Recht

ver.di unterstützt Verfassungsklage gegen Speicherung von Vorratsdaten

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterstützt die gemeinsam mit Digitalcourage e.V., dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und weiteren Prominenten und Aktivist_innen am 28. November 2016 in Karlsruhe eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Die Speicherung von Telekommunikationsdaten gefährde die Vertraulichkeit der Kommunikation, auf die er für seine Arbeit angewiesen ist, erklärte der Mitbeschwerdeführer und ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske in einer Betroffenheitserklärung.
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Fotodaten: Facebook darf nicht mehr löschen

Beschriftende IPTC-Daten von Fotos, die auf Facebook hochgeladen werden, dürfen dort nicht mehr entfernt oder verändert werden. Dass diese Daten, mit denen Fotografen ihre Urheberschaft kenntlich machen und weitere Informationen zum Bild geben, auf der Plattform erhalten bleiben müssen, hat das Landgericht Hamburg entschieden. Freelens hatte deshalb gegen Facebook geklagt, die Einhaltung von Urheberrechtsnormen verlangt und sie jetzt erfolgreich erstritten.
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Keine abschreckend hohen Gebühren für Behördenauskünfte

Schluss mit abschreckend hohen Gebühren, wenn Bürger oder Journalisten Auskünfte von Behörden wollen. Am 20. Oktober 2016 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über eine entsprechende Klage zweier Journalisten. Die beriefen sich auf das Informationsfreiheitsgesetz. Das Bundesinnenministerium hatte ihnen 2012 für Auskünfte über Medaillenvorgaben bei den Olympischen Spielen fast 15 000 Euro in Rechnung gestellt. Behörden dürften solche Gebühren nicht willkürlich in die Höhe treiben, erhielten die Journalisten jetzt letztinstanzlich Recht.
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Bundestag beschließt trotz massiver Proteste BND-Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat heute, am 21. Oktober 2016, das heftig umstrittene BND-Gesetz beschlossen. Gegen die Stimmen der Opposition hat die Große Koalition den deutschen Auslandsgeheimdienst damit ermächtigt, künftig auch Berufsgeheimnisträger wie Anwält_innen oder Journalist_innen zu überwachen, sofern sie sich im außereuropäischen Ausland und unter Einschränkungen auch im innereuropäischen Ausland aufhalten. Die FDP hat nun angekündigt, gegen das BND-Gesetz eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen zu wollen. Im Vorfeld der Abstimmung hatte ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis gegen die Verabschiedung der Reform protestiert.
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Österreich: Künftig Vergütungen für Synchronschauspieler

Die österreichische Film-Verwertungsgesellschaft (VdFS) muss künftig auch Synchronschauspieler_innen vergüten. Anlass hierfür war eine Initiative der beiden deutschen Organisationen Interessenverband Synchronschauspieler (IVS) und Bundesverband Schauspiel (BFFS). Sie sahen in der bisherigen Praxis der VdFS eine Verletzung der Rechte der in Deutschland tätigen Synchronschauspieler_innen.
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Schmähgedicht: Geschmacklos aber Kunstfreiheit

Nun hat es TV-Moderator Jan Böhmermann also schwarz auf weiß: Sein „Schmähgedicht“ aus der Satire-Sendung “Neo Magazin Royale“ (ZDF) über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan im April dieses Jahres ist nicht beleidigend. Die Staatsanwaltschaft Mainz stellte die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Satiriker ein. Alle Beteiligten können sich als Sieger fühlen, zugleich sind sie alle aber auch Verlierer.
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Pensionskasse Rundfunk: Sicherheit mit „Limburger Lösung“

Freie und befristet Beschäftigte in Fernsehfilmproduktionen für ARD und ZDF haben künftig einen klar geregelten Anspruch auf Pensionskassenzuschüsse durch die Arbeitgeber. Darauf hatten sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Bundesverband Schauspiel mit ARD und ZDF sowie der Produzentenallianz bereits im Sommer in der sogenannten „Limburger Lösung“ geeinigt. Dieser Vereinbarung hat jetzt auch der Gesamtvorstand der Produzentenallianz zugestimmt.
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Tagesschau App war 2011 „presseähnlich“ und deshalb unzulässig

Im jahrelangen Rechtsstreit um die Tageschau App hat das Oberlandesgericht Köln am 30. September zugunsten der Zeitungsverlage gegen die ARD entschieden. Die Richter haben die vom NDR verantwortete App als „presseähnlich" und damit als nicht zulässig eingestuft. Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender, bedauert diese Entscheidung: „Mit dem Urteil wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk dafür bestraft, dass er seinen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern ein angemessenes Angebot im Internet zur Verfügung stellt. Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags nicht mehr zeitgemäß sind und überarbeitet werden müssen.“
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Daimler unterliegt im Rechtsstreit um Reportage vom SWR

Im Rechtsstreit zwischen der Daimler AG und dem Südwestrundfunk (SWR) wegen der Undercover-Reportage „Hungerlohn am Fließband“ hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) vom 8. Juli 2015 nicht zugelassen. Mit Beschluss vom 16. August 2016, der dem SWR jetzt zuging, wies er eine Nichtzulassungsbeschwerde der Daimler AG zurück (VI ZR 427/15). Die Reportage des SWR darf weiterhin ausgestrahlt werden.
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Grünen-Initiative zum Presseauskunftsrecht begrüßt

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di begrüßt die jüngste Gesetzesinitiative der Grünen Bundestagsfraktion für ein Bundespresseauskunftsrecht. Bündnis90/Die Grünen haben dazu am 22. September einen Antrag - Drucksache 18/8246 - in den Deutschen Bundestag eingebracht. Es ist eine weitere Initiative, die nötigen Auskunftsrechte für Journalisten auf Bundesebene endlich festzuschreiben.
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ver.di: EU-Entwurf zum Urheberrecht ist mutlos und einseitig

Als „völlig unzureichend“ bewertet ver.di den Richtlinienentwurf zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt aus der Feder von EU-Digitalkommissar Günther Oettinger. Der Entwurf sei nichts „Ganzes und nichts Halbes“. Für jede Interessengruppe sei ein bisschen enthalten; es würden aus Urhebersicht aber zu viele Zugeständnisse gemacht. „Sollte es bei diesem halbherzigen Vorschlag bleiben, vertut die europäische Politik eine große Chance, die Rechte der Kreativschaffenden auch in Europa auf eine stabile Grundlage zu stellen“, kritisiert der stellvertretende ver.di-Vorsitzende, Frank Werneke, den Entwurf der EU-Kommission „Copyright in the Digital Single Market“.
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Auskunft über Demonstrationen eingefordert

Das Landratsamt Pirna muss entsprechend dem sächsischen Pressegesetz Journalistinnen und Journalisten Auskunft über Anmelder, Teilnehmerzahl, Motto, Ort, Zeit und Dauer von Versammlungen geben. Das ist das Ergebnis eines seit Monaten andauernden Rechtstreits über Informationen, auf die Medienvertreter im Vorfeld von Demonstrationen Anspruch haben. Die Deutsche Journalistinnen und Journalisten-Union (dju) in ver.di hatte zwei Mitglieder in diesem Prozess unterstützt. „Das ist ein Punktsieg für die Pressefreiheit“, erklärte dju-Geschäftsführerin Cornelia Haß.
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VG Wort weitgehend handlungsunfähig

Die wirtschaftliche Lage ist glänzend, die Zukunft der VG Wort dennoch gefährdet. Denn die Verwertungsgesellschaft ist weitgehend handlungsunfähig. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung am 10. September 2016 brachte keine Einigung über die Rückabwicklung und die Neuverteilung der Ausschüttungssummen für den Zeitraum 2012 bis 2015 in Folge des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2016 zur Rechtswidrigkeit einer pauschale Ausschüttung an Verlage (siehe M 2/2016).
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FPÖ verliert in erster Instanz gegen Filmpiraten

Einen ersten juristischen Erfolg erzielte das Erfurter Kollektiv Filmpiratinnen und Filmpiraten e.V.  gegen die Freiheitliche Partei Österreich (FPÖ). Das Wiener Handelsgericht wies eine Klage der FPÖ zurück, die die Existenz des linken Medienkollektivs gefährdet hätte. Die rechte Partei hatte die Videoaktivist_innen vor dem Handelsgericht wegen falscher Anschuldigungen und Behinderung der Meinungsfreiheit verklagt. Dabei hatten die Filmpiraten nur ihr Urheberrecht verteidigt. Auf dem Kanal FPÖ-TV wurden ohne ihre Zustimmung und ohne Nennung der Quellen Ausschnitte eines Videoberichts der Filmpiraten zum Fall des Jenaer Antifaschisten Josef F. verwendet.
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Auch künftig Autoren und Verleger gemeinsam?

Wie weiter mit der VG Wort? hieß es am 31. August 2016 auch in Berlin bei der gemeinsamen Veranstaltung der Journalistengewerkschaften und der Schriftsteller in ver.di. Gast der Informationsveranstaltung, wie sie in Vorbereitung der VG Wort-Mitgliederversammlung gerade vielerorts stattfinden, war Dr. Robert Staats, geschäftsführendes Vorstandsmitglied. Das BGH-Urteil zur Verteilungspraxis der VG Wort hat Wellen geschlagen und Verunsicherung gebracht. Der Referent war angetreten, mit Missverständnissen aufzuräumen und Perspektiven aufzuzeigen. Es ging um einen Fahrplan, „die gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen in der VG Wort fortzusetzen“.
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Erstes deutsches Medienschiedsgericht schlichtet in Leipzig

In Leipzig hat die Sächsische Staatskanzlei heute die Einrichtung einer bundesweit einmaligen Institution bekanntgegeben. Spätestens am 01. Januar 2017 soll dort das erste Medienschiedsgericht Deutschlands seine Arbeit aufnehmen und künftig Konflikte zwischen Medienunternehmen schneller lösen als die herkömmlichen Gerichte. Entstanden ist das Konzept auf Initiative des Freistaates Sachsen, der auch Gründungsmitglied des am 26. August in Leipzig gegründeten Vereins „Deutsches Medienschiedsgericht“ ist. Des Weiteren sind im Trägerverein des Medienschiedsgerichts unter anderem der MDR, das ZDF sowie Verbände und Unternehmen aus der Medienbranche vertreten.
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