Kameramann bekommt 475.000€ Nachzahlungen zugesprochen
Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat das Landgericht München I nun erstinstanzlich entschieden, dass dem Kameramann Jost Vacano für seine Mitarbeit an „Das Boot“ 475.000€ von Bavaria Film, WDR und EuroVideo zu leistende Nachvergütungen zustehen. Zudem müsse er zukünftig mit 2,25% an Nettoerlösen beteiligt werden und habe nach Ausstrahlungen Anspruch auf Wiederholungshonorare entsprechend des Tarifvertrages beim WDR. Beide Seiten kündigten an, über die Anrufung der Folgeinstanz nachzudenken.
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