Aushilfsjob Fotograf
Ist, wer in besten Jahren große Umsätze mit seinen Fotos erzielte, sich als Theaterfotograf einen Namen machte und Ausstellungen in Köln, Karlsruhe, Paris und Berlin hatte, ein „ungelernter Arbeiter“? Absurde Anmutung? Mitnichten! Denn diese Definition musste als eine von mehreren fragwürdigen Begründungen für die Deutsche Rentenversicherung herhalten, um den Antrag eines freien Fotografen auf Erwerbsminderungsrente abzuschmettern. Dieser hatte nach 30jähriger Arbeit als Fotoreporter durch berufsbedingte Belastungen sich solch gravierende Verschleißerscheinungen der Wirbelsäule eingehandelt, dass er mit seinem Beruf seine Brötchen nicht mehr verdienen kann.
Wie belieben?…
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