Recht

„Das Gesetz hilft der Pressefreiheit“

zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Zeugnisverweigerungsrechts
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Beschlagnahmeverbot strenger fassen

Im Januar legte das Bundesjustizministerium einen eigenen Entwurf zur Novellierung des Zeugnisverweigerungsrechts für Journalistinnen und Journalisten vor. Die IG Medien begrüßte diese von der Bundesregierung geplante Novellierung. In einem Schreiben an Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin betonte IG-Medien-Vorsitzender Detlef Hensche, die Realisierung des vorliegenden Referentenentwurfs "würde gegenüber dem geltenden Recht eine wesentliche Verbesserung bringen: Er verdient daher Unterstützung." Der Entwurf schaffe Rechtssicherheit, schließe eine empfindliche Lücke und schaffe damit die notwendigen Voraussetzungen zur ungehinderten Ausübung der Pressefreiheit. Kritik…
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Besserer Schutz für Urheber

Freie Journalistinnen und Fotografen, Autoren und Übersetzerinnen, Filmemacher und Künstlerinnen sehen sich heute mit Verträgen konfrontiert, nach denen sie alle Verwertungsmöglichkeiten für wenig Honorar oder gar umsonst übertragen sollen. Zum Schutz ist eine Reform des Urhebervertragsrechts dringend notwendig. Die IG Medien hat dem Gesetzgeber ihre Vorschläge übermittelt.
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„Zeit“ will elektronische Rechte: Nicht unterschreiben!

Die Wochenzeitung "Die Zeit" hat ihre freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefordert, ihr umgehend sämtliche Rechte für die elektronische Nutzung aller Texte einzuräumen. Gegenleistung gibt es erst mal keine, erst später will die "Zeit" das "Entgegenkommen bei den anstehenden Gesprächen über Ihre Honorierung gebührend berücksichtigen".
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Elektronische Pressespiegel nach Verlegerklage untersagt

Einen juristischen Rückschlag musste die Verwertungsgesellschaft Wort - in diesem Fall als Interessenvertreterin aller deutschen Journalisten - gleich zum Jahresbeginn einstecken. Die Verbreitung elektronischer Pressespiegel durch E-Mail verstößt gegen das Urheberrecht und ist damit unzulässig, hat das Oberlandesgericht Köln in einer einstweiligen Verfügung entschieden, die am 3. Januar 2000 öffentlich gemacht wurde.
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Nur ohne Kinder

Prinzessin Caroline von Monaco kann (nur) mit ihren Kindern künftig ungestört einkaufen gehen. Das Bundesverfassungsgericht hat Ende letzten Jahres den Schutz von Prominenten vor Pressefotografen leicht verbessert. Wenn "Personen der Zeitgeschichte" mit ihren Kindern in der Öffentlichkeit auftreten, müssen sich die Fotografen zurückhalten. Ansonsten hatte Caroline mit ihrer Verfassungsbeschwerde aber wenig Erfolg.
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Geldbuße wegen Falschmeldung

Weil sie die Unrichtigkeit einer "Tatsachenbehauptung zumindest billigend in Kauf" genommen haben, verhängte die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hamburg gegen zwei Redakteure der Hamburger "Morgenpost" ein Bußgeld in Höhe von 6.000 Mark. Der Polizeireporter des Boulevardblattes hatte in einem Artikel geschrieben, am Rande eines Aktionstages im Hamburger Stadtteil Schanzenviertel sei der Fernsehjournalist Oliver Neß in eine Rangelei mit der Polizei verwickelt gewesen. Neß bestreitet, daß er zum angegebenen Zeitpunkt am Ort des Geschehen war. Der Vorfall ereignete sich im Frühjahr des Jahres.
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Gefährliche Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes vorerst gestoppt

Die umstrittene Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes ist offenbar vorerst gestoppt. Nach heftigen Protesten des Deutschen Presserates, der Journalistengewerkschaften und der Verleger sah sich das Bundesinnenministerium zum Rückzug genötigt. Zumindest in seiner ursprünglichen Form sei der Entwurf "beerdigt", erklärte in Berlin Rainer Lingenthal, Sprecher des Bundesinnenministeriums.
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Kein besonderer Ehrgeiz

