Recht

Keine Lohnabzüge an Streiktagen

ESSEN / DÜSSELDORF. Helge Kondring staunte nicht schlecht, als er im Februar 2004 seine Lohnabrechnung aus dem Hause WAZ bekam. Mehr als 700 Euro fehlten dem Redakteur auf dem Gehaltskonto. Der Grund dafür. Kondring, langjähriges dju-Mitglied, hatte fleißig, genau 24 Tage für höhere Gehälter gestreikt. Und jetzt glaubte die WAZ, dass sie den Kollegen dafür bestrafen musste, denn sie zog ihm anteilig für jeden Streiktag das Urlaubsgeld und die Jahresleistung vom Gehalt ab. So wie Kondring ging es zahlreichen weiteren Kolleginnen und Kollegen, die unter dem Dach des Zeitungsverlags Ruhrgebiet arbeiten.
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EU-Folgerecht auch für Fotografen

BERLIN. Eigentlich sollten erstmals in Deutschland ab 1. Januar 2006 auch Fotografen davon profitieren, wenn ihre „Photographien“ über den Kunsthandel, Auktionen oder andere Vermittler weiterveräußert werden. Zu diesem Datum muss die EU-Richtlinie über das Folgerecht vom 27. September 2001 in nationales Recht umgesetzt sein.
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Verfassungswidrig

Eine schwere Niederlage erlitt die Niedersächsische Landesregierung vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg. Teile des nach heftigen Diskussionen im Landtag von CDU und FDP verabschiedeten novellierten Mediengesetzes sind laut Gerichtsurteil verfassungswidrig. Sie verstoßen gegen Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit regelt.
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Festplattenkopie vernichtet

Anfang September hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen von der Staatsanwaltschaft Dortmund erfahren und dem Betroffenen, dem Journalisten Ulrich Sander, mitgeteilt, dass die Festplattenkopie seines Computers, die „nicht zur Feststellung beweisrelevanter Daten geführt“ habe, nach Verfahrensabschluss „vernichtet worden“ sei. Eine Weitergabe der Daten an Dritte oder ihre Übermittlung zur Akteneinsicht „habe zu keinem Zeitpunkt stattgefunden“.
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Nicht alles erlaubt

Bildmanipulationen und Fotomontagen greifen nicht nur in das Urheberpersönlichkeitsrecht des Fotografen ein, sondern können auch die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten verletzen. So kann es nicht verwundern, dass die Rechtsprechung sich auch vermehrt mit Fällen über die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Fotomontagen befassen muss.
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Rechtswidrige Durchsuchung

Die polizeiliche Durchsuchung bei der Zeitschrift „anti atom aktuell“ war rechtswidrig. Dies stellte das Landgericht Lüneburg fest. „Das Amtsgericht Dannenberg hat zu Unrecht gegen die Beschuldigten Durchsuchungsbeschlüsse erlassen“ heißt es in der Lüneburger Entscheidung. Anhaltspunkte, die einen Anfangsverdacht gegen die Betroffenen rechtfertigten, seien „nicht ersichtlich.“
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Beteiligungen offen legen

FRANKFURT / MAIN. Der Entwurf der CDU-Landesregierung für eine Änderung des Hessischen Pressegesetzes ist aus Sicht von ver.di unzureichend.
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Durchsuchung unverhältnismäßig

Als Akt der Zensur und als schwer wiegenden Angriff auf die Pressefreiheit verurteilt die dju die jüngste Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion der Staatsanwaltschaft Lüneburg in den Redaktionsräumen der Zeitschrift "anti atom aktuell" (aaa).
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Film-DVD keine neue Nutzungsart?

KARLSRUHE. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es sich bei einer Film-DVD gegenüber einer herkömmlicher Videokassette hinsichtlich der Vermarktung nicht um eine "neue Nutzungsart" (§ 31 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz) handelt.
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Amtliche Daten-Freibeuterei

Eigentlich sollte dies eine knappe Meldung über einen Teilerfolg werden: Der Verdacht einer Straftat, der seit April 2003 auf dem Dortmunder Journalisten und Landessprecher der VVN-BdA Ulrich Sander lastete, ist jetzt ad acta gelegt. Das Ermittlungsverfahren, in dessen Verlauf sämtliche Computerdaten beschlagnahmt wurden, ist nach mehr als zwei Jahren sang- und klanglos eingestellt worden. Und weitere Fälle der amtlichen Daten Freibeuterei sollten hellhörig machen.
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Ein Schritt zu mehr Transparenz

Zieleinlauf in letzter Minute: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat die Bundesratssitzung am 8. Juli ohne Einspruch passiert. Es wird zum Januar 2006 in Kraft treten. Das Bündnis von Deutscher Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju), Deutschem Journalisten-Verband (DJV), Netzwerk Recherche, Transparency Deutschland sowie der Humanistischen Union bezeichneten diesen Schritt zu mehr Transparenz als "notwendig und überfällig".
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Landesregierung verweigert Antwort

Der Chefredakteur der Monatszeitung SaarSpiegel (Auflage rund 480.000 Exemplare), Franz Hermann, hat am 25. Juli 2005 Anzeige gegen die saarländische Staatskanzlei erstattet, weil diese ihm die Antwort auf eine offizielle Presseanfrage verweigert hat. Hermann wirft der Landesregierung vor, gegen das Landesmediengesetz verstoßen zu haben.
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Atempause bei Viva in Köln

Bis zum 17. Mai 2005 wird es keine Kündigungen für die mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Köln geben. Diesen Kompromiss schlossen die VIVA-Geschäftsleitung und der Betriebsrat am 25. April vor dem Kölner Arbeitsgericht.
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Wildwest im Äther

Mit einem Griff in die Trickkiste des Gesellschaftsrecht wurden rund 30 Beschäftigte des Berliner Senders Radio Hundert,6 von ihrem Geschäftsführer Thomas Thimme kaltgestellt. Er meldete Insolvenz an, die Lizenz hatte er sich zuvor auf eine andere Firma übertragen lassen, und sendet nun aus neuen Geschäftsräumen.
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Zusatzhonorar für Online-Pressearchiv

FRANKENTHAL. Für die ungenehmigte Einstellung seiner für die Rhein-Zeitung geschriebenen Artikel in das Online-Archiv des Mittelrhein-Verlages hat das Landgericht Frankenthal (Pfalz) einem freien Journalisten fünf Prozent des ursprünglichen Printhonorars, in diesem Fall knapp 2.900 Euro, zugesprochen.
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Bewirtungskosten für Freie voll absetzbar

Freie, die ihre Umsatzsteuererklärung für 2004 noch nicht eingereicht haben, können Steuern sparen. Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 10. Februar 2005 (Az.: V R 76/03) entschieden, dass die Neuregelung von 1999, nach der ein Vorsteuerabzug für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten nur zu 80 Prozent - seit 2004 sogar nur 70 Prozent - zulässig war, nicht mit dem EU-Gemeinschaftsrecht vereinbar ist und deshalb keine Anwendung findet. Solche Aufwendungen berechtigen daher in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug.
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