Peter Nowak

Mumia Abu Jamal seit 40 Jahren inhaftiert

„Writing on the Wall – Mumia 40 Jahre im Gefängnis“, heißt das Motto, mit dem am 9. Dezember 2021 Solidaritätsgruppen weltweit an den 40ten Jahrestag der Inhaftierung des afroamerikanischen Journalisten und Ehrenmitglieds von ver.di-Berlin-Brandenburg Mumia Abu Jamal erinnern und seine Freilassung fordern. 2022 erscheint eine neue Sammlung von Texten von Mumia Abu-Jamal im Verlag Edition Kettenbruch.
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Paris: Ausweisung war rechtswidrig

Das Pariser Verwaltungsgericht erklärte die Ausweisung von Luc Śkaille im August 2019 für rechtswidrig. Der Journalist wollte für den Freiburger Sender Radio „Dreyeckland“ über den G7-Gipfel in Biarritz berichten. Grundlage für die Ausweisung waren Informationen des Bundeskriminalamts über seine Beteiligung an einer Hausbesetzung vor 10 Jahren. Der Geschäftsführer von Radio Dreyeckland sieht im Urteil ein Signal an die Behörden, Journalist*innen nicht an ihrer Arbeit zu hindern.
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Wolfsburg: Fotograf freigesprochen

Das Amtsgericht Wolfsburg sprach den Journalisten Pay Numrich vom Vorwurf frei, an der Blockade eines VW-Autozuges beteiligt gewesen zu sein. Im August 2