Die beste Medienpolitik, so pflegte der einstige SPD-Kanzler Helmut Schmidt zu sagen, sei gar keine Medienpolitik. Gemessen an diesem Leitsatz fällt die medienpolitische Bilanz der rot-grünen Koalition nach einem Jahr geradezu vorbildlich aus. Mit einer Ausnahme: Was als "Verbesserung der medialen Außenrepräsentanz" der Bundesrepublik Deutschland angekündigt worden war, endete als Sparorgie, die zum Verlust von bis zu 600 Arbeitsplätzen führen könnte.
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Schlaglichter zum Urheberrecht im In- und Ausland

Eine Übersicht über aktuelle Urteile und Entscheidungen
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Gesetz zur Förderung der Scheinselbständigkeit

Mit einem "Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit" hat die rot-grüne Koalition das vor einem Jahr erlassene Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit faktisch wieder aufgehoben. Mehr noch: Das finanzielle Risiko für Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten widerrechtlich als Selbständige führen, ist nach dem neuen Gesetz sogar noch geringer als zu CDU-Regierungszeiten.
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Datenschutz auf Datenjagd

Seit Anfang Juli kursiert ein Referentenentwurf, demzufolge die Pressefreiheit gravierend eingeschränkt werden soll. In Zukunft sollen nämlich Redaktionen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, der den Umgang mit personenbezogenen Daten kontrolliert. Darüber hinaus besteht eine präventive Auskunfts- und Berichtigungspflicht, die es ermöglicht, Veröffentlichungen über Personen schon im Vorfeld zu verhindern oder zumindest erheblich zu erschweren.
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„Medienrecht“ nach Matthias Prinz

Eine Fernsehansagerin als "ausgemolkene Ziege" zu kritisieren oder Heinrich Böll als "steindummen, kenntnislosen und talentfreien" Autor, der "zum Teil pathologischer, zum Teil ganz harmloser Knallkopf" gewesen sei, ist vielleicht lustig. Auf jeden Fall haben Gerichte es verboten. Entnehmen läßt sich dies dem Handbuch "Medienrecht" von Prominentenanwalt Matthias Prinz und Co-Autor Butz Peters.
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Die Künstlersozialkasse – Ein Modell für die ganze Informationswirtschaft

Immer mehr Medienmitarbeiter sind auf der Basis von Werkverträgen und Projekten beschäftigt. Die "Freien" sind sehr interessiert an einem Zugang zu den gesetzlichen Sozialsystemen, wie die Erfahrungen mit der Künstlersozialkasse belegen. Die KSK könnte zum Modell auch für jene werden, deren Tätigkeit in der zusammenwachsenden Informationswirtschaft nicht mehr eindeutig als "publizistisch" zu identifizieren ist . Die derzeitige Praxis bewirkt das Gegenteil: Die Bundesregierung will den staatlichen Zuschuß kürzen, die Aufnahme in die KSK wird immer stärker reglementiert.
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Bildjournalisten gewinnen Klagen gegen Tagesspiegel

Den Klagen von fünf Bildjournalisten wegen Urheberrechtsverletzungen gegen den Berliner "Tagesspiegel" wurde am 14. Oktober vom Landgericht Berlin stattgegeben. Das Gericht sprach den Bildjournalisten einen Anspruch auf Schadensersatz zu und untersagte dem "Tagesspiegel" die Weiterverwendung der Fotos ohne das Einverständnis der Fotografen. Darüber hinaus verpflichtete das Landgericht Berlin den "Tagesspiegel" zur Auskunft über das vollständige Ausmaß der bisherigen Urheberrechtsverletzungen (siehe zuletzt "M" 10/99).
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Gericht stoppt „wundersame Rechtevermehrung“

Alles deutet darauf hin, daß fünf freie Berliner Pressefotografen am 14. September vor der 16. Zivilkammer des Berliner Landgerichts mit ihren Klagen gegen den Verlag des hauptstädtischen "Tagesspiegel" einen vollen Erfolg erstritten. Schriftliche Urteile sollen erst in einem Monat vorliegen. Die Ausführungen des Vorsitzenden Richters ließen jedoch keinen Zweifel am Tenor der Entscheidungen. Die Bildjournalisten hatten sich gerichtlich dagegen gewehrt, daß "Der Tagesspiegel" - teilweise über Jahre hinweg - von ihnen gelieferte Fotos außer in der eigenen Tageszeitung stillschweigend auch in der Online-Ausgabe des Blattes und in den zum gleichen Konzern gehörigen "Potsdamer…
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