Recht

Schlappe vorm BGH für Bundesrepublik

Im Fall der sogenannten „Afghanistan-Papiere“ hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland die Veröffentlichung der militärischen Lageberichte über den Afghanistaneinsatz der Bundeswehr durch die Presse nicht unter Berufung auf das Urheberrecht untersagen kann. Für seine Entscheidung berief sich das Gericht auf § 50 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), der eine Schutzschranke für die Berichterstattung über Tagesereignisse vorsieht.
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G20-Akkreditierungen rechtswidrig entzogen

Als weiteren "wegweisenden Erfolg für die Pressefreiheit" begrüßt die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di die Anerkennung durch die Bundesrepublik Deutschland, dass der Entzug von Presseakkreditierungen während des G20-Gipfels 2017 in Hamburg rechtswidrig war. Sechs klagenden Betroffenen hat das Verwaltungsgericht Berlin daraufhin so genannte Anerkenntnisurteile zugestellt.
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Rechte von Urhebern als Kollektiv stärken

ver.di erinnert anlässlich des Welttages des Buches und des Urheberrechts am 23. April daran, dass Urheber und Urheberinnen sowie ausübende Künstler und Künstlerinnen eine Stärkung ihrer Rechte und Hilfe für deren Durchsetzung benötigen. Das gelte klar in Sachen Urhebervertragsrecht, aber auch gegenüber Tendenzen, "Kultur für umsonst" über Corona-Zeiten hinaus als Selbstverständlichkeit zu etablieren.
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Künast mit Teilerfolg gegen Hate Speech

Renate Künast hat nun einen weiteren Sieg im Streit gegen Hate Speech errungen. Noch im September hatte das Berliner Landgericht entschieden, dass gegen sie gerichtete Online-Kommentare wie "Drecks Schwein", "Schlampe" und noch Drastischeres keine Beleidigungen seien. Jetzt revidierte das die höhere Instanz und bewertete sie teilweise als Schmähungen.
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G20-Gipfel: Urteil rechtskräftig

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im November letzten Jahres den Entzug der Akkreditierung von zwei Fotografen beim G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg als rechtwidrig erklärt. Diese zwei Entscheidungen sind jetzt rechtskräftig. Es ist das erste Urteil dieser Art. Sieben weitere Verfahren sind noch offen. Die dju in ver.di bewertet den Verwaltungsakt des Bundespresseamtes als „gravierenden Eingriff in die Pressefreiheit“. Sie vertritt acht ihrer Mitglieder in dem Rechtsstreit.
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Gericht bestätigt ZDF Auskunftsanspruch

Wie das ZDF mitteilte, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg die Auskunftsansprüche eines „Frontal21“-Redakteurs gegenüber dem Bundesverkehrsministerium anerkannt. Der Journalist hatte der Behörde zahlreiche Fragen zum Diesel-Skandal gestellt, deren Beantwortung jedoch verweigert worden war. Das OVG bestätigte nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, gegen die das Ministerium Beschwerde eingelegt hatte.
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linksunten.indymedia bleibt verboten

Die linksextremistische Online-Plattform „linksunten.indymedia“ bleibt verboten, urteilte gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es hat die Klagen von vier Männern und einer Frau, mutmaßlich Mitglieder des Betreiberteams der Website, abgewiesen. Eine Überprüfung, ob das 2017 vom Bundesinnenministerium verfügte Vereinsverbot rechtmäßig war, fand allerdings nicht statt.
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BND: Grundsatzurteil in Karlsruhe erwartet

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird ab kommendem Dienstag, den 14. Januar, zwei Tage lang darüber verhandeln, ob die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) verfassungsmäßig ist. Eingereicht hatten die Verfassungsbeschwerde vor rund zwei Jahren die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie fünf Medienorganisationen, darunter die dju in ver.di.
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Im Trend: Anwälte und Medien im Clinch

„Das schwächste Glied in dieser Kette sind am Ende die Journalist*innen, vor allem die freien“, war das Resümee von Moderator Christoph Nitz. Der Berliner Mediensalon widmete sich diesmal zunehmenden Versuchen, unliebsame Berichterstattung mit Hilfe von Juristen frühzeitig abzuwürgen. „Zuckerbrot und Peitsche? Anwälte vs. Medienberichterstattung“ hieß es am 27. November in der Berliner taz-Kantine.
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Neonazi schwingt die juristische Keule

Die Kontextwochenzeitung braucht Geld, weil die juristische Auseinandersetzung um die Veröffentlichung aus Chatprotokollen eines Neonazis in eine weitere Runde geht. Der Mitarbeiter zweier AfD-Abgeordneter im baden-württembergischen Landtag erkennt ein Urteil des OLG Karlsruhe nicht an und klagt erneut gegen das Zeitungsprojekt aus Stuttgart. Alles in allem geht es um 260.000 Euro.
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G20-Gipfel: Entzug der Akkreditierung war rechtswidrig

Es war ein historisch einmaliges Vorgehen der Sicherheitsbehörden beim G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg: Zunächst tauchte eine Liste mit 32 Namen von Journalist*innen an der Sicherheitskontrolle des Pressezentrums auf, dann wurde allen Medienschaffenden, deren Name auf der Liste stand, vom Bundespresseamt die erteilte Akkreditierung entzogen. Es gab keine Erklärung, keine Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Nun hat das Berliner Verwaltungsgericht ein erstes Urteil zum Entzug der Akkreditierung von zwei Fotografen gefällt.
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Dortmund verlor gegen Lensing-Wolff

Eine „schallende Ohrfeige“ für die Stadt Dortmund gab es von der 3. Zivilkammer des Landgerichts: Sie gab der Klage des Verlags Lensing-Wolff „voll umfänglich Recht“. Der Verlag der Ruhrnachrichten hatte die Stadt auf Unterlassung verklagt, weil das Internetangebot dortmund.de einen wettbewerbsrechtlichen sowie einen Verstoß gegen die Staatsferne darstelle. Im Klartext: Die Stadt darf den privaten Medien keine Konkurrenz machen.
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Lohn für Zusteller auch an Feiertagen

Zeitungszusteller haben auch an Feiertagen, an denen keine Zeitungen ausgetragen werden müssen, Anspruch auf Lohn. Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz so geregelt. Anderslautende arbeitsvertragliche Vereinbarungen sind unwirksam, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 5 AZR 352/18) am 16. Oktober. Falle ein Feiertag auf einen Werktag, dann bestehe grundsätzlich ein Anspruch auf Bezahlung.
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Fischer vs. Mayr: Journalistin verliert

Die erste bekannt gewordene Klage eines Ex-Bundesrichters gegen eine Journalistin endete am Freitag mit einem Paukenschlag. Das Landgericht Karlsruhe gab dem früheren Richter des Bundesgerichtshofs, Thomas Fischer, in drei von vier Punkten Recht. Der Journalistin Gaby Mayr wurden wesentliche Äußerungen, die sie in Beiträgen für den Deutschlandfunk und die taz gemacht hatte, untersagt.
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OVG: Fotoverbot für Essener Polizei

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen darf keine Fotos von Demonstrationen oder anderen Versammlungen für ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen. Dies hat heute das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden. Fotos von Versammlungsteilnehmer*innen seien lediglich zum Zweck der Gefahrenabwehr zulässig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Sachverhalts wurde eine Revision an das Bundesverwaltungsgericht (BVG) zugelassen.
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Betriebsrat gewinnt gegen Aschendorff

Der Betriebsrat des Aschendorff-Verlags hat vor dem Arbeitsgericht (AG) eine Klage gegen den Arbeitgeber wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit durchsetzen können. Die Geschäftsleitung hatte mehrfach mit Kündigungen gedroht, sollte der Betriebsrat eine Arbeitszeiterfassung in der Redaktion einführen wollen. Nun verurteilte das Gericht den Verlag zur Unterlassung dieser Aussagen, bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld.
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