Die falschen Fragen gestellt
In dem Prozess vor dem Dresdener Amtsgericht, in dem sich zwei freie Journalisten wegen des Vorwurfs der Verleumdung und übler Nachrede zu verantworten hatten, wurde am 13. August 2010 das Urteil gesprochen. Erwartungsgemäß erhielten die beiden Autoren eine Geldstrafe, die mit 2.500 Euro jedoch unter der 6.000-Euro-Forderung des Staatsanwaltes blieb.
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