Recht

Daimler will Sendeverbot

250 000 Euro. So viel Ordnungsgeld soll der SWR zahlen, wenn er die Undercover-Reportage „Hungerlohn am Fließband“ noch einmal ausstrahlt. Andernfalls droht Ordnungshaft – „zu vollziehen am Intendanten“. Dies will Daimler mit einer Unterlassungsklage erreichen, die Ende Juli vor dem Stuttgarter Landgericht verhandelt wird. Das Argument des Konzerns: Der Journalist Jürgen Rose und sein Team hätten mit den heimlichen Filmaufnahmen gegen das Hausrecht verstoßen. Zudem sei der preisgekrönte Beitrag „manipulativ“. Nicht nur der Sender sieht das ganz anders.
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Zeitung obsiegt gegen die Bahn

Die Stuttgarter Zeitung obsiegte in zweiter Instanz im Rechtsstreit mit der Bahn, die Artikel über das Projekt Stuttgart 21 missfielen. Bei der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart am 9. April hat das Kommunikationsbüro von Stuttgart 21 seine Unterlassungsklage zurückgenommen.
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Bauer-Verlag setzt sich durch

Einheitliche Branchenvereinbarungen im Pressevertrieb sind mit dem Kartellrecht nicht vereinbar. Zu diesem Urteil kam das Düsseldorfer Oberlandesgericht am 26. Februar. Damit obsiegte die Bauer Vertriebs AG auch in zweiter Instanz im Rechtsstreit gegen den Bundesverband Presse-Grosso.
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Tagesschau-App mit Texten zulässig

Das Oberlandesgericht Köln hat die Klage von acht deutschen Verlagen gegen die Tagesschau-App abgewiesen. Mit dieser App werde das Verbot „presseähnlicher Angebote“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet verletzt, hatten die Kläger argumentiert. Dem folgten die Richter nicht. Sie sahen mit der Genehmigung des Konzeptes für tagesschau.de durch die Gremien des NDR auch die konkrete, im Streit befindliche Umsetzung des Angebots Tagesschau-App als „legalisiert“ an. „Textangebote gehören zu den öffentlich-rechtlichen Internetangeboten schlicht und ergreifend dazu“, reagierte ver.di-Vize Frank Werneke auf das Urteil. „Man kann in einem Medium wie dem Internet, das…
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Kino-Klage gegen Filmförderung gescheitert

Die deutsche Filmförderung entspricht dem Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte am 28. Januar die Rechtmäßigkeit der Filmabgabe. Sie wird aufgrund eines Bundesgesetzes von Kinos, Fernsehsendern und Videowirtschaft erhoben, um den deutschen Film zu fördern. Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerden der United Cinemas International Multiplex GmbH (UCI) sowie von drei Schwestergesellschaften ab. Die Kinos hatten sich gegen die Abgabe gewehrt: Das Geld gehe zu oft an Produktionen, die an der Kinokasse keinen Erfolg hätten, argumentierten sie. Der Bund habe angesichts der Kulturhoheit der Länder keine Regelungskompetenz. Das wiesen die Richter…
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Auskunftsrecht gestärkt

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben muss einem Journalisten des Springer-Verlages Auskunft über die Vermietung des früheren Flughafens Berlin-Tempelhof geben. Hans-Wilhelm Saure wollte wissen, wie der Wortlaut des Mietvertrags aussieht, nach dem Teile des Flughafens für eine Modemesse genutzt werden konnten. An der Wirtschaftlichkeit dieses Vertrages gibt es erhebliche öffentliche Zweifel. Außerdem ist fraglich, ob es ein ordentliches Vergabeverfahren gegeben hat. Nach einem ablehnenden Bescheid der Behörde und einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht hat der Verlag jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Recht bekommen. Die Bundesanstalt wurde zur Auskunft…
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Prozess eingestellt

Der Prozess gegen den Lokalchef der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen (HNA), Frank Thonicke, und Redakteurin Ulrike Pflüger-Scherb mit dem Vorwurf des „Geheimnisverrats“ wurde am 23. Januar vor dem Amtsgericht Kassel wegen Geringfügigkeit eingestellt. Sie hatten im Jahr 2012 nach dem Tod des Häftlings Janusz W. in der JVA Wehlheiden aus Akten der Staatsanwaltschaft zitiert. Dort hatte der Anstaltsarzt zunächst den „natürlichen Tod“ des Häftlings attestiert, weitere Untersuchungen brachten jedoch den Mord durch einen Mithäftling – der mit Janusz W. die Zelle teilte – ans Tageslicht. Der Staatsanwalt sah auch ohne Urteil sein Ziel erreicht: „Ich habe das…
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Zu geringe Gutschriften

Zahlreiche Rundfunkmoderatoren, Fernsehreporter, Kameraleute oder Schauspieler haben zu niedrige Rentenansprüche gutgeschrieben bekommen. Betroffen sind die „unständig“ – also tageweise – Beschäftigte. Sie sollten ihren Rentenverlauf anfordern und überprüfen. Als „unständig“ gilt eine Beschäftigung, „die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache befristet zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag befristet ist.“ So definiert es § 163 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VI. Insbesondere beim Rundfunk, Fernsehen und Theater arbeiten viele in unständiger Beschäftigung.
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Die Kleinredung

Ex-Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU), Vorsitzender des nach ihm benannten konservativen Freundeskreises beim ZDF-Fernsehrat sprach in treuherzigem Ton. Nein, es gebe im Gremium kein Diktat der Politik: „Das ist völlig abwegig.“ Von der Pressetribüne war Gelächter zu hören. So geschehen in der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen ZDF am 5. November in Karlsruhe.
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Verfassungsgericht stützt die Urheber

Urheberinnen und Urheber können ihren Anspruch auf angemessene Vergütungen vor Gericht durchsetzen, beispielsweise um eine Nachzahlung zu erhalten. Eine gerichtliche Kontrolle der Honorare greift nicht unzulässig in die Berufsfreiheit der Verleger ein, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am 28. November veröffentlichten Beschluss.
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Klageerzwingung erwogen

Im aktuellen niedersächsischen Überwachungsskandal haben sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch das Landesamt für Verfassungsschutz die juristischen Vorstöße der Journalistin Andrea Röpke zunächst zurückgewiesen. Röpke hatte Strafanzeige wegen Urkundenvernichtung gegen die stillschweigende Löschung über sie gesammelter Daten gestellt. Die Staatsanwaltschaft will jedoch nicht gegen den Verfassungsschutz ermitteln. Laut Röpkes Rechtsanwalt Sven Adam wurde das schriftlich mit der Begründung abgelehnt, dass Geheimdienstakten nicht als Beweismittel zugelassen seien. Seine Mandantin erwäge deshalb ein Klageerzwingungsverfahren. Der Verfassungsschutz selbst verweigert die…
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Riesenerfolg mit bitterem Rest

Kai Budler erhielt am 6. November 2013 vor dem Göttinger Verwaltungsgericht weitgehend gegen den Niedersächsischen Verfassungsschutz Recht. Budler, seit dem Jahr 2000 Journalist beim Göttinger Stadtradio, wurde seit 1997 geheimdienstlich überwacht, wie er 2011 auf entsprechende Anfragen erfuhr.
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Urteil mit Risiko

Am 17. Oktober hat das Oberlandesgericht (OLG) München im Rechtsstreit Dr. Vogel ./. Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) – wie zuvor schon das LG München I – entschieden, dass von den Ausschüttungen an den Kläger kein Anteil für die Verlage abgezogen werden darf. Die VG Wort hat angekündigt, gegen das Urteil Revision einzulegen.
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Natürliche Skepsis ist angebracht

M sprach mit dem Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam. Er vertritt fünf Journalisten gegen den Verfassungsschutz, darunter Andrea Röpke, Kai Budler und den Sportjournalisten Ronny Blaschke, der irrtümlich zum Kreis der jüngst in Niedersachsen Observierten gerechnet wurde. Seit kurzem ist bekannt, dass der Jurist selbst über Jahre vom Verfassungsschutz bespitzelt wurde.
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Grenzüberschreitung im Geheimen

Der Verfassungsschutz hätte sich besser mit der NSU befassen sollen, statt sie und andere Journalisten auszuforschen, meint Andrea Röpke, die mindestens sechs Jahre überwacht wurde. Der jüngste Skandal in Niedersachsen gibt all jenen Recht, die kritisieren: Der Inlandsgeheimdienst sei unfähig oder unterlasse zu tun, wozu er gesetzlich verpflichtet ist. Dagegen überschreite er zu oft die Grenzen des Erlaubten. Die Behörde sei unkontrollierbar und auf dem rechten Auge weitgehend blind. Die Journalistenüberwachung verstärkt ein Legitimationsproblem.
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Schleichpfade

Wer sich anschleicht, der hat in aller Regel etwas zu verbergen. So ist es auch mit der Schleichwerbung: Sie will als Werbung nicht erkannt werden und tarnt sich – als redaktioneller Artikel, als seriöse Information oder als neutraler Beitrag zur Verbraucheraufklärung. Doch in Wahrheit geht es nur um den schnöden Mammon. Verkauft werden sollen mit der Werbung auf Schleichpfaden aber nicht nur die bunten und teuren Produkte der Warenwelt, zum Verkauf steht auch der gute Ruf von Verlagen und Medienhäusern. Überraschend ist nicht, dass es auch in renommierten Publikationen zu Schleichwerbung kommt. Überraschend ist vielmehr die Dreistigkeit, mit der das geschieht. Immerhin geht es in…
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