Formate

Chancen und Risiken

Die Enthüllungen von Edward Snowden im Juni 2013 machten mit einem Schlag deutlich, wie sehr staatliche und kommerzielle Datenkraken unser gesamtes Leben kontrollieren. Was heißt das für die journalistische Arbeit und Berichterstattung? Darum ging es auf der gut besuchten vierten Medienpolitischen Tagung der dju in ver.di Mitte Oktober in Lage-Hörste.
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Leidenschaft zum Beruf machen

Zum fünften Mal fand in Berlin die Social Media Week statt. Doch dieses Mal war vieles anders. Professionalisierung und Kommerzialisierung prägten die einwöchige Veranstaltung. Die Arbeitswelt rückte ins Blickfeld – Arbeitsverhältnisse, Job-Möglichkeiten und Beschäftigungsformen waren die Themen.
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Sperre

„ABM” steht seit vielen Jahren für „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme” und eine zunehmend restriktive Arbeitsmarktpolitik. Begriffe lassen sich aber auch kapern. Und so nannte sich vor knapp 30 Jahren in Münster ein Verein von und für Arbeitslose „AbM” – „Arbeitslose brauchen Medien”.
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Publizistischer Vorwärtsgang

Die Online-Journalistinnen und -Journalisten, die für tarifgebundene Tageszeitungen arbeiten, haben seit 1. Oktober einen verbindlichen Anspruch auf dieselben Tarifgehälter wie ihre Kolleginnen und Kollegen in den Printredaktionen. Das ist eine gute Nachricht!
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Das Spiel des Journalistenlebens

Am 12. September wurden die Preise beim Schülerwettbewerb der Nationalen Initiative Printmedien 2014 im Kanzleramt von Kulturstaatsministerin Monika Grütters verliehen. Ausgezeichnet wurden die besten Antworten auf die Frage des Wettbewerbs: Was ist ein guter Journalist, eine gute Journalistin und wozu brauchen wir sie?
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Nur mit Fußfessel

Die Länderchefs und -chefinnen haben sich lange geziert, aber nun ist es amtlich: ARD und ZDF dürfen ein Programm veranstalten, das sich an junge Zuschauer zwischen 14 und 29 Jahren richtet. Dabei war der Systemfehler schon bei der Konzeption des Kinderkanals offenkundig: Seither gibt es zwar ein Angebot für die Zielgruppe 3 bis 13, doch die Jugendlichen hat man den Privatsendern überlassen.
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Editorial: Unauflösbare Widersprüche

Es ist paradox! Da sehen großmächtige Verlage nur in einem für sie neu definierten Leistungsschutzrecht die Rettung vor der Konkurrenz der Portale wie Google & Co. im Netz, um dann doch einzuknicken, wenn die wortlautgetreue Umsetzung droht.
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SLANG Radio

Das Internet hat die Radiolandschaft noch nicht umgekrempelt. Es hat aber eine vielfältige Landschaft an kleinen und kleinsten Webradios hervorgebracht. Mit minimalen Einstiegsinvestitionen lässt sich im Netz ein Programm erstellen, das vom potenziellen Publikum radio-artig gestreamt werden kann. Bei vielen der internetbasierten Sender handelt es sich allerdings um reine Abspielstationen für Musik, bei denen das Rund-um-die-Uhr-Gedudel nur sporadisch von uninspirierten Moderationen unterbrochen wird.
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Mehr Partizipation

Drei wesentliche Aspekte umfasst die Novellierung des Landesmediengesetzes in Nordrhein-Westfalen. Eingerichtet wird eine „Stiftung für Vielfalt und Partizipation”, die der Qualität im Lokaljournalismus zugute kommen soll. Eine zweite private landesweite Hörfunkkette wird schon 2015 auf Sendung gehen. Und der Bürgerfunk soll nicht nur prinzipiell gestärkt werden, sondern sich auch im Internet präsentieren dürfen.
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Recht auf Vergessen

Das „Recht auf Vergessen” ist seit dem Google-Urteil des Europäischen Gerichtshofs in den Mittelpunkt der medienrechtlichen Diskussion gerückt. Wurde die EuGH-Entscheidung zunächst allgemein begrüßt, werden zunehmend Zweifel laut, dass der Datenschutz einseitig zulasten von Meinungs- und Pressefreiheit erweitert wird. Die Bedenken sind teilweise berechtigt. Gefordert ist der Gesetzgeber.
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Grober Unfug mit Rankingspielen

Als im Juli rauskam, dass in den Abstimmungsergebnissen für „Deutschlands Beste!” herumgepfuscht worden war, hatte man beim ZDF nur einen Wunsch: dass möglichst rasch eine neue Sau durchs Dorf getrieben werde. So kam es auch, aber anders, als erhofft: Mehrere ARD-Anstalten mussten einräumen, dass auch sie bei ihren „Ranking-Shows” manipuliert hatten.
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Editorial: Gesetze im Realitätscheck

Der Gesetzgeber ist gefordert – mitunter ein umstrittener Ruf nach mehr Regulierung, die wiederum häufig notwendig ist. Nehmen wir das Google-Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum „Recht auf Vergessen”. Danach muss der Suchmaschinenbetreiber auf Antrag persönliche, inkriminierte Daten löschen.
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Fotografie und Konflikt

Es ist ein schmales Bändchen, das sich mit schweren Fragen beschäftigt: Auf 76 Seiten reflektiert der Fotograf und Medienwissenschaftler Felix Koltermann über die Fotografie in Kriegs- und Krisenregionen.
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Geheimsache NSU

„In der Öffentlichkeit bestehen und wachsen noch die Zweifel daran, dass die quasi staatsoffizielle NSU-Version auch die tatsächliche ist.” So der freie Journalist Andreas Förster im Vorwort zu dem spannenden Sammelband, der diese Zweifel mit vielen Fakten nährt.
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Hohle Idole

Sein Werk sei ausdrücklich kein Buch „eines Fernsehkritikers für Fernsehkritiker”, schreibt Bernd Gäbler im Vorwort seiner Ausführungen über TV-Phänomene wie Dieter Bohlen oder Heidi Klum.
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Weniger Politikeinfluss, stärkere Gremien

Große Einigkeit in der Einschätzung des ZDF-Urteils. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer befand, das Urteil stärke die Gremien und die öffentlich-rechtlichen Medien. Nach Ansicht von Uwe Grund, Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), dem Dachverband der Rundfunkräte, hat das Bundesverfassungsgericht die „herausragende Rolle” der Gremien betont. ZDF-Intendant Thomas Bellut freut sich gar über starke Fernsehräte: „Das Urteil stärkt auch die Gremien, sich selbstbewusst und unabhängig im Fernsehrat einzubringen.”
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