Recht

Anlasslose Speicherung von Vorratsdaten ist EU-rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 21.12.2016 die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union (EU) gekippt. Wie mehrere Presseagenturen berichten, dürften demnach Telekommunikationsanbieter nicht dazu verpflichtet werden, persönliche Nutzerdaten zu speichern, da sich selbst aus Verbindungsdaten „sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen“ ziehen ließen. Ausnahmen seien lediglich zur Bekämpfung schwerer Straftaten möglich. Die Daten müssen dazu innerhalb der EU gespeichert werden. Behörden bekommen nur dann Zugriff auf die Vorratsdaten, wenn ein Gericht oder eine andere unabhängige Institution sie dazu berechtigt hat.
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Nicht für jeden Preis

40.000 Euro sprach das Landgericht Düsseldorf einem freien Journalisten von der "Westdeutschen Zeitung" zu; der Verlag des "Bonner General-Anzeigers" wurde vom Bundesgerichtshof verpflichtet, zwei Freien fast 23.000 Euro Honorar samt Zinsen nachzuzahlen; das Oberlandesgericht Karls­ruhe verurteilte die "Pforzheimer Zeitung" zur Nachzahlung von 47.200 Euro an einen freien Journalisten; 79.000 Euro Nachvergütung durch die Funke-Mediengruppe verschaffte das Oberlandesgericht Hamm schließlich einem freien Fotografen. Diese Fälle gingen in den vergangenen zwölf Monaten durch die Presse.
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Teilerfolg mit Klage gegen den BND

Bei der mündlichen Verhandlung am 14. Dezember 2016 über die Klage von Reporter ohne Grenzen (ROG) gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) hat das Bundesverwaltungsgericht weitere Aufklärung über die Metadatensammlung des deutschen Auslandsgeheimdienstes verlangt. Die Richter des 6. Senats in Leipzig stellten eingehende Nachfragen zum Verkehrsanalysesystem „VerAS“, mit dem der BND in großem Umfang Verbindungsdaten über Telefongespräche mit Auslandsbezug sammelt. Den Klageteil gegen die strategische Auslandsüberwachung wies das Gericht als unzulässig ab.
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Linkhaftung: Folgenreiche Gerichtsentscheidung

Als erstes deutsches Gericht hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass auch das bloße Verlinken einer Webseite, die eine Urheberrechtsverletzung enthält, eine eigene Rechtsverletzung ist. Das Hamburger Landgericht folgte damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September. Der hatte entschieden, dass das Setzen eines Hyperlinks auf einer Webseite eine Urheberrechtsverletzung sein kann – insbesondere dann, wenn der Webseiten-Betreiber mit Gewinnerzielungsabsicht handelt.
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Presserat urteilt: Unangemessene Sensationshascherei

Der Deutsche Presserat hat auf seinen Beschwerdeausschuss-Sitzungen Anfang Dezember wegen schwerer Verstöße gegen den Pressekodex insgesamt elf öffentliche Rügen ausgesprochen. So wurde „Der Mobilitätsmanager Online“ etwa wegen Diskriminierung gerügt, weil dort nordafrikanische Flüchtlinge als „Gesindel“ bezeichnet wurden.
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ZDF-Reporterin klagt gegen ungleiche Bezahlung

Erstmals in der Geschichte der Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) werde der Sender wegen der ungleichen Bezahlung von Frau und Mann verklagt. Der Anwalt der Reporterin Birte Meier, so berichtet die „Berliner Zeitung“, gründe die Klage nicht nur auf das deutsche Antidiskriminierungsgesetz, sondern auch auf weitergehende europäische Normen.
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Mit Namen, Kürzel oder anonym?

Journalisten stehen in ihrer täglichen Arbeit oft vor der kniffeligen und zunehmend brisanten Frage: „Wann darf man Ross und Reiter nennen? - das Recht auf Anonymität in der Berichterstattung" Die dju im Münsterland hatte dazu für den 6. Dezember 2016 den Medienrechtsexperten und Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler zu einem Vortrag und Interessierte zur Debatte geladen.
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VG Bild-Kunst: Stimmrechte wahrnehmen

Nach den Mitgliedern der VG Wort sind auch die der VG Bild-Kunst zur bereits zweiten außerordentlichen Mitgliederversammlung dieses Jahres geladen. Sie ist für den 17. Dezember 2016 terminiert und nötig, da der Bundesgerichtshof die langjährige Erlösaufteilung beendet hat und der Gesetzgeber eine umfangreiche Neufassung des Rechts der Verwertungsgesellschaften beschlossen hat.
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ver.di unterstützt Verfassungsklage gegen Speicherung von Vorratsdaten

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterstützt die gemeinsam mit Digitalcourage e.V., dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und weiteren Prominenten und Aktivist_innen am 28. November 2016 in Karlsruhe eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Die Speicherung von Telekommunikationsdaten gefährde die Vertraulichkeit der Kommunikation, auf die er für seine Arbeit angewiesen ist, erklärte der Mitbeschwerdeführer und ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske in einer Betroffenheitserklärung.
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Fotodaten: Facebook darf nicht mehr löschen

Beschriftende IPTC-Daten von Fotos, die auf Facebook hochgeladen werden, dürfen dort nicht mehr entfernt oder verändert werden. Dass diese Daten, mit denen Fotografen ihre Urheberschaft kenntlich machen und weitere Informationen zum Bild geben, auf der Plattform erhalten bleiben müssen, hat das Landgericht Hamburg entschieden. Freelens hatte deshalb gegen Facebook geklagt, die Einhaltung von Urheberrechtsnormen verlangt und sie jetzt erfolgreich erstritten.
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Keine abschreckend hohen Gebühren für Behördenauskünfte

Schluss mit abschreckend hohen Gebühren, wenn Bürger oder Journalisten Auskünfte von Behörden wollen. Am 20. Oktober 2016 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über eine entsprechende Klage zweier Journalisten. Die beriefen sich auf das Informationsfreiheitsgesetz. Das Bundesinnenministerium hatte ihnen 2012 für Auskünfte über Medaillenvorgaben bei den Olympischen Spielen fast 15 000 Euro in Rechnung gestellt. Behörden dürften solche Gebühren nicht willkürlich in die Höhe treiben, erhielten die Journalisten jetzt letztinstanzlich Recht.
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Bundestag beschließt trotz massiver Proteste BND-Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat heute, am 21. Oktober 2016, das heftig umstrittene BND-Gesetz beschlossen. Gegen die Stimmen der Opposition hat die Große Koalition den deutschen Auslandsgeheimdienst damit ermächtigt, künftig auch Berufsgeheimnisträger wie Anwält_innen oder Journalist_innen zu überwachen, sofern sie sich im außereuropäischen Ausland und unter Einschränkungen auch im innereuropäischen Ausland aufhalten. Die FDP hat nun angekündigt, gegen das BND-Gesetz eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen zu wollen. Im Vorfeld der Abstimmung hatte ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis gegen die Verabschiedung der Reform protestiert.
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Österreich: Künftig Vergütungen für Synchronschauspieler

Die österreichische Film-Verwertungsgesellschaft (VdFS) muss künftig auch Synchronschauspieler_innen vergüten. Anlass hierfür war eine Initiative der beiden deutschen Organisationen Interessenverband Synchronschauspieler (IVS) und Bundesverband Schauspiel (BFFS). Sie sahen in der bisherigen Praxis der VdFS eine Verletzung der Rechte der in Deutschland tätigen Synchronschauspieler_innen.
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Schmähgedicht: Geschmacklos aber Kunstfreiheit

Nun hat es TV-Moderator Jan Böhmermann also schwarz auf weiß: Sein „Schmähgedicht“ aus der Satire-Sendung “Neo Magazin Royale“ (ZDF) über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan im April dieses Jahres ist nicht beleidigend. Die Staatsanwaltschaft Mainz stellte die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Satiriker ein. Alle Beteiligten können sich als Sieger fühlen, zugleich sind sie alle aber auch Verlierer.
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Pensionskasse Rundfunk: Sicherheit mit „Limburger Lösung“

Freie und befristet Beschäftigte in Fernsehfilmproduktionen für ARD und ZDF haben künftig einen klar geregelten Anspruch auf Pensionskassenzuschüsse durch die Arbeitgeber. Darauf hatten sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Bundesverband Schauspiel mit ARD und ZDF sowie der Produzentenallianz bereits im Sommer in der sogenannten „Limburger Lösung“ geeinigt. Dieser Vereinbarung hat jetzt auch der Gesamtvorstand der Produzentenallianz zugestimmt.
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Tagesschau App war 2011 „presseähnlich“ und deshalb unzulässig

Im jahrelangen Rechtsstreit um die Tageschau App hat das Oberlandesgericht Köln am 30. September zugunsten der Zeitungsverlage gegen die ARD entschieden. Die Richter haben die vom NDR verantwortete App als „presseähnlich" und damit als nicht zulässig eingestuft. Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender, bedauert diese Entscheidung: „Mit dem Urteil wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk dafür bestraft, dass er seinen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern ein angemessenes Angebot im Internet zur Verfügung stellt. Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags nicht mehr zeitgemäß sind und überarbeitet werden müssen.“
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