestlohn für Pseudo-Volontariat

Eine junge Verlagsangestellte wehrte sich erfolgreich vor Gericht gegen die miese Bezahlung in ihrem „Volontariat“ und den Missbrauch des Mindestlohngesetzes. Bereits seit einiger Zeit breiten sich Pseudo-Volontariate in der Medienbranche aus. Unter diesem Deckmantel werden „Volontär_innen“ als normale Arbeitskraft eingesetzt, erhalten keine Ausbildung und werden häufig mit weniger als dem Mindestlohn abgespeist. Mit Hilfe von ver.di konnte im konkreten Fall eine Nachzahlung erreicht werden.
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Europarecht deckt Rundfunkbeitrag

Als "klar und beruhigend" hat der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke das Urteil zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bezeichnet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) räumte am 13. Dezember 2018 letzte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags aus. Er sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe. Damit hat der 2013 eingeführte Beitrag in diesem Jahr nicht nur den Segen des Bundesverfassungsgerichts erhalten. Er ist auch europarechtlich gedeckt.
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Die KEK will ihren Prüfradius ausweiten

Eine Neuregelung des Medienkonzentrationsrechts ist überfällig. Diese Forderung erhebt die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) in ihrem jüngsten Bericht. Die Prüfung der Meinungsmacht einzelner Gruppen wie bisher nur auf das Fernsehen zu beschränken, sei angesichts neuer Internet-Giganten wie Google, Facebook & Co. überholt. Die Kontrolle über höchst meinungsmächtige Teile des Medienmarkts laufe bislang „faktisch leer“, so die Kritik der Kommission.
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Münzen

VG Wort: Weitere Nachausschüttungen

Rund 70 Millionen Euro wird die VG Wort noch Mitte Dezember an Autor_innen ausschütten. Außerdem wird die Verwertungsgesellschaft Rückstellungen in Höhe von insgesamt etwa 179 Millionen Euro weitestgehend auflösen und Mitte 2019 verteilen. Das haben Vorstand und Verwaltungsrat in der vergangenen Woche beschlossen, heißt es in einer Mitteilung der VG Wort. Bei den aktuellen Tantiemen geht es um eine Nachausschüttung von außerordentlichen Einnahmen für Tablets und Mobiltelefone an Autor_innen audiovisueller Werke, die bereits 2009 bis 2016 Ausschüttungen in den Bereichen Hörfunk, Fernsehen und Tonträger erhalten haben. Zu den damaligen Zahlungen gibt es nunmehr einen Aufschlag.
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Presse-Versorgung: Hohe Rendite 2019

Mit einer erneuten Gesamtverzinsung von 4,0 Prozent erhalten die Versicherten des Versorgungswerks der Presse auch 2019 für das Vorsorgekonzept Perspektive eine unverändert hohe Rendite, die im Marktvergleich ihresgleichen suche, heißt es in einer Medieninformation. Die Gesamthöhe ergibt sich aus einer laufenden Verzinsung von 3,1 Prozent und einer Schlusszahlung von 0,9 Prozent. Auch bei den klassischen Garantiekonzepten bietet die Presse-Versorgung mit einer Gesamtverzinsung in 2019 von 3,7 Prozent weiterhin sehr attraktive Leistungen.
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„Team Wallraff“ durfte filmen

Die Zustände in deutschen Krankenhäusern sind katastrophal. Einen Beleg dafür lieferte das „Team Wallraff“ von RTL mit einer im Januar 2016 ausgestrahlten Reportage. Undercover-Aufnahmen zeigten unter anderem dramatische Personalengpässe in der Notaufnahme und mangelhafte Hygiene in den zum Helios-Konzern gehörenden Horst-Schmidt-Kliniken in Wiesbaden. Doch statt die Situation zu verbessern, versuchte der private Klinikbetreiber, RTL die Ausstrahlung der Reportage zu verbieten. Ohne Erfolg: Gestern schmetterte das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg die Klage in letzter Instanz ab.
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Bessere Chancen auf Arbeitslosengeld

Rund 30.000 Kurzzeitbeschäftigte haben künftig einen verbesserten Anspruch auf Arbeitslosengeld. Darauf hat sich heute die Regierungskoalition geeinigt. Weil sie lediglich befristet für die Dauer von einzelnen Projekten angestellt werden, hatten es diese Beschäftigten bisher schwer, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld in den Phasen zwischen den Projekten zu erwerben. ver.di hatte sich im politischen Raum immer wieder gegen diese Benachteiligung ausgesprochen und deutliche Verbesserungen bei der verkürzten Anwartschaft auf Arbeitslosengeld gefordert.
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Leipzig muss Reporter besser schützen

