Recht

Amtliche Daten-Freibeuterei

Eigentlich sollte dies eine knappe Meldung über einen Teilerfolg werden: Der Verdacht einer Straftat, der seit April 2003 auf dem Dortmunder Journalisten und Landessprecher der VVN-BdA Ulrich Sander lastete, ist jetzt ad acta gelegt. Das Ermittlungsverfahren, in dessen Verlauf sämtliche Computerdaten beschlagnahmt wurden, ist nach mehr als zwei Jahren sang- und klanglos eingestellt worden. Und weitere Fälle der amtlichen Daten Freibeuterei sollten hellhörig machen.
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Ein Schritt zu mehr Transparenz

Zieleinlauf in letzter Minute: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat die Bundesratssitzung am 8. Juli ohne Einspruch passiert. Es wird zum Januar 2006 in Kraft treten. Das Bündnis von Deutscher Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju), Deutschem Journalisten-Verband (DJV), Netzwerk Recherche, Transparency Deutschland sowie der Humanistischen Union bezeichneten diesen Schritt zu mehr Transparenz als "notwendig und überfällig".
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Landesregierung verweigert Antwort

Der Chefredakteur der Monatszeitung SaarSpiegel (Auflage rund 480.000 Exemplare), Franz Hermann, hat am 25. Juli 2005 Anzeige gegen die saarländische Staatskanzlei erstattet, weil diese ihm die Antwort auf eine offizielle Presseanfrage verweigert hat. Hermann wirft der Landesregierung vor, gegen das Landesmediengesetz verstoßen zu haben.
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Atempause bei Viva in Köln

Bis zum 17. Mai 2005 wird es keine Kündigungen für die mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Köln geben. Diesen Kompromiss schlossen die VIVA-Geschäftsleitung und der Betriebsrat am 25. April vor dem Kölner Arbeitsgericht.
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Wildwest im Äther

Mit einem Griff in die Trickkiste des Gesellschaftsrecht wurden rund 30 Beschäftigte des Berliner Senders Radio Hundert,6 von ihrem Geschäftsführer Thomas Thimme kaltgestellt. Er meldete Insolvenz an, die Lizenz hatte er sich zuvor auf eine andere Firma übertragen lassen, und sendet nun aus neuen Geschäftsräumen.
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Zusatzhonorar für Online-Pressearchiv

FRANKENTHAL. Für die ungenehmigte Einstellung seiner für die Rhein-Zeitung geschriebenen Artikel in das Online-Archiv des Mittelrhein-Verlages hat das Landgericht Frankenthal (Pfalz) einem freien Journalisten fünf Prozent des ursprünglichen Printhonorars, in diesem Fall knapp 2.900 Euro, zugesprochen.
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Bewirtungskosten für Freie voll absetzbar

Freie, die ihre Umsatzsteuererklärung für 2004 noch nicht eingereicht haben, können Steuern sparen. Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 10. Februar 2005 (Az.: V R 76/03) entschieden, dass die Neuregelung von 1999, nach der ein Vorsteuerabzug für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten nur zu 80 Prozent - seit 2004 sogar nur 70 Prozent - zulässig war, nicht mit dem EU-Gemeinschaftsrecht vereinbar ist und deshalb keine Anwendung findet. Solche Aufwendungen berechtigen daher in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug.
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18 Millionen Dollar für US-Freelancer

Am 29. März billigte der Federal Court im Süd-Distrikt von New York einen Schiedsspruch, der freien Journalisten in den USA 18 Millionen Dollar für Zeitungsartikel zuspricht, die ohne ihre Zustimmung in Online-Pressearchive eingestellt wurden. "New York Times", Time Inc., und das "Wall Street Journal" sowie fünf Datenbankanbieter, darunter Dow Jones, Knight-Ridder und Lexis-Nexis, stimmten der Einigung zu, nach der sie pro Artikel bis zu 1.500 Dollar an den Autor zahlen müssen.
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Google News erneut Ärger mit Agentur

Zum zweiten Mal hat Google Ärger mit einer Nachrichtenagentur. Agence France-Presse hat die Betreiber der Suchmaschine vor dem Bezirksgericht im US-District of Columbia verklagt. AFP will damit unterbinden, dass ihre Überschriften, Texte und Bilder von "Google News" ohne Genehmigung übernommen werden. Die Agentur, die nach eigenen Angaben geltend macht, man habe Google mehrfach vergeblich aufgefordert hatte, diese Inhalte zu entfernen, will einen Schadenersatz in Höhe von umgerechnet 13,2 Millionen Euro einklagen. Als Reaktion hat Google nun angekündigt, Meldungen der französischen Presseagentur aus seinem News-Dienst zu entfernen.
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Bildmanipulation und Persönlichkeitsrecht

Die Veröffentlichung eines technisch manipulierten Personenfotos kann gegen das grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen - jedenfalls dann, wenn das Bild "den Anschein erweckt, ein authentisches Abbild der Person zu sein." Mit dieser Begründung gab das Bundesverfassungsgericht am 14. Februar 2005 (Az.: 1 BvR 240/04) einer Verfassungsbeschwerde des früheren Telekom-Chefs Ron Sommer gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom September 2003 statt.
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Runder Tisch auf Eis gelegt

Der Sprecher der Freienvertretung beim RBB (rbbpro) Jürgen Schäfer arbeitet seit Mitte März wieder, allerdings nicht wie bisher in der Nachrichtenredaktion von radio eins, sondern in der Videotext- und Online-Redaktion. Jan Schäfer bedankte sich bei allen Kolleginnen und Kollegen für die Solidarität und Unterstützung in der langwierigen Auseinandersetzung um seine Weiterbeschäftigung.
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Nichts außer Spesen

"Eskalation im RBB" hatte «M» in Nr. 2 / 2005 getitelt. In dem Beitrag ging es, wie in anderen vorher, um die Situation der Beschäftigten nach der Senderfusion. Hier speziell um die Konflikte zwischen Geschäftsführung und freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Ende vergangenen Jahres mit dem Rauswurf von Abendschaumoderator Jan Lerch ihren Höhepunkt fanden. Die "Eskalation im RBB" beschäftigte inzwischen das Berliner Landgericht. Anders, als sich die Intendanz vermutlich erhofft hatte.
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Presserecht für Journalisten

Wenn es um die Nachfahren der Feudalherren geht, wird es immer mal wieder offenbar. Der Freiheit der Wort- und Bildberichterstattung sind Grenzen gesetzt. Aber auch Journalistinnen und Journalisten, die keine Berührungspunkte mit Caroline oder Ernst August haben, müssen wissen, wann ihre Arbeit Persönlichkeitsrechte tangiert, die wie die Presse-, Rundfunk- und Meinungsfreiheit grundgesetzlich geschützt sind.
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Langwieriger Abschied vom Amtsgeheimnis

Muss ein Bürger auf Anfrage informiert werden, wie hoch die Sitzungsgelder im Aufsichtsrat seines kommunalen Energieversorgungsunternehmens sind? In den meisten Industrieländern der Welt ja, ebenso in vier deutschen Bundesländern. Möglich machen dies Informationsfreiheitsgesetze. Bald sollen auch deutsche Bundesbehörden zur Auskunft verpflichtet sein.
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Durch Recherche unzumutbar belästigt

Wenn ein neuer Straftatbestand eingeführt werden soll, sollten Journalistinnen und Journalisten aufmerken. Schon von Berufs wegen - und zwar durchaus im doppelten Sinne. Zum einen als Thema der Berichterstattung und zum anderen in Bezug auf die eigene Berufsausübung. Schon wieder droht eine Gesetznovelle die Arbeit von Journalisten zu kriminalisieren.
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Es bleibt spannend, bleiben wir dran

Auch Gesetze gründen auf dem berüchtigten Kleingedruckten. Und darauf kommt es letztlich an. Das gilt besonders für die Neuregelung der Pressefusionskontrolle, auf die sich nach langen Verhandlungen SPD und Grüne geeinigt haben. Zu flink waren die Kommentatoren, die nun auch den Zeitungsdeal in Berlin (Der Tagesspiegel und Berliner Zeitung) in trockenen Tüchern wähnten.
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