kommentiert & aufgespießt: Eingeschränkt
Mit einer klugen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr das Recht Betroffener eingeschränkt, auf unliebsame Medienberichte in jedem Fall mit einer Gegendarstellung reagieren zu können. Wäre die rechtliche Schwelle zu niedrig, würden die Medien mit Gegendarstellungen überhäuft, urteilten die Richter. Das würde zu einer starken Zurückhaltung in der Berichterstattung führen und widerspräche dem Ziel, „auf ein hohes Maß an Informiertheit der Öffentlichkeit durch die Presse hinzuwirken und eine offene Diskussion zu ermöglichen“.
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