Aktuelle Meldungen

Erstes deutsches Medienschiedsgericht schlichtet in Leipzig

In Leipzig hat die Sächsische Staatskanzlei heute die Einrichtung einer bundesweit einmaligen Institution bekanntgegeben. Spätestens am 01. Januar 2017 soll dort das erste Medienschiedsgericht Deutschlands seine Arbeit aufnehmen und künftig Konflikte zwischen Medienunternehmen schneller lösen als die herkömmlichen Gerichte. Entstanden ist das Konzept auf Initiative des Freistaates Sachsen, der auch Gründungsmitglied des am 26. August in Leipzig gegründeten Vereins „Deutsches Medienschiedsgericht“ ist. Des Weiteren sind im Trägerverein des Medienschiedsgerichts unter anderem der MDR, das ZDF sowie Verbände und Unternehmen aus der Medienbranche vertreten.
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Netzneutralität: Offenes Internet in der EU gestärkt

Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) hat am 30. August seine Leitlinien zur Netzneutralität veröffentlicht. An diese Leitlinien müssen sich die Regulierungsbehörden der einzelnen EU-Mitgliedstaaten, in Deutschland die Bundesnetzagentur, in ihrer Auslegung der EU-Verordnung zur Netzneutralität künftig halten. Verbraucherschützer_innen und Netzaktivist_innen werten die nun beschlossenen Klauseln als Erfolg für das offene Internet. Zuvor hatten 500.000 Menschen die Kampagne „Save the Internet“ für den Erhalt der Netzneutralität unterstützt.
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Böckler-Studie zum Crowdworking „digitaler Tagelöhner“

Sie arbeiten auf Mikrotask-, Marktplatz-, Design- oder Testing-Plattformen. Ihre Zahl wird auf bald 200.000 in Deutschland geschätzt. Tendenz steigend. Doch wer sind sie eigentlich, die externen Crowdworker? Die Fakten hat ein Team um den Informatikprofessor Jan Marco Leimeister jetzt in einer von der Hans-Böckler-Stiftung unterstützten Studie versucht herauszufinden. Befragt wurden 434 Crowdworker, auch „Clickworker“ genannt. Der typische Crowdworker ist Mitte 30, ledig und hat Abitur, knapp die Hälfte sogar einen Hochschulabschluss.
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RBB: Mehr Mitbestimmung für Freie

Wie die Freienvertretung beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) mitteilte, hat die RBB-Geschäftsleitung angekündigt, dem Rundfunkrat am 01. September 2016 eine überarbeitete Fassung des Freienstatuts zur Abstimmung vorzulegen, welche der Freienvertretung künftig eine gerichtliche Prüfung aller dort geregelten Rechte, Verfahren und Entscheidungen ermöglichen soll. Damit reagierte der Sender auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom 25. August 2016, welches eine Beschwerde der Freienvertretung als unzulässig zurückgewiesen hatte, da sie wegen fehlender Ausführungen im Statut nicht klagefähig sei.
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LiMA-Sommerakademie: #Gendermania

Ferienzeit, Sommerhitze, Bade- und Biergartenwetter – und dennoch hat die LiMA-Sommerakademie „#Gendermania“  vom 25. bis 27. August 2016 im Seminargebäude der Humboldt-Universität am Hegelplatz rund 150 Teilnehmer verzeichnen können. Neben den üblichen Basiskursen der LiMA-Veranstaltungen zu Schreiben, Filmen, Veröffentlichen und Projektmanagement standen bei dieser LiMA Workshops wie „Geschlechtersensibles Schreiben“, „Diskriminierungssensibles Schreiben“, „Gequeerte Portraitfotografie“, „Feminismus in alternativer Berichterstattung“ oder „Trans*Repräsentation in den Medien“ im Programm. „Nachdenken über alternative Medien: Da gehört für uns das…
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Buchtipp: Eine Grabrede auf die gedruckte Zeitung