Wie der Welt-Blog investigativ.welt.de berichtet, hat das Verwaltungsgericht (VG) Leipzig Anfang November in einem Beschluss die Stadt Leipzig dazu verpflichtet, im Melderegister eine Auskunftssperre für die Adressdaten eines Investigativreporters der Welt einzutragen. Dessen Antrag war zuvor abgelehnt worden, da sich der Journalist laut der Stadt in keiner konkreten Bedrohungssituation befunden habe. Nach Ansicht des VG sei jedoch eine „abstrakte Gefahr“ bereits ausreichend. Über den Fall wird nun in einem Hauptsacheverfahren entschieden.
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Unternehmer verliert Klage gegen SZ

„Klage abgewiesen!“ Das von der Vorsitzenden Richterin Monika Bieber von der 11. Zivilkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth verkündete Urteil fiel eindeutig aus. Damit muss Hannes Kuhn voraussichtlich auf jene 78 Millionen Euro verzichten, die er als Schadenersatz von der Süddeutschen Zeitung (SZ) und zwei ihrer Journalisten gefordert hatte. Wie M berichtete, hatte Kuhn einen SZ-Bericht vom 25. Juli 2013 dafür verantwortlich gemacht, dass er Anteile der zumindest im Strudeln befindlichen Solar Millennium AG nicht an Schweizer Investoren hatte verkaufen können.
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Bild darf weiter Live-Streams senden

Das Verwaltungsgericht Berlin hat Bild in einem Eilantrag gestattet, ihre Live-Streaming-Formate „Die richtigen Fragen“, „Bild Live“ sowie „Bild Sport – Talk mit Thorsten Kinhöfer“ weiter auszustrahlen – vorerst. Über den Fall soll in einem bereits laufenden Klageverfahren entschieden werden. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hatte die Angebote abgemahnt, weil sie nicht als Rundfunk zugelassen seien. „Da die Entscheidung in dieser Frage von grundsätzlicher Bedeutung ist, hoffen wir auf eine zügige Entscheidung des Hauptsacheverfahrens“, teilte mabb-Direktorin Dr. Anja Zimmer mit.
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Hilfe für Betroffene sexueller Belästigung

Die Themis-Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt e.V., die als gemeinsame Initiative von 17 Einrichtungen aus der Kultur- und Medienbranche ins Leben gerufen wurde, hat jetzt ihre praktische Arbeit aufgenommen. Sie wünsche sich, „dass Betroffene dieses Angebot intensiv nutzen und damit dazu beitragen, dass inakzeptable Vorfälle offengelegt, Konsequenzen gezogen und begünstigende Strukturen verändert werden können“, erklärte dazu Kulturstaatsministerin Monika Grütters.
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Kameramann erstreitet weitere Nachvergütung

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat dem Chefkameramann des Kinofilms "Das Boot", Jost Vacano, eine weitere Nachvergütung von rund 315.000 Euro als „angemessene Beteiligung für die Nutzung der Filmproduktion in Gemeinschaftsprogrammen von acht beklagten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ zugesprochen. Auch an künftigen Sendungen von „Das Boot" muss der Kameramann beteiligt werden. 41 Mal wurde der Film in den Jahren 2002 bis 2016 in den Dritten öffentlich-rechtlichen Programmen ausgestrahlt.
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Online-Nutzung muss extra bezahlt werden

Ein freiberuflicher Journalist hat erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die unberechtigte Nutzung von über 60 seiner zwischen 2007 und 2012 verfassten Beiträge auf dem Onlineportal der Funke-Mediengruppe geklagt. Die Berufungsinstanz sah den vom Kläger verlangten Schadensersatz für eine digitale Zweitverwertung als berechtigt an und nahm auch einen ehemaligen Geschäftsführer wegen der Verletzung von Prüfpflichten in Haftung.
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#MeToo – Arbeitsplatz ist geschützter Raum!

Ein System aus Macht, Nähe und fehlender Gleichberechtigung begünstige sexuelle Belästigung, sagte die Gewerkschafterin und Journalistin Miriam Scharlibbe auf dem Düsseldorfer Campfire Festival. Die „Me Too“-Debatte habe gewirkt "wie ein Korken, der aus der Flasche gezogen wurde". Betroffene sprechen jetzt darüber, was sie vor zehn, fünfzehn Jahren erlebt haben. Eine Frau habe kaum Chancen, sich dagegen zu wehren, wenn sie in der Öffentlichkeit z. B. mit Blicken "ausgezogen" werde – am Arbeitsplatz aber wohl.
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Freispruch für Chefredakteur der BN

Der Versuch eines AfD-Funktionärs, den Chefredakteur der Beobachter News (BN) Alfred Denzinger zu kriminalisieren, ist gescheitert. Denzinger hatte auf die Anzeige des AfD-Mannes hin einen Strafbefehl wegen versuchter Nötigung erhalten. Tatsächlich befand sich jedoch Frank Kral, baden-württembergischer Landesschatzmeister der AfD, im Unrecht, als er den Journalisten daran zu hindern versuchte, einen Wahlkampfstand seiner Partei zu fotografieren. Denzinger wurde gestern vom Amtsgericht Backnang freigesprochen.
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