Recht

Der lange Schatten von Stuttgart21

„Dass so viele Leute zu einer Veranstaltung zum Thema Pressefreiheit kommen, hätte ich nicht gedacht.“ So der Mainzer Fernsehjournalist Uli Röhm vor über 400 Menschen im überfüllten großen Saal des Stuttgarter Gewerkschaftshauses bei einer von der dju Baden-Württemberg organisierten Veranstaltung.
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Rechte von Freien gestärkt

Der DJV hat gemeinsam mit ver.di zwei weitere juristische Erfolge für freie Journalisten und Fotografen errungen. So hat das Landgericht Hamburg die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gruner+Jahr Wirtschaftsmedien, zu denen die FTD, Capital, Impulse und Börse Online gehören, in großen Teilen für unwirksam erklärt.
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Kein Ende abzusehen

Der MDR kommt einfach nicht zur Ruhe. Kaum war der Prozess gegen den früheren Herstellungsleiter des Kinderkanals beendet, geriet der mitteldeutsche Sender erneut in die Schlagzeilen. Diesmal betrafen sie den Unterhaltungschef: Udo Foht soll Aufträge an Produktionsfirmen vergeben haben, ohne den MDR darüber zu informieren. Außerdem soll er Geschäftspapier des Senders und damit seine Position für private Zwecke missbraucht haben.
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Kritik an Hausdurchsuchung

Mit einem Schweigemarsch haben einige hundert Demonstranten am 19. August in Stuttgart gegen die Hausdurchsuchungen bei fünf Kameramännern der Journalisten-Gruppe Cam-S21 demonstriert. Beschlagnahmt wurden PC, Laptop, Festplatten und eine Kamera.
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Lemminge-Effekt

Über die Instrumentalisierung von Journalisten für politische Zwecke und mangelndes Hinterfragen sprach M mit Professor Michael Haller, wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Praktische Journalismus- und Kommunikationsforschung in Leipzig, zugleich Herausgeber von Message, der internationalen Zeitschrift für Journalismus M | Welche Erinnerung haben Sie an die Ereignisse vom 11. September 2001? MICHAEL HALLER | Ich war an dem Tag in Luzern, im Medienausbildungszentrum der Schweiz. Wir machten gerade einen Workshop mit Journalisten über das Erzählen, als diese Bilder plötzlich auf allen Kanälen liefen. Manche hielten es anfangs für einen Fake. Das zeigt, wie…
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Kein Ruhmesblatt

Die Medienberichterstattung über das Massaker von Oslo zeigte die Journalisten vielfach nicht auf der Höhe der berufsethischen Anforderungen ihrer Profession. In einigen elektronischen Medien wurde ohne jede Absicherung sehr früh ein islamistischer Hintergrund angenommen, der sich letztlich als falsch erwies. Aber auch für viele Printmedien war der Kasus kein Ruhmesblatt. Manche Redaktionen überregionaler Blätter missachteten elementare Regeln für die Berichterstattung über Gewaltverbrechen.
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Verdächtige Fotografen

Die Kampagne „I am a photographer, not a terrorist (PHNAT)“ stellte am 14. Juni eine Broschüre über ihre Arbeit in den vergangenen Jahren vor. PHNAT wird von verschiedenen Fotografen – und Journalistenvereinigungen unterstützt, einschließlich der Journalistengewerkschaft NUJ. Die Wurzeln der Kampagne liegen im Februar 2008. Damals warnte die Londoner Polizei die Bevölkerung mit Postern vor „verdächtigen Fotografen“.
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Im Schatten der Anti-Terror-Gesetze

Die Terroranschläge auf die beiden Tower des New Yorker World Trade Centers und auf das Pentagon in Washington am 11. September 2001 erschütterten die Welt. Unter dem Eindruck dieser Verbrechen wurden weltweit Gesetze und Verordnungen zur präventiven Bekämpfung des Terrors verabschiedet. In der Abwägung von Sicherheitsbedürfnissen und Bürgerrechten blieb vielfach die Pressefreiheit auf der Strecke.
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Sieg für Freie über Bauer Achat KG

Die Honorarbedingungen der Heinrich Bauer Achat KG für freie Bildjournalisten verstoßen in wesentlichen Teilen gegen geltendes Recht. Das hat das Oberlandesgericht Hamburg (Az.5U 113/09) Anfang Juni entschieden.
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Total-Buy-out abgelehnt

Die mecklenburg-vorpommersche Tageszeitung Nordkurier darf ihren freien Mitarbeitern nicht weiterhin sämtliche Nutzungsrechte an ihren Beiträgen gegen eine einmalige Pauschalvergütung abpressen. Die entsprechenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Zeitung stellen eine „unangemessene Benachteiligung der freien Journalisten“ dar und dürfen deshalb nicht weiter verwendet werden, urteilte das Landgericht Rostock am 14. Mai.
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Sauber abgezockt

Im Programm hat sich nichts geändert. Morgens verkündet das gutgelaunte Kikanichen nach wie vor sein fröhliches „Dibedibedab“, abends grummelt in Endlosschleife ungerührt Bernd das Brot vor sich hin. Dabei rumort es hinter den Kulissen des Kinderkanals wie selten zuvor bei einem öffentlich-rechtlichen Sender. Vor dem Landgericht Erfurt muss sich der ehemalige Herstellungsleiter K. wegen Millionenbetrugs verantworten.
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Kündigung passé

Nach drei, jeweils vierstündigen Mediationssitzungen zieht der Bauer-Verlag sein Begehren für die ersatzweise Zustimmung zur fristlosen Kündigung der Konzernbetriebsrätin Kersten Artus vor dem Hamburger Arbeitsgericht zurück. ver.di begrüßt diese Entscheidung und sieht sich in der Auffassung bestätigt, dass dieses Verfahren „weder juristisch noch politisch für den Medienkonzern durchzusetzen“ war.
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Initiative zur Tarifeinheit nicht mehr mitgetragen

Die Initiative zur Tarifeinheit, die der DGB gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden (BDA) im September 2010 ergriffen hat, wird von ver.di „nicht länger mitgetragen und unterstützt“. Außerdem soll ver.di den DGB auffordern, „ebenfalls eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit nicht mehr anzustreben“. Das beschloss der ver.di-Gewerkschaftsrat in seiner Mai-Sitzung.
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Aktion für Banjir Ambarita, Indonesien

Die Täter kamen mit dem Motorrad. Der indonesische Journalist Banjir Ambarita war in der Nacht zum 3. März gerade in der Stadt Jayapura auf dem Heimweg, als zwei Männer ihn aufhielten und mit mehreren Messerstichen in die Brust schwer verletzten. Ambarita konnte gerade noch eine nahe liegende Polizeistation erreichen, wurde ins Krankenhaus gebracht und überlebte dank einer Notoperation. Die Angreifer entkamen unerkannt.
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Verfassungswidrig

Die Durchsuchung der Räume des Hamburger Radiosenders FSK und die Sicherstellung von Redaktionsunterlagen stellen einen Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit dar und waren somit verfassungswidrig (Aktenzeichen 1BvR 1739/04 und 1BvR 2020/04), erklärte das Bundesverfassungsgericht am 5. Januar.
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Zeit abgelaufen für Total Buy-Out

Umfangreich eingeräumte Nutzungsbedingungen, abgegolten mit einem einmaligen Pauschalhonorar sind ungültig – zu diesem Ergebnis kam bereits im Juni vergangenen Jahres das Landgericht Hamburg (Az. 312 O 224/10). Aber erst im Dezember wurde das Urteil versandt – und dort wurde deutlich, dass die Richter der Argumentation von dju in ver.di und DJV komplett gefolgt sind. Die Gewerkschaften hatten gegen die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Zeit-Verlages (Die Zeit, Zeit Magazin, Zeit online) eine einstweilige Verfügung erwirkt.
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