Ein- oder ausgegrenzt?
Das Wort ausschließlich setzt Grenzen. Konkret bewirkt es, dass von der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns bis 2017 nur die Zeitungszusteller ausgenommen sind, die „ausschließlich periodische Zeitungen oder Zeitschriften”, auch Anzeigenblätter mit redaktionellem Inhalt „an Endkunden zustellen”. So steht es im Mindestlohngesetz.
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