Urheberrecht

Plattformen: Lizenzen statt Upload-Filter

Die aktuelle Urheberrechtsnovelle macht Social-Media-Plattformen für den von Nutzern hochgeladenen Content Dritter verantwortlich. So soll auch die ordnungsgemäße Lizenzierung von hochwertigem Bildmaterial professioneller Urheber sichergestellt werden. Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) und die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) schlagen gemeinsam ein umfassendes Lizenzangebot für Plattformen vor. Durch umfassende Kollektiv-Lizenzen würden die sogenannten „Upload-Filter“ obsolet.
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Nachbesserungen für Urheber gefordert

Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht erwartet ver.di „spür- und messbare Verbesserungen der Einkommenssituation“ von Urheberinnen und Urhebern sowie ausübenden Künstlerinnen und Künstlern. Der jetzt vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlichte Gesetzentwurf für die Absicherung einer Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen gemeinsamer Verwertungsgesellschaften, zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage sowie zu Anpassungen im Bereich des Text- und Data Minings könne jedenfalls "nur ein Zwischenschritt" sein, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz.
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Staat verklagt FragDenStaat

Unterliegen amtliche Dokumente dem Urheberrechtsschutz? Nein, sagt ein zivilgesellschaftliches Bündnis, dem auch die dju in ver.di angehört, und wendet sich in einem offenen Brief an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, um ein Ende der Praxis zu fordern, missliebige Veröffentlichungen mittels Berufung auf das Urheberrecht zu unterdrücken. Hintergrund ist eine Klage des Bundesamts für Risikobewertung (BfR) gegen das Transparenzprojekt FragDenStaat.
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Umgang mit neuem EU-Urheberrecht

Wer sind die Akteure im Urheberrecht und wie gehen sie mit der Europäischen Urheberrechtsnovelle um? Das wollte das nordrhein-westfälische Kompetenzzentrum Creative.NRW mit der Veranstaltung „Creative Content & Digitale Diskurse“ herausfinden. Musikerinnen, Komponisten, Architektinnen, Blogger, Fotografinnen und Journalisten trafen sich dazu im Rahmen des Campfire-Festivals in Düsseldorf. Kai Rüsberg hat dort mit dem Komponisten Matthias Hornschuh gesprochen.
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Rat stimmte neuem EU-Urheberrecht zu

Der Europäische Rat hat sich heute mehrheitlich zugunsten der EU-Richtlinie über das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt entschieden. Das positive Abstimmungsergebnis war nicht sicher. Kritiker*innen der Urheberrechtsreform – wie Julia Reda – hatten bis zuletzt gehofft, die Reform noch zu kippen, sei es mit der Gegenstimme Deutschlands. Jedoch votierte auch die deutsche Bundesregierung mit ja.
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Bilddiebstahl im Netz schärfer ahnden

Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) fordert die Politik auf, gegen den Bilddiebstahl im Internet vorzugehen. In einem gemeinsamen Papier mit weiteren Branchenverbänden plädiert die Interessenvertretung von großen und kleinen Bildanbietern für eine gesetzliche Regelung, die bei Urheberrechtsverletzungen den doppelten Schadensersatzanspruch festlegt.
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Eine Freiheit, die nur einigen gehört?

Geistiges Eigentum ist im Plattformkapitalismus kein Thema, Urheberrechte fair zu vergüten auch nicht. Das macht die Brisanz der EU-Richtlinie aus. Die Debatte über die Urheberrechtsreform wird verzerrt. Es geht nicht um Uploadfilter. Es geht um Lizenzen, die Plattformen für die Nutzung von Werken abschließen sollen. Es geht um faire Bedingungen für Urheber, auch für YouTuber.
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EU stimmt für ein faires Urheberrecht

Das Europäische Parlament hat der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt mit Mehrheit zugestimmt. Für die Initiative stimmten 348 Abgeordnete, 274 waren dagegen, 36 enthielten sich. Änderungsanträge, die Artikel zum Presseverleger-Leistungsschutzrecht und zur Haftung von Online-Plattformen zu streichen, kamen erst gar nicht zur Abstimmung.
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EU: Rechte der Urheber gestärkt

Verhandlungsführer des EU-Parlaments, des Rates und der Kommission einigten sich am 13. Februar in Straßburg auf einen Reformtext des EU-Urheberrechts. Danach haften Online-Plattformen wie YouTube künftig für Urheberrechtsverletzungen. Die Einigung beinhaltet zudem ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Portale wie Google News sollen künftig für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten Geld zahlen. ver.di begrüßt den Richtlinien-Kompromiss.
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Für die Freiheit im Netz, nicht das Ende

„Fuck Artikel 13!“ und „Alle sind dagegen“, so schallt es mir dieser Tage aus der Schnute meines Rabauken-Sohns entgegen, der Kleinere hingegen informiert mich kühl, dass in einem Jahr YouTube abgeschaltet wird. Zuerst denke ich „endlich“, denn mir geht vieles gegen den Strich, was die Kids da als „Medien“ konsumieren, und dann sortieren wir mal: Es geht ums Urheberrecht, mal wieder.
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Urheberrecht: Licht am Ende des Tunnels

M | Am 12. September hat das Europäische Parlament in Straßburg eine Entscheidung auf dem Weg zu einem neuen Urheberrecht getroffen. Was genau wurde da beschlossen und was hat das für Folgen?  - Ein Gespräch mit Valentin Döring, Jurist im ver.di-Fachbereich Medien, Kunst und Industrie, zuständig für Urheberrecht sowie Bereichsleiter Kunst und Kultur.
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Online-Nutzung muss extra bezahlt werden

Ein freiberuflicher Journalist hat erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die unberechtigte Nutzung von über 60 seiner zwischen 2007 und 2012 verfassten Beiträge auf dem Onlineportal der Funke-Mediengruppe geklagt. Die Berufungsinstanz sah den vom Kläger verlangten Schadensersatz für eine digitale Zweitverwertung als berechtigt an und nahm auch einen ehemaligen Geschäftsführer wegen der Verletzung von Prüfpflichten in Haftung.
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EU-Parlament votiert pro Urheberrecht

Mit breiter Mehrheit hat das Europäische Parlament am 12. September für die neue Urheberrechtsrichtlinie gestimmt und damit den Weg frei gemacht für die nun anstehenden Trilog-Verhandlungen. Noch im Juli war der Bericht des federführenden Rechtsausschusses („JURI Report“) abgelehnt worden. Dem Berichterstatter des Ausschusses Axel Voss (CDU) war es damals nicht gelungen, bei den Hauptstreitpunkten, der Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger und neuer Haftungs- und Lizenzregelungen für Online-Plattformen (Stichwort: „Upload Filter“) eine Einigung zu erzielen.
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EuGH bekräftigt das Urheberrecht im Netz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am 7. August zur Verwendung von im Internet frei verfügbaren Bildern. Zugrunde liegt ein Rechtsstreit aus Nordrhein-Westfalen. Die aktuelle Entscheidung stärkt Rechte von Fotografen und Redaktionen. Nach Ansicht der Luxemburger Richter muss ein Urheber künftig explizit um Erlaubnis gefragt werden, wenn ein von ihm geschaffenes Werk im Netz neu veröffentlicht wird. Das gilt auch dann, wenn es auf einer anderen Website mit dem Wissen des Urhebers frei verfügbar ist.
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Vorläufiger Stopp für EU-Urheberrecht

Eine Mehrheit der Abgeordneten des EU-Parlaments hat die neue Urheberrechtsrichtlinie zunächst gestoppt. Zuvor hatte die Lobby-Schlacht um die besonders strittigen Punkte einen neuen Höhepunkt erreicht: Leistungsschutzrecht für Presseverleger und Haftung für Online-Plattformen (Stichwort: Upload-Filter). Dabei ging es um die „Freiheit des Internets“ – war auch in zahlreichen Medienberichten zu lesen. Am 12. September wird erneut abgestimmt. Es bleibt also aufregend in Brüssel.
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Leistungsschutzrecht auch für Journalisten

Die Internationale und die Europäische Journalisten-Föderation wenden sich gegen ein EU-Leistungsschutzrecht für Presseverlage ohne Vergütung für Journalisten. IFJ und EFJ könnten den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt „in dieser Form nicht unterstützen“, erklären die Organisationen, die über 300.000 Journalisten in ganz Europa vertreten. Das Thema wird derzeit im Europäischen Parlament und in den EU-Mitgliedstaaten diskutiert.
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