Auskunftsrecht von Journalisten erneut durchgesetzt
Öffentliche Einrichtungen wie Verwaltungen, Oberbürgermeister, Ministerien müssen der Presse wahrheitsgemäß, zeitnah und umfassend Auskunft geben. So sieht es auch das Landespressegesetz in Nordrhein-Westfalen vor. Doch die öffentliche Hand gliedert immer mehr Aufgaben aus und gründet dafür externe Gesellschaften, die wie Wirtschaftsunternehmen organisiert sind. Wie aber sieht es dort mit der Auskunftspflicht aus? Dazu hat jetzt das Bochumer Landgericht im Sinne eines klagenden Journalisten geurteilt.
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