Recht

Verteilungsplan hinfällig

Der Bundesgerichtshof hat in Sachen Verlegerbeteiligung bei der VG Wort entschieden – mit ernsten Konsequenzen vor allem für die Verlage. Sie dürfen nicht mit pauschalen Ausschüttungen an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaft beteiligt werden. Damit sind die Satzung und der Verteilungsplan der VG Wort „unwirksam”, schlussfolgert die VG Wort. Das gilt übrigens auch für andere Verwertungsgesellschaften wie VG Bild-Kunst, GEMA und VG Musikedition.
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„Eichsfeldtag“: Journalist_innen verklagen Land Thüringen

Nachdem die Polizei Journalist_innen beim Rechtsrock-Event „Eichsfeldtag“ im nordthüringischen Leinefelde an ihrer Arbeit gehindert und ihnen Platzverweise erteilt hatte, haben die betroffenen Berichterstatter_innen nun vor dem Verwaltungsgericht Weimar Klage gegen das Land Thüringen eingereicht. Wie die Anwälte der Journalist_innen mitteilten, würden zudem presserechtliche Maßnahmen gegen den Pressesprecher der Landespolizeiinspektion Nordhausen vorbereitet. Dieser hatte den beteiligten Journalist_innen und Fotograf_innen trotz Vorweisens der Presseausweise abgesprochen, journalistisch zu arbeiten.
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Kameramann bekommt 475.000€ Nachzahlungen zugesprochen

Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat das Landgericht München I nun erstinstanzlich entschieden, dass dem Kameramann Jost Vacano für seine Mitarbeit an „Das Boot“ 475.000€ von Bavaria Film, WDR und EuroVideo zu leistende Nachvergütungen zustehen. Zudem müsse er zukünftig mit 2,25% an Nettoerlösen beteiligt werden und habe nach Ausstrahlungen Anspruch auf Wiederholungshonorare entsprechend des Tarifvertrages beim WDR. Beide Seiten kündigten an, über die Anrufung der Folgeinstanz nachzudenken.
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Polizei hindert Journalisten an Berichten über rechte Szene

Journalistische Berichterstattung war beim Rechtsrock-Event „Eichsfeldtag“ im nordthüringischen Leinefelde unerwünscht. Das machten die Neonazis unmissverständlich klar. Die Polizei degradierte sich zum Handlanger der Rechten und sorgte dafür, dass journalistisches Arbeiten unmöglich wurde. Sie ging aktiv gegen Journalist_innen vor, unterstellte provozierendes Verhalten und verteilte mit fadenscheinigen Begründungen Platzverweise. Die dju in ver.di fordert die Thüringische Landesregierung und insbesondere Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) auf, die grundgesetzlich verankerte Pressefreiheit auch im Freistaat Thüringen durch entsprechendes staatliches Handeln durchzusetzen.
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Zeitungsverlag muss Fotohonorare nachzahlen

Vor dem Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) hat jetzt ein hauptberuflicher freier Fotograf erfolgreich eine Nachvergütung seiner Fotos entsprechend der Vergütungsregeln zu Bildhonoraren für freie hauptberufliche Journalisten bei einem Zeitungsverlag durchsetzen können. Der Journalist aus Hagen, der seit 2000 für verschiedene Zeitungen der heutigen Funke Mediengruppe im Märkischen Kreis (z.B. die Westfälische Rundschau) hauptsächlich im Sport gearbeitet hatte, bekam jetzt eine Nachvergütung in Höhe von 79.000 Euro vom Gericht zugesprochen.
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„Geheimverträge“: Universität Mainz muss Einblick gewähren

Das Verwaltungsgericht Mainz hat einer Klage des Publizisten Thomas Leif gegen die Universität Mainz stattgegeben. Leif begehrte Zugang zu Vertragskopien über Drittmittelforschung zwischen der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und der Boehringer Ingelheim Stiftung. „Ein guter Tag für die Presse- und Informationsfreiheit“, erklärte der Publizist nach dem Urteil vom 11. Mai 2016.
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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Grimme-Preisträger

Wie die taz berichtet, hat die Staatsanwaltschaft in Stuttgart Ermittlungen gegen Autoren einer ARD-Dokumentation über illegale Waffenlieferungen deutscher Rüstungsfirmen nach Mexiko aufgenommen. Den Journalisten wird Geheimnisverrat und Verstoß gegen das Pressegesetz vorgeworfen. Die Dokumentation „Tödliche Exporte – wie das G36 nach Mexiko kam“ ist Teil eines Gesamtprojekts, das mit dem Grimme-Preis für besondere journalistische Leistungen ausgezeichnet wurde.
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Bundesgerichtshof entscheidet gegen die VG Wort

Der für Urheberrechtsfragen zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. April entschieden, dass die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort nicht berechtigt ist, einen pauschalen Betrag in Höhe von grundsätzlich der Hälfte ihrer Einnahmen an Verlage auszuzahlen. Dieser Spruch in dritter Instanz gibt im Wesentlichen einem wissenschaftlichen Autor Recht. Er hat dagegen geklagt, dass die VG Wort entsprechend ihrem Verteilungsplan Verleger und bestimmte Urheberorganisationen an den Einnahmen beteiligt und dadurch den persönlichen Anteil des Autors an diesen Einnahmen schmälert.
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ver.di fordert: keine Strafverfolgung für Böhmermann

Der Satiriker Jan Böhmermann soll vor Gericht. Das verlangt die türkische Regierung. Inzwischen hat der türkische Staatschef Recep Tayyip Erdogan auch persönlich einen Strafantrag gestellt. Etwa 20 Anzeigen sind zudem von Privatpersonen bei der Mainzer Staatsanwaltschaft eingegangen. Der Vorwurf: Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten. Böhmermann hatte in der ZDFneo-Sendung “Neo Magazin Royale" ein Gedicht verlesen, in dem Erdogan unflätig beschimpft wird. Die Bundesregierung muss jedoch für das Verfahren eine Ermächtigung erteilen. Sie werde das Ersuchen einige Tage prüfen, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert. ver.di protestiert!
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Auskunftsrecht von Journalisten erneut durchgesetzt

Öffentliche Einrichtungen wie Verwaltungen, Oberbürgermeister, Ministerien müssen der Presse wahrheitsgemäß, zeitnah und umfassend Auskunft geben. So sieht es auch das Landespressegesetz in Nordrhein-Westfalen vor. Doch die öffentliche Hand gliedert immer mehr Aufgaben aus und gründet dafür externe Gesellschaften, die wie Wirtschaftsunternehmen organisiert sind. Wie aber sieht es dort mit der Auskunftspflicht aus? Dazu hat jetzt das Bochumer Landgericht im Sinne eines klagenden Journalisten geurteilt.
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Zeitung in Reutlingen muss Honorare nachzahlen

Mehrere tausend Euro Honorarnachzahlung hat sich ein freier Journalist und Fotograf mit Unterstützung von ver.di erstritten. In einem kürzlich bekannt gewordenen, gerichtlich protokollierten Vergleich wurde der Verlag des „Reutlinger Generalanzeigers“ verpflichtet, die über mehrere Jahre zu niedrig ausgefallenen Honorare um rund 20 Prozent aufzustocken. Der Verlag muss die Honorare aufgrund der gemeinsamen Vergütungsregeln nachzahlen, die von den Journalisten-Gewerkschaften mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger auf Basis des Urheberrechtsgesetzes vereinbart wurden.
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Urteil: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch und am Donnerstag 18 Klagen gegen den Bayerischen und den Westdeutschen Rundfunk verhandelt hatte, hat es nun entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für private Haushalte verfassungsgemäß erhoben wird. Bei der für den Empfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhobenen Gebühr handele es sich nicht um eine steuerliche Abgabe. Zudem sei eine Feststellung, ob ein Haushalt über keinerlei Empfangsgeräte verfüge, aufgrund der technischen Entwicklung heutzutage nicht mehr möglich. Den Klägern bleibt indes noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe.
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OLG Hamm stärkt presserechtlichen Auskunftsanspruch

Ein Journalist kann von einem privaten Unternehmen der Daseinsvorsorge, das durch die öffentliche Hand beherrscht wird, presserechtliche Auskünfte über den Abschluss und die Abwicklung von Verträgen mit Dienstleistern verlangen, um über verdeckte Wahlkampffinanzierung zu recherchieren. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 16. Dezember 2015 entschieden, aber erst kürzlich bekanntgemacht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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RB-Personalrat gewinnt Prozess gegen Intendanten

Der Personalrat von Radio Bremen (RB) hat einen Prozess gegen den eigenen Intendanten gewonnen: Das Bremer Oberwaltungsgericht hat jetzt entschieden, dass die Personalvertretung nicht nur für Festangestellte, sondern grundsätzlich auch für arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig ist. Noch ist der Gerichtsbeschluss allerdings nicht rechtskräftig.
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Niederlage für Verleger – Klage gegen Google abgewiesen

Elf Verlagsgruppen, darunter Branchengrößen wie Springer, Madsack und DuMont, haben am 19. Februar vor dem Landgericht Berlin eine Niederlage gegen Google erfahren. Mit dem Pochen auf das umstrittene Leistungsschutzrecht wollten die Verleger für das Veröffentlichen kleiner Textteile auf Google Geld sehen. Die Klage wurde abgewiesen. Die Richter räumten ein, dass der Suchmaschinengigant eine dominante Marktstellung habe. Dem Klägervorwurf der Diskriminierung mochten sie jedoch nicht folgen.
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Ehrenamt führt nicht zu Ausschluss aus Künstlersozialkasse

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die mit einem Ehrenamt verbundenen Bezüge aus Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern und Verdienstausfällen nicht zum Ausschluss aus der Künstlersozialkasse führen. Geklagt hatte eine selbstständige Publizistin, deren Bezüge aus ihrem Ehrenamt als Vorsitzende einer Fraktion im Dortmunder Stadtparlament die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro monatlich überschritten hatten.
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