Recht

Kein Anschluss unter dieser Nummer

Auf der Suche nach Kündigungsgründen hat schon manche Verlagsspitze ungewohnte Kreativität entwickelt. Bei Bauers Neuer Revue wurde im Dezember vergangenen Jahres der ungewöhnliche Vorwurf der "Betriebsspionage" gegen zwei Redakteure erhoben. Als "Beweis" wurden rechtswidrig ausgewertete Telefonverbindungen ins Feld geführt.
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Aktuelle Urteile zum Urheberrecht

Erstmals hat ein deutsches Gericht bei einer Urheberrechtsverletzung einen Internetprovider zur Auskunft über die Identität eines Kunden verurteilt und dies aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) hergeleitet. Solche Datenwurden bisher nur für eine strafrechtliche Verfolgung durch die Strafbehörden zur Verfügung gestellt.
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Statt Amtsgeheimnis mehr Transparenz

BERLIN. Der Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) wurde am 17. Dezember in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. "Mit dem Informationsfreiheitsgesetz wird die Möglichkeit für einen Kulturwandel in der Verwaltung eröffnet. Endlich soll das obrigkeitsstaatliche Erbe des Amtsgeheimnisses überwunden und der Grundsatz der Transparenz zum Prinzip erhoben werden.
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Niederlage für Holtzbrinck

DÜSSELDORF. Die Verlagsgruppe Holtzbrinck darf die Berliner Zeitung nicht erwerben. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht bestätigte in seiner Entscheidung vom 27. Oktober (Az.: IV Kart 7/04) ein entsprechendes Verbot des Bundeskartellamtes.
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Herr Gröger nicht anonym

Herr Gröger hat wieder einen Namen: Der Besitzer eines Seegrundstücks in Niederlehme bei Berlin, auf dem sich eine Ernst-Thälmann-Gedenkstätte befindet, die er durch Neubebauung beseitigen möchte, muss nicht anonym bleiben. Das Berliner Kammergericht entschied am 5. November, dass die Tageszeitung junge Welt Gerd Grögers Namen wieder nennen darf. Damit revidierte der 9. Zivilsenat ein Urteil des Berliner Landgerichtes vom Juni diesen Jahres, in dem Gröger zugestanden worden war, dass die Namensnennung sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletze.
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Justitia statt Jury

Auf den ersten Blick mutet die Sache irrwitzig an: Der Verband Kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) mit Sitz in Köln, der zweijährlich Journalistenpreise auslobt, sprach letztes Jahr den "1. Preis in der Kategorie Hörfunk" dem Publizisten Werner Rügemer, ebenfalls Köln, zu. Rügemers vom Deutschlandfunk gesendetes Feature übers so genannte Cross Border Leasing (CBL) klärt darüber auf, inwiefern die CBL-Kredit-Praktik für Kommunen eine Schuldenfalle ist.
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Pressefreiheit als Versuchskaninchen

Die Welt wurde an sich wieder geradegerückt. Die Bilder, die der Journalist Friedrich Mülln heimlich über die Zustände in einem Münsteraner Tierversuchslabor aufnahm, dürfen im Wesentlichen wieder öffentlich gemacht werden (M 04 / 2004). Dennoch stellte der Bildjournalist nach zunächst wieder gestiegener Mediennachfrage in den letzten Wochen ein "abrupt abfallendes Interesse" an seinen Aufnahmen fest.
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Steuervorteile bei Nutzung von PCs

Ein neues Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Februar 2004 (Az.: VI R 135/01) bringt allen Steuervorteile, die einen privat angeschafften PC zu Hause beruflich nutzen.
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Caroline-Urteil weiter umstritten

Die Bundesregierung hat es in der Kabinettsitzung am 1. September 2004 abgelehnt, gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im sogenannten "Caroline-Urteil" Rechtsmittel einzulegen. Dazu hatten sie Journalisten- und Verlegerverbände aufgefordert (siehe M 8 - 9/2004).
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„Caroline-Urteil“ contra Pressfreiheit

STRASSBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gab der Beschwerde von Prinzessin Caroline wegen veröffentlichter Fotos statt.
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Filmaufnahmen erlaubt

HAMM. Der Münchner Journalist Friedrich Mülln darf die wesentlichen Sequenzen seiner heimlich hergestellten Filmaufnahmen aus dem Münsteraner Tierversuchslabor Covance weiter öffentlich zeigen. Dies entschied am 21. Juli 2004 der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in Hamm. Der Senat korrigierte damit ganz wesentlich eine Entscheidung des Landgerichts Münster aus dem Februar 2004, das Mülln und anderen unter Androhung hoher Geldstrafen kategorisch verboten hatte, die Filmaufnahmen in der Öffentlichkeit weiter zu verbreiten. Die Aufnahmen waren im Dezember 2003 im ZDF-Magazin "Frontal 21" zu sehen. Im Vorfeld des Prozesses hatte sich der Journalist und Autor Günter Wallraff mit…
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BGH verneint Link-Haftung

Der Bundesgerichtshof hat die Haftbarkeit für Links im Internet deutlich eingeschränkt - zumindest für Online-Publikationen, die unter dem grundgesetzlichen Schutz der Pressefreiheit stehen. Nach einem Urteil des ersten BGH-Zivilsenats vom 1. April 2004 (Az.: I ZR 317/01) können diese nur noch haftbar gemacht werden, wenn auf den ersten Blick die Strafbarkeit der Inhalte erkennbar sei, auf die verlinkt wird, oder Links bewusst gesetzt werden, um das Wettbewerbsrecht zu verletzen.
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Kampagne pro-information startet Internet-Aktion

Mit der Kampagne pro-information soll einem bundesdeutschen Informationsfreiheitsgesetz nun endlich in die Startlöcher verholfen werden. Bisher existiert ein solches Gesetz in mehr als 50 Staaten. In Europa bildet Deutschland mit Luxemburg das Schlusslicht.
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EU-Korrespondenten ohne Quellenschutz

Nirgendwo auf der Welt sitzen so viele Auslandskorrespondenten an einem Ort zusammen wie in Brüssel. Richtig sesshaft sind sie selten in dieser Stadt. Der Arbeitsalltag spielt sich zwischen Gipfeltreffen, Luxemburg-Räten und Straßburg-Wochen ab. Die Themen finden sich irgendwo im virtuellen Raum, wo Verhandlungen geführt und Verordnungen beschlossen werden. Ein neues Pressegesetz wird die Arbeitsbedingungen sicherer machen.
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Entstellt, aber juristisch sanktioniert

Gegen die Halbierung seines 80-Minuten-Dokumentarfilm-Klassikers "Schlacht um Berlin" bei einer Fernsehausstrahlung im damaligen SFB hatte Regisseur Franz Baake geklagt. Zu Unrecht, meinte das Berliner Landgericht im Juli 2003. Die Kammer erkannte in der 40-Minuten-Kürzung keine "gröbliche Entstellung" des Werkes, da "der Film aufgrund seiner chronologischen Ordnung teilbar ist und in dieser Teilfassung seinen ursprünglichen Sinngehalt nicht verliert" (siehe «M» 10 / 2003). Dies bestritt der Regisseur und zog mit ver.di-Rechtsschutz in die Berufungsinstanz.
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Springer-Verlag und Fotograf zu Schmerzensgeld verurteilt

MÜNSTER. Zu insgesamt 5.000 Euro Schmerzensgeld hat das Landgericht Münster den Axel-Springer-Verlag und einen Fotografen wegen der Veröffentlichung des Fotos eines Gewaltopfers verurteilt (AZ: 10 O 626 / 03).
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