Recht

EU und Medien

EU stimmt für Medienfreiheitsgesetz

Das Europäische Parlament hat den European Media Freedom Act (EMFA) mit einer deutlichen Mehrheit angenommen. Das Medienfreiheitsgesetz soll die Unabhängigkeit und Vielfalt von Medien stärken und Besitzstrukturen im Mediensektor transparent machen. Medienorganisationen begrüßten das Gesetz. An der Frage, inwiefern Journalist*innen vor Ausspähung geschützt werden sollen, wäre das Vorhaben fast gescheitert. Einer Überwachung werden nun enge Grenzen gesetzt – doch Bedenken bleiben. 
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EU segnet Anti-SLAPP-Gesetz ab

Das Europäische Parlament stimmte in Straßburg mit großer Mehrheit für die sogenannte Slapp-Richtlinie. 546 Parlamentarier*innen stimmten für das Gesetz, 47 dagegen und 31 enthielten sich. Die Regelung soll Einzelpersonen und Organisationen, die sich mit Angelegenheiten von öffentlichem Interesse wie Grundrechten, Korruptionsvorwürfen und dem Kampf gegen Desinformation befassen, vor missbräuchlichen Klagen schützen. Jetzt muss die EU-Richtlinie am 19. März durch den Europäischen Rat bestätigt werden. Danach haben die 27 EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
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Paragraph gefährdet Pressefreiheit

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen den Journalisten und Chefredakteur von FragDenStaat, Arne Semsrott, Anklage erhoben. Sie wirft ihm vor, drei Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren im Netz veröffentlicht zu haben. Damit soll Semsrott gegen den §353d Nr. 3 Strafgesetzbuch verstoßen haben. Der verbietet die wortgetreue Veröffentlichung von Passagen amtlicher Dokumente aus laufenden Ermittlungsverfahren. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Strafverteidiger Lukas Theune unterstützen Semsrott und FragDenStaat in dem Strafverfahren.
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Gewalt gegen Frauen nimmt zu

Sie schlug hohe Wellen im Sommer 2023: Eine Umfrage des Kinderhilfswerks Plan International unter 18- bis 35-jährigen Männern in Deutschland. Laut Studie findet es jeder dritte der Befragte in Ordnung, Gewalt gegen Frauen in der Partnerschaft einzusetzen. Im Anschluss wurde um die Repräsentativität der Daten gestritten, dabei ist die Realität weitaus schockierender.
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Kritik am Digitale-Dienste-Gesetz

Sie erhalten digital eine Morddrohung, ihr Facebook-Post wurde gelöscht oder sie haben plötzlich keinen Zugang mehr zum Account: Für viele regimekritische Exil-Journalist*innen auch in Deutschland gehört das zum Arbeitsalltag. Ein geplantes Gesetz soll ihnen nun helfen, sich effektiver dagegen zu wehren. Reporter ohne Grenzen (RSF)  macht in einer  Stellungnahme deutlich, wo die Rechte von Medienschaffenden noch gestärkt werden müssen. So fordert die Organisation etwa, die Datenweitergabe von Plattformen an das Bundeskriminalamt einzuschränken.
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Neue Studie: Hass im Netz nimmt zu

„Der Hass ist laut, der Rückzug hingegen ist leise. Damit gefährdet Hass im Netz die Meinungsvielfalt im öffentlichen Raum. Er bedroht unseren demokratischen Diskurs.“ So die Ergebnisse einer aktuellen Studie des Kompetenznetzwerks gegen Hass im Netz, die im Wahljahr 2024 besonders aufrütteln. Denn es sind insbesondere Rechtsextreme, „die auf Social-Media-Plattformen massiv mobilisieren sowie Hass und Desinformation teils gezielt als Instrument der Einschüchterung verbreiten.“
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leuchtendes Paragrafzeichen

Verbände: Paragraph 353d Nr. 3 muss weg

Die Organisation „FragDenStaat“ hatte 2023 Dokumente aus drei laufenden Gerichtsverfahren – unter anderem zu den Razzien bei der „Letzten Generation“ und „Radio Dreyeckland“ – veröffentlicht. Daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Chefredakteur von „FragDenStaat“ auf. Grundlage ist § 353d Nr. 3 StGB, gemäß dem Dokumente aus laufenden Gerichtsverfahren nicht im Wortlaut publiziert werden dürfen. Die dju in ver.di fordert, den Strafrechtsparagraphen § 353d Nr. 3 abzuschaffen und hat hierzu gemeinsam mit anderen Organisationen eine Stellungnahme eingereicht.
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rbb in Berlin Gebäude

RBB muss Ruhegeld an Augenstein zahlen

Er war einer der letzten aus der alten Geschäftsführung, der gehen musste. Jetzt hat der frühere Produktions- und Betriebsdirektor des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Christoph Augenstein, vor dem Arbeitsgericht Berlin „Ruhegeld“ vom RBB erstritten. Das Arbeitsgericht gab am 8. Januar der Klage Augensteins im Wesentlichen statt. Es erklärte auch die außerordentliche Kündigung für ungültig.
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Bewährung für Angriff auf ZDF-Team

Fast vier Jahre nach dem Angriff auf ein ZDF-Team bei einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen sind die vier Angeklagten nun zu Bewährungsstrafen von je zwei Jahren verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach drei Männer und eine Frau im Alter von 28 bis 34 Jahren der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Außerdem müssen sie je 5.000 Euro Schmerzensgeld an die Opfer zahlen. 
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Journalistin erstreitet Aktenzugang

Das Verwaltungsgericht Gera spricht einer Journalistin das Recht zu, Durchsuchungsbeschlüsse einsehen zu dürfen. Das war ihr vom Amtsgericht bislang verweigert worden. Benjamin Lück von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GfF) wertet den Beschluss als Erfolg und fordert darüber hinaus die Aufhebung des Paragraphen, der die journalistische Arbeit bei juristischen Verfahren grundlegend einschränkt.
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Kampf gegen SLAPPs: Offener Brief an EU

74 Organisationen der Zivilgesellschaft haben schriftlich ihre Bedenken zum aktuellen Stand im Trilog-Verfahren der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union zur sogenannten „Anti-SLAPP-Richtlinie“ („Strategic Lawsuits Against Public Participation“, kurz: SLAPP) geäußert. SLAPP-Klagen gelten als Rechtsmissbrauch mit dem Ziel, kritische Stimmen einzuschüchtern. Die EU will das eindämmen. Die Unterzeichner fürchten, dass das mit den anvisierten Regeln nicht funktioniert. 
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Content-Moderator bekommt Recht

In einem 1800-köpfigen Team hält der Content-Moderator Cengiz Haksöz die Social-Media-Seiten von Nutzer*innen sauber. Im vergangenen Sommer prangerte er die Arbeitsbedingungen an, sprach sogar vor dem Digitalausschuss des Bundestags darüber – und wurde, während er Wahlvorstandsvorsitzender für eine erstmalige Betriebsratswahl in seinem Unternehmen war, mit der fristlosen Kündigung bedroht. Mit Unterstützung der Gewerkschaft ver.di klagte er dagegen und gewann nun vor dem Arbeitsgericht in Düsseldorf.
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Drehbuchautorin bekommt Recht

Jahrelang ging die Drehbuchautorin Anika Decker juristisch gegen Produktionsfirmen vor. Es ging um die Bezahlung, die ihr für die erfolgreichen Kinofilme „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ zusteht. Nun hat das Landgericht Berlin ihr recht gegeben. Das Urteil stützt sich auf den „Fairnessparagraf“ im Urheberrecht. Doch ein Großteil ihrer Ansprüche ist allerdings bereits verjährt.
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SWR: Urteile nicht umgesetzt

Seit Jahren streiten zwei Filmschaffende mit dem Arbeitgeber SWR um ihre Beschäftigung in dem öffentlich-rechtlichen Sender. Der Gang durch drei juristische Instanzen brachte dem SWR Niederlagen und den Kläger*innen rechtskräftige Urteile ein. Der Sender weigert sich jedoch hartnäckig, diese umzusetzen, obwohl er als Anstalt des öffentlichen Rechts besonders an Recht und Gesetz gebunden ist. Die Betroffenen sehen sich gezwungen, erneut das Gericht anzurufen. Ein weiteres aufreibendes Kapitel ihrer Odyssee begann mit den Güteterminen am 21. September – ohne Erfolg.
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Portrait von Jasper Prigge

Zu Recht: Auskunft über Vorermittlungen eingefordert

Behörden sind dazu verpflichtet, Anfragen von Journalistinnen und Journalisten zu beantworten. Das Auskunftsrecht ist weitreichend: Nur wenn gewichtige Gründe entgegenstehen, kann es im Einzelfall ausgeschlossen sein (siehe auch Artikel M Online/Link Marginalie). Verweigert die Behörde eine Beantwortung – zum Beispiel unter Berufung auf den Datenschutz – kann sie gerichtlich zur Auskunft verpflichtet werden, gegebenenfalls im Eilverfahren, wenn die Informationen zeitnah für die Berichterstattung benötigt werden.
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In eigener Sache: M und die Kollegin Künstliche Intelligenz

Die Redakteur*innen und Autor*innen der M beschäftigen sich mit der Entwicklung Künstlicher Intelligenz-Systeme, lernen mögliche Anwendungen kennen und führen den Austausch darüber in der Redaktion. Künstliche Intelligenz (KI) kann bei der Recherche genutzt werden. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Informationen und die Beachtung von Urheberrechten tragen Autor*innen und Redaktion. M veröffentlicht keine Beiträge, die ausschließlich mit KI erstellt worden sind. Beiträge die mit Teilen von KI produziert worden sind, werden gekennzeichnet. Das betrifft Texte, Grafiken und Fotos. Neben Nennung der KI sollte nach Möglichkeit noch eine kurze Erklärung über das Tool…
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