Recht

Kein besonderer Ehrgeiz

Die beste Medienpolitik, so pflegte der einstige SPD-Kanzler Helmut Schmidt zu sagen, sei gar keine Medienpolitik. Gemessen an diesem Leitsatz fällt die medienpolitische Bilanz der rot-grünen Koalition nach einem Jahr geradezu vorbildlich aus. Mit einer Ausnahme: Was als "Verbesserung der medialen Außenrepräsentanz" der Bundesrepublik Deutschland angekündigt worden war, endete als Sparorgie, die zum Verlust von bis zu 600 Arbeitsplätzen führen könnte.
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Schlaglichter zum Urheberrecht im In- und Ausland

Eine Übersicht über aktuelle Urteile und Entscheidungen
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Gesetz zur Förderung der Scheinselbständigkeit

Mit einem "Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit" hat die rot-grüne Koalition das vor einem Jahr erlassene Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit faktisch wieder aufgehoben. Mehr noch: Das finanzielle Risiko für Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten widerrechtlich als Selbständige führen, ist nach dem neuen Gesetz sogar noch geringer als zu CDU-Regierungszeiten.
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Datenschutz auf Datenjagd

Seit Anfang Juli kursiert ein Referentenentwurf, demzufolge die Pressefreiheit gravierend eingeschränkt werden soll. In Zukunft sollen nämlich Redaktionen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, der den Umgang mit personenbezogenen Daten kontrolliert. Darüber hinaus besteht eine präventive Auskunfts- und Berichtigungspflicht, die es ermöglicht, Veröffentlichungen über Personen schon im Vorfeld zu verhindern oder zumindest erheblich zu erschweren.
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„Medienrecht“ nach Matthias Prinz

Eine Fernsehansagerin als "ausgemolkene Ziege" zu kritisieren oder Heinrich Böll als "steindummen, kenntnislosen und talentfreien" Autor, der "zum Teil pathologischer, zum Teil ganz harmloser Knallkopf" gewesen sei, ist vielleicht lustig. Auf jeden Fall haben Gerichte es verboten. Entnehmen läßt sich dies dem Handbuch "Medienrecht" von Prominentenanwalt Matthias Prinz und Co-Autor Butz Peters.
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Die Künstlersozialkasse – Ein Modell für die ganze Informationswirtschaft

Immer mehr Medienmitarbeiter sind auf der Basis von Werkverträgen und Projekten beschäftigt. Die "Freien" sind sehr interessiert an einem Zugang zu den gesetzlichen Sozialsystemen, wie die Erfahrungen mit der Künstlersozialkasse belegen. Die KSK könnte zum Modell auch für jene werden, deren Tätigkeit in der zusammenwachsenden Informationswirtschaft nicht mehr eindeutig als "publizistisch" zu identifizieren ist . Die derzeitige Praxis bewirkt das Gegenteil: Die Bundesregierung will den staatlichen Zuschuß kürzen, die Aufnahme in die KSK wird immer stärker reglementiert.
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Bildjournalisten gewinnen Klagen gegen Tagesspiegel

Den Klagen von fünf Bildjournalisten wegen Urheberrechtsverletzungen gegen den Berliner "Tagesspiegel" wurde am 14. Oktober vom Landgericht Berlin stattgegeben. Das Gericht sprach den Bildjournalisten einen Anspruch auf Schadensersatz zu und untersagte dem "Tagesspiegel" die Weiterverwendung der Fotos ohne das Einverständnis der Fotografen. Darüber hinaus verpflichtete das Landgericht Berlin den "Tagesspiegel" zur Auskunft über das vollständige Ausmaß der bisherigen Urheberrechtsverletzungen (siehe zuletzt "M" 10/99).
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Gericht stoppt „wundersame Rechtevermehrung“

Alles deutet darauf hin, daß fünf freie Berliner Pressefotografen am 14. September vor der 16. Zivilkammer des Berliner Landgerichts mit ihren Klagen gegen den Verlag des hauptstädtischen "Tagesspiegel" einen vollen Erfolg erstritten. Schriftliche Urteile sollen erst in einem Monat vorliegen. Die Ausführungen des Vorsitzenden Richters ließen jedoch keinen Zweifel am Tenor der Entscheidungen. Die Bildjournalisten hatten sich gerichtlich dagegen gewehrt, daß "Der Tagesspiegel" - teilweise über Jahre hinweg - von ihnen gelieferte Fotos außer in der eigenen Tageszeitung stillschweigend auch in der Online-Ausgabe des Blattes und in den zum gleichen Konzern gehörigen "Potsdamer…
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Bremer Medienrazzia rechtswidrig

Jetzt steht es endgültig fest: Die so genannte "Bremer Medienrazzia" von 1996 war rechtswidrig. Nach dreijährigem Rechtsstreit hat dies jetzt das Landgericht Bremen entschieden - unanfechtbar.
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Was bin ich?

Viele freiberufliche Journalisten und Journalistinnen werden arbeitsrechtlich in der Regel als Selbständige eingestuft und gleichzeitig sozialrechtlich wie Beschäftigte behandelt. Eine problematische Situation, die sich so zuspitzen kann, daß die Sozialversicherungen nicht mehr 365 Tage im Jahr gesichert sind. Denn in die Künstlersozialkasse (KSK) kommen nur die, die auch sozialrechtlich als selbständig beurteilt werden. Und auch nur solche bleiben auf Dauer drin. Maßgeblich für die Einordnung der Tätigkeit ist der Abgrenzungskatalog. Von den Spitzenverbänden der Sozialversicherungen verfaßt, soll er den Sachbearbeitern in den Versicherungen ebenso das Leben erleichtern wie…
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Urteil Landgericht München: …

In einem mit Rechtsschutz der IG Medien durchgeführten Prozeß hat das LG München (Aktenzeichen: 21 O 15039/98) die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Beitrag, der für Fernsehzwecke produziert worden ist, in das Internet gestellt werden kann.
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Anschein scheinbarer Scheinselbständigkeit?

Die Debatte um wirkliche und angebliche Folgen der gesetzlichen Neuregelung des Problems der "Scheinselbständigen" hält an. Die Bundesregierung hat auch hier "Nachbesserungen" angekündigt, wie inzwischen die Sprachregelung für ein Einknicken der Politik vor wirtschaftlicher Macht lautet. Derweil agieren Arbeitgeber um so dreister, gerade auch in der Medienbranche.
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Neues aus der Verwertungsgesellschaft Bild/Kunst

Am letzten Juni-Wochenende hatte die VG Bild-Kunst zu ihrer jährlichen Mitgliederversammlung nach München geladen. Gekommen waren die Mitglieder des Verwaltungsrats, einige Verbandsfunktionäre und nur sehr wenige der rund 2500 "normalen" Mitglieder der Verwertungsgesellschaft.
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Übernahmebeiträge müssen honoriert werden

Wenn ein Verlag verschiedene Tageszeitungen besitzt, darf er die Fotos aus einer Lokalausgabe nicht in der anderen Lokalausgabe veröffentlichen, ohne ein entsprechendes Honorar zu bezahlen. Diese für manche Abonnementzeitungen und deren Anzeigenderivate herbe Wahrheit hat nun auch die "Südwest Presse" in einem Vergleich akzeptiert.
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Redaktionsrat gegen „Mannheimer Morgen“

Der Mannheimer Morgen gehörte zu den herausragenden Zeitungen mit einem fortschrittlichen Redaktionsstatut. Bis zum Jahre 1996. In der Euphorie der 60er und 70er Jahre hatten Redaktionsrat und Verlag ein Statut vereinbart, welches den Redakteuren bei der Bestellung von Chefredakteur und Ressortleitern gewisse über das Gesetz hinausgehende Mitbestimmungsrechte per Vertrag einräumte. 1996 hielt der Verlag das Statut, das bis dahin gut funktioniert hatte, das allen Redakteuren beim Eintritt vorgelegt worden und zum Gegenstand ihrer Arbeitsverträge gemacht worden war, nicht mehr für "zeitgemäß".
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„… droht polizeikritisch zu senden“

Dem Kölner Publizisten Martin Stankowski ist der Kragen geplatzt. Er will nicht klüngeln, sondern auf normalem Wege zu seinem Recht kommen. Und hält sich für "prominent genug, um Rabatz zu machen".
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