Der frühere FAZ-Autor Schulz intoniert einen Grabgesang auf die gedruckte Zeitung, im Grunde auf das Medium Tageszeitung insgesamt. Den Verlegern und Journalisten attestiert er Blindheit und Unverständnis der technologischen Entwicklung, die seiner Ansicht nach den Untergang des Mediums unweigerlich nach sich ziehen: „Statt dass Zeitungsverlage in gut funktionierende technische Verfahren des digitalen Zeitungsvertriebs investieren, durch die sie wieder in eine Beziehung zu ihren Lesern treten, setzen sie auf die Laufkundschaft der sozialen Netzwerke und Werbeerlöse im Massenmarkt.“
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Sambia: Freie Medien als Bedrohung behandelt

Sambias Behörden setzen ihren Feldzug gegen die Pressefreiheit im Land fort. Am 22. August rückten Polizisten in Kampfmontur beim wichtigsten unabhängigen Fernsehsender Muvi TV in der Hauptstadt Lusaka ein, schalteten die Sendeanlage ab und beschlagnahmten die Gebäude. Bei den beiden Radiosendern Komboni Radio und Radio Itezhi Tezhi gingen die Einsatzkräfte ähnlich vor. Allen drei Rundfunkanstalten hatte die zumindest dem Namen nach unabhängige Rundfunkbehörde des Landes, die Independent Broadcasting Authority (IBA), am Montag die Sendelizenz entzogen. Die Medienhäuser haben nun 30 Tage Zeit, um gegen den Schritt vorzugehen. 
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Medienkonzern DuMont baut Verlagssektor weiter um

Die Umstrukturierungen bei der DuMont Mediengruppe gehen weiter. Am vergangenen Freitag hatte der Geschäftsführer der DuMont Medien- und Management-Services in einer Mitarbeiterversammlung über Veränderungen im Call-Center-Bereich informiert. Betriebsräte werten das als Start eines Sanierungsprogramms. In verschiedenen anderen Bereichen sieht speziell der Konzernbetriebsrat der Mediengruppe Berliner Verlag akut Arbeitsplätze gefährdet. Dabei geht es sowohl um den Verlagssektor als auch um die „digitale Transformation“ in den hauptstädtischen Tageszeitungsredaktionen.
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Kein Spiel: Massiver Stellenabbau bei „Goodgame Studios“

Die „Gamescom“, die weltgrößte Spielemesse, hatte in Köln gerade begonnen, als beim Spielehersteller „Goodgame Studios“ am 18. August eine Hiobsbotschaft die Beschäftigten elektrisierte: Mehrere hundert von ihnen sollen entlassen werden, erfuhren sie auf einem „Company-Meeting“ in Hamburg-Bahrenfeld. Die Kündigungen sollen wohl bereits im September wirksam werden. Wer gehen soll, erfahren die Betroffenen offenbar im Umkehrschluss: Wenn sie keine Mailnachricht erhalten, dass sie als wertvoll für das Unternehmen gesehen werden und bleiben dürfen.
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„Bolzplatz“ für junge Leute – Radio Bremen mit neuem Angebot

Auf der Suche nach der verloren gegangenen Jugend versucht Radio Bremen (RB) es jetzt mit einem Spezialangebot für 15- bis 25-Jährige: „Bremen Next“. So heißt ein neuer crossmedialer Kanal, der seit dem 17. August auf Sendung ist. Radio Bremen war früher berühmt für seinen Einfallsreichtum beim Erfinden neuer Sendungen wie „Beat Club“, „3 nach 9“ oder „Loriot“. Dann war in dieser Hinsicht eher Sendepause. Mit „Musik und Lifestyle aus deiner Stadt“ sollen junge Leute wieder an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk herangeführt werden. Die kleinste ARD-Anstalt ist damit schneller als das überregionale „Junge Angebot“ von ARD und ZDF, das im Oktober startet.
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Schon entdeckt? Die Heimatbloggerin

Ihr journalistisches Handwerk hat Petra Bosse in einer Lokalredaktion bei der WAZ, später bei der Borkener Zeitung gelernt. Die journalistische Autodidaktin arbeitet immer noch als freie Mitarbeiterin und Video-Journalistin bei der „Dorstener Zeitung“. Von Haus aus ist sie eigentlich Arzthelferin. Als es in diesem Beruf keine Chancen mehr für sie gab, hat sie den Journalismus für sich entdeckt. Im September 2008 kam ihr Sohn David, ein gelernter Diplom-Informatiker, auf die Idee ihr den Blog „heimatreport.de" einzurichten. Seitdem berichtet die gebürtige Gladbeckerin über ihre neue Heimat, die Gemeinden Raesfeld und Erle im Westmünsterland.
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Keine guten Zeiten für kritische Journalisten in der Türkei

Die „Säuberungen“ nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei erregen viel Aufmerksamkeit in der deutschen Öffentlichkeit und es wird recht ausführlich darüber berichtet. Auch bei früheren Angriffen auf Gülen-nahe Medien, wie etwa im März bei der Beschlagnahme der „Zaman“, der größten Tageszeitung der Türkei, gab es auffällig viel Interesse. Es ist allerdings nicht so, dass dies darauf zurückgeht, dass solche Angriffe auf die Pressefreiheit in der Türkei seltene und deswegen berichtenswerte Ereignisse sind. Allerdings gibt es im jetzigen politischen System der Türkei keine Kraft mehr, die die Pressefreiheit im Lande verteidigen kann und will.
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Synchronproduzenten dürfen Schauspieler nicht als Selbstständige abrechnen

Hauptberufliche Synchronschauspieler sind nicht als Selbstständige zu beschäftigen, sondern als „unständig Beschäftigte“ einzustufen und gegenüber der Sozialversicherung abzurechnen. Das geht aus zwei Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. April 2016 hervor, die jetzt veröffentlicht wurden. „Wenn Synchronproduzenten jetzt einfach weiter auf Basis der Selbstständigkeit abrechnen, setzen sie sich der Gefahr von Nachzahlungen aus, bei denen sie dann neben dem Arbeitgeber- auch den Arbeitnehmeranteil tragen müssen“, warnt Till Völger, Vorstand des Interessen-Verbands Synchronschauspieler (IVS).
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Netzneutralität: 500.000 für ein offenes Internet

In Bonn haben Aktivist_innen von „Save the Internet“, Digitalcourage, StopWatchingUs Köln und dem AK Vorrat der Bundesnetzagentur am 9. August 2016 nach einem Protestmarsch 500.000 Eingaben für ein freies Internet übergeben. Die Unterzeichner fordern die Regulierungsbehörde auf, sich auf EU-Ebene für die bedingungslose Verankerung der Netzneutralität stark zu machen. Denn in ihrer aktuellen Funktion als Vorsitzende des „Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation“ (GEREK) hat die Bundesnetzagentur noch bis zum 30. August 2016 die Möglichkeit, in Europa ein offenes und faires Internet durchzusetzen.
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Berliner Synchron vor Übernahme – Arbeitsplätze gesichert

Die Münchener S&L Medien Gruppe, deren Kerngeschäft in der Kino-PR liegt, prüft eine Übernahme der Berliner Synchron GmbH (BSG), einer Tochter der insolventen Cinemedia AG. Der damit gesichert erscheinende Fortbestand des Berliner Traditionsunternehmens und seiner 60 Arbeitsplätze wird vom InteressenVerband Synchronschauspieler e.V. (IVS) begrüßt. „Neben den Arbeitsplätzen und der Fortführung des Geschäfts, sind so auch noch bestehende Ansprüche der Schauspieler gesichert“, erklärt Till Völger, Vorstand des IVS.
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„Tagesschau“-App: ARD droht Niederlage im Rechtsstreit mit Verlegern

Das Oberlandesgericht Köln neigt der Auffassung zu, dass die "Tagesschau"-App presseähnlich und damit rechtswidrig ist. Nach einer ersten Einschätzung des Gerichts stünden bei der Gestaltung der "Tagesschau"-App vom 15. Juni 2011 die Texte im Vordergrund, sagte der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte am Freitag bei der Verhandlung. Geklagt hatten mehrere Tageszeitungsverlage, die der ARD und dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) vorwerfen, mit dem Angebot für mobile Geräte trete der öffentlich-rechtliche Senderverbund in einen unlauteren Wettbewerb mit den kostenpflichtigen Angeboten der Verlage. Das Urteil soll am 23. September verkündet werden.
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