Recht

Erneut Urteil wegen Hassrede im Netz

Am Amtsgericht Essen-Steele wurde am 27. April 2021 ein Angeklagter wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Die zugrunde liegende Anzeige resultiert aus der Arbeit der Initiative „Verfolgen statt nur Löschen“. Es handelt sich um das erste Verfahren im Rahmen der Projektarbeit, in welchem eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Tariflicher Zuschlag gehört obendrauf

Onlinezuschläge können laut tarifvertraglichen Regelungen beim Bayerischen Rundfunk nicht in Tagessätze für die Honorierung von TV-und Hörfunkbeiträge eingepreist werden, sondern sind zusätzlich zu zahlen. Das besagt ein Urteil des Arbeitsgerichts München, mit dem ein arbeitnehmerähnlicher Freier vom Sender jetzt mit ver.di-Rechtsschutz eine Nachzahlung für zwei Jahre erstritt.
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Lokalzeitung muss kräftig nachzahlen

Eine seit Jahren im Lokalressort tätige freie Journalistin hat in der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Nürnberg mehr als 66.000 Euro Nachhonorierung für kleine Texte und Bildunterschriften erstritten. Sie berief sich dabei auf die Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) für Journalist*innen an Tageszeitungen, die das Gericht trotz deren Kündigung als Orientierungshilfe anerkannte. Auch in weiteren Punkten weist das Urteil über den Einzelfall hinaus.
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EuGH begrenzt „Framing“ im Netz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat für das Einbetten fremder Bilder, Videos und Texte auf der eigenen Internetseite Grenzen aufgezeigt. Hat der Urheber der Inhalte auf seiner Webseite bereits Maßnahmen zur Verhinderung gegen dieses sogenannte Framing durch Dritte getroffen, dürfen diese nicht umgangen werden, urteilten am Dienstag die Luxemburger Richter im Streit zwischen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) und der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst.
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BND-Gesetz muss Quellenschutz sichern

„Das Vertrauensverhältnis von Journalistinnen und Journalisten gegenüber ihren Informantinnen und Informanten muss weiterhin umfassend gewährleistet werden“, fordert ein Medienbündnis im Vorfeld einer Anhörung zur bevorstehenden Neufassung des BND-Gesetzes. Wird der vorliegende Gesetzentwurf ohne Änderungen verabschiedet, drohe „eine Schwächung des rechtlichen Status von Reporter*innen und Redakteur*innen als Berufsgeheimnisträger sowie des Redaktionsgeheimnisses“.
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Gibbet Fisch, oder gibbet kein Fisch?

Der Spruch stammt von meinem Musiker-Kollegen, mit dem ich als Autor in den 90iger Jahren, also in den guten analogen Zeiten, auf Lesereise war. Ein paar Bier, ein Abendessen und das Eintrittsgeld waren immer drin, und selbst wenn am Ende der Lesung der Hut rumging, kam ein nettes Sümmchen zusammen. Zeiten, von denen man heute nur noch träumen kann.
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Kooperation von Bund und Google untersagt

Die us-amerikanische Suchmaschine Google darf das staatliche Gesundheits-Portal gesund.bund.de nicht mehr automatisch als ersten Treffer anzeigen. Das Landgericht München wertete die Zusammenarbeit zwischen Google und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Verstoß gegen das Kartellrecht. Die auf Kartellrecht spezialisierte Zivilkammer gab damit den Anträgen des Burda-Gesundheits-Portals netdoktor.de auf zwei Einstweilige Verfügungen gegen das Ministerium von Jens Spahn (CDU) und gegen Google statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Verlegerin erhält in Karlsruhe Recht

Die Verlegerin eines Magazins hatte vor dem Bundesverfassungsgericht jetzt Erfolg mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen vorherige zivilrechtliche Entscheidungen, die sie zum Abdruck einer Gegendarstellung verurteilt hatten. Die Karlsruher Richter befanden, dass die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf Pressefreiheit verletzt worden war.
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Zweite Runde: ver.di vs. Prinz von Preußen

In einer juristischen Auseinandersetzung mit Georg Friedrich Prinz von Preußen hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt. Damit wehrt sich ver.di gegen eine auf Antrag des Prinzen von Preußen erlassene Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin. Gegenstand ist eine Äußerung in einem Artikel des ver.di-Medienmagazins „Menschen Machen Medien“ vom Juli 2020.
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Tech-Giganten bald strenger kontrolliert

Große Digitalkonzerne wie Amazon, Google oder Facebook sollen künftig strenger kontrolliert werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag in Berlin den Entwurf für ein Digitalisierungsgesetz, dass dem Bundeskartellamt mehr Befugnisse gibt. Damit kann die Behörde schneller eingreifen, wenn ein Tech-Gigant seine Marktmacht missbraucht. Um in Zukunft lange kartellrechtliche Verfahren zu vermeiden und Schadenersatzansprüche besser durchzusetzen, werden der Rechtsweg verkürzt und solche Streitigkeiten nach Paragraf 19a des Gesetzes in die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes übergeben.
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ver.di fordert Recht auf Verbandsklage

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die erweiterte Möglichkeit von Verbandsklagen zur Durchsetzung der Vergütungsansprüche von Urheberinnen, Urhebern, Künstlern und Künstlerinnen. In einem Brief an das Kanzleramt sowie die Ministerien, die eine EU-Richtlinie zum Urheberrecht umsetzen müssen, wird kritisiert, dass der sozialen Funktion des Urheberrechts in den bisher gemachten Vorschlägen nicht ausreichend Rechnung getragen werde, informiert eine Pressemitteilung.
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Rolf Gössner besiegt den Verfassungsschutz

Der Bremer Autor, Menschenrechtler und Rechtsanwalt Rolf Gössner hat einen langwierigen Rechtsstreit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz endgültig gewonnen: Als letzte Instanz hat ihm jetzt das Bundesverwaltungsgericht bescheinigt, dass er fast vier Jahrzehnte lang rechtswidrig von dem Geheimdienst beobachtet wurde. Ein später Triumph für den 72-Jährigen, der jahrelang auch Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte war.
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Unverfroren Bilder verfälscht

Urheberrechtsverletzungen an Fotos sind alltäglich, leider – vielfältig im Netz und in Medien jeder Couleur, aber auch häufig im Alltag. Von Unwissenheit über Gleichgültigkeit bis zu bewusster Täuschung reichen die Motive. Nur wenige Fotografen ziehen vor Gericht. Dabei würde es sich lohnen, für das Recht am eigenen Bild zu streiten, wie der Fall eines Fotografen in Hamburg zeigt.
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Filmfolgen: Anklage gegen ein RTL-Team

Diese Anklage dürfte bundesweit ohne Beispiel sein: Zwei RTL-Mitarbeiter*innen sind jetzt für die Folgen eines von ihnen gedrehten Fernsehbeitrags angeklagt worden. Sie hatten über Pädosexuelle berichtet und dabei einen scheinbar Verdächtigen aus Bremen gezeigt. Einzelne Zuschauer glaubten, ihn trotz Verpixelung identifiziert zu haben - was einen Lynchjustiz-Angriff auf einen völlig Unschuldigen auslöste.
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Drohnenfotos und die Panoramafreiheit

Urheberrechtlich geschützte Werke, die sich im öffentlichen Raum befinden, dürfen aus dem Luftraum heraus fotografiert werden und es ist zulässig, diese Fotografien (auch gewerblich) zu veröffentlichen und verbreiten. Das sei von der urheberrechtlichen Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) gedeckt, begründete das Landgericht Frankfurt am Main sein Urteil zugunsten eines freien Fotografen. Die Entscheidung ist zudem bemerkenswert, da das Gericht damit von der bisherigen Rechtsprechung des BGH abwich.
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Presserat: Bild.de wird erneut gerügt

Für ihre Berichterstattung über den mehrfachen Kindsmord in Solingen hat der Deutsche Presserat Bild.de, die Rheinische Post und die Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung gerügt. Eine 27-Jährige Frau soll im September in Solingen fünf ihrer Kinder getötet haben. Alle drei Zeitungen hatten Passagen aus einem WhatsApp-Chat zwischen dem einzigen überlebenden 11-jährigen Sohn und dessen 12-jährigen Freund bzw. einer Freundin veröffentlicht.
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