Persönlichkeitsrecht vs. Pressefreiheit
Strafermittler dürfen den Medien nicht zu viele Details über Beschuldigte mitteilen, denn dadurch könnten deren Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Das ergibt sich aus einer einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts Bremen gegen die örtliche Staatsanwaltschaft. Die Richter untersagten den Ermittlern, bestimmte Äußerungen über die abgesetzte Leiterin der BAMF-Außenstelle Bremen, Ulrike B., zu wiederholen.
mehr »