Recht

Entmachtung des Redaktionsrats wurde rückgängig gemacht

Das Redaktionsstatut des "Mannheimer Morgen" aus dem aufbruchsfreudigen Jahre 1969 wurde jetzt gewissermaßen mit dem Gütesiegel des LAG Mannheim versehen.
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Zeugnisverweigerungsrecht

Endlich ist es so weit: Nach mehreren vergeblichen Anläufen liegt ein Gesetzentwurf vor, der das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten erweitert. Die Reaktionen sind überwiegend positiv.
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Verwerterlobby macht mobil

Am 22. Mai haben fünf führende Urheberrechtler der Bundesministerin der Justiz ihren Entwurf für ein "Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern" überreicht. Ein überfälliges, von Gewerkschaften wie Urheberverbänden immer wieder eingefordertes Gesetzgebungsvorhaben ist damit endlich auf den Weg gebracht. Schon werden dagegen die ersten publizistischen Breitseiten abgefeuert.
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Haben wir dafür gekämpft?

Eine Diskussion unter Frauen. "Wie ich das liebe, diese Frühdienste während der Fußball-EM in einer Redaktion, in der 50 Prozent Männer arbeiten", sagte eine und die anderen nicken. Zwar kann sich keine von uns vorstellen, dass man Frühdienste lieben könnte. Aber in einer Redaktion, in der nur die Hälfte männlich ist, was ja bedeutet, dass die andere Hälfte weiblich ist, muss gut arbeiten sein. Wir hatten sie missverstanden. Ihr Satz war ein Seufzer, pure Ironie! Ihr waren 50 Prozent zuviel in Wochen, in denen sich beinahe jeder Mann als Fußball-Experte versteht und sich aufgerufen fühlt, Frau die Sache einfach zu erklären.
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Kopf hoch, Kreuz gestrafft, Urheber!

"Goldig wird es den Urhebern weiterhin nicht gehen, aber besser", schätzt der Frankfurter Richter und Professor Ulrich Loewenheim gegenüber "M" und "Kunst&Kultur" die Aussichten, wenn denn das neue Urheberrechtsgesetz, wie geplant, im Jahr 2001 wirksam wird.
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Der Himmel als polizeiliches Sperrgebiet

Auf der Straße die Toten. In der Luft die Hubschrauber. Nach einem schweren Verkehrsunfall in Schleswig-Holstein empören sich Politiker und Polizei über die Medienberichterstattung vom Himmel. Die Kieler Landesregierung will mit Hilfe der Bundesregierung sogar die Gesetze ändern - damit die Polizei den Luftraum über Unfallorten zur Sperrzone erklären kann.
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Bälle weg von tm3

Gerüchte um den Verkauf der Champions League gab es schon lange. Am 6. Juni war es dann offiziell: Die Verträge mit der UEFA bringen die quotenträchtigen Übertragungsrechte mit Beginn der kommenden Saison zurück zu RTL. Gesendet werden hier Mittwoch-Spiel und die Zusammenfassungen, die Dienstagsspiele sind beim Bezahl-Sender Premiere World zu sehen. Nicht zurück können augenscheinlich die zuvor mit harten Bandagen bei SAT.1 und Premiere abgeworbenen Reporter, Moderatoren und Redakteure. Es existiere angeblich eine "schwarze Liste".
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VG Wort hofft auf Gesetzgeber

Nach dem Rekordergebnis des Vorjahres ist bei der Verwertungsgesellschaft Wort 1999 der Ertrag aus der Wahrnehmung von Urheberrechten um eine Million auf rund 113 Million Mark gesunken. Hauptgrund ist der Rückgang der Scannervergütungen. Hier - und auch auf anderen Feldern - hofft die VG Wort auf den Gesetzgeber.
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Elektronische Pressespiegel I …

Elektronische Pressespiegel dürfen ohne Zustimmung des urheberrechtlich Nutzungsberechtigten nicht verbreitet werden. Das hat der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts am 6. 4. 2000 entschieden (AZ: 3 U 211/99).
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Mit fremden Federn, Gesichtern und Stimmen

Hat ein Redakteur, ein Moderator, ein Sprecher oder Ansager im Medienbereich Anspruch auf Genehmigung von Nebentätigkeiten? Wann darf eine Nebentätigkeitsgenehmigung versagt werden? Diese Fragen stellen sich im Medienbereich, sei es in der Presse, sei es im Rundfunk angesichts eines verschärften Wettbewerbs der verschiedenen Medien heute ganz besonders und immer wieder.
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hr-Belegschaft: Landesregierung soll Gesetzentwurf zurückziehen

Resolution der Personalversammlung gegen geplante Änderung des hr-Gesetzes Zu den von der hessischen Landesregierung beabsichtigten Änderungen des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk haben die Beschäftigten des hr in ihrer heutigen Personalversammlung einstimmig die folgende Resolution verabschiedet:
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Bayerische Aktion gegen kurdische Intellektuelle

Am 4. und 5. April 2000 durchsuchten Polizeibeamte im Großraum München die Wohnungen von zwei kurdischen Schriftstellern und Journalisten. Beide sind als unabhängige Intellektuelle in den Kurdischen Nationalkongress (Sitz Brüssel) gewählt. Sowohl bei Haydar Isik als auch bei Haci Erdogan beschlagnahmten die Beamten im wesentlichen Bücher und Zeitungsausschnitte. Dabei handelt es sich durchweg um Materialien, die öffentlich zugänglich sind.
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Rechtspolitische Initiative zum Urhebervertragsrecht

  Das Urheberrecht schützt Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft oder Kunst ideell und materiell. Es schützt auch die Rechte von Fotografinnen an ihren Bildern und die Rechte der ausübenden Künstler an ihren Darbietungen. Aber als "Arbeitsrecht" der selbständigen Urheber und ausübenden Künstlerinnen hat das Urheberrecht der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und den veränderten Beschäftigungsstrukturen nicht standgehalten. Regelungen im Urheberrecht müssen ausgeweitet, korrigiert oder neu geschaffen werden, damit Urheberinnen und ausübende Künstler ein existenzsicherndes Einkommen aus ihrer kreativen Arbeit erlangen können. Das ist das zentrale…
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„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat…“

In einem beachtenswerten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat Martin Buchhorn, Fernsehspielchef des Saarländischen Rundfunks, die gerichtliche Überprüfung der vertraglichen Bedingungen des Regievertrags der Bavaria Film GmbH erzwungen und vor dem Landgericht München I in der 1. Instanz obsiegt. Die IG Medien gewährt in diesem Verfahren Rechtsschutz.
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Pauschalisten-Prozesse

Auf ein halbes Jahr befristete Verträge als Verlagsangestellte und eine Wiedereinstellung als Freie nach den alten Konditionen (29 Pfennige die Zeile, 20 Mark fürs Bild) waren die Angebote, die die WAZ-Verlagsleitung den PauschalistInnen machen wollte und zum Teil auch gemacht hat, für die der Betriebsrat der "Westfälischen Rundschau" das Statusverfahren führt. Der Betriebsrat ist der Meinung, dass es sich bei den sechs KollegInnen um ArbeitnehmerInnen handelt.
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Ende der Entkrampfung

Überraschung im Gerichtssaal: Der Streit um das Redaktionsstatut des "Mannheimer Morgens" geht nun aller Voraussicht nach doch in die letzte Instanz vor das inzwischen nach Erfurt umgezogene Bundesarbeitsgericht.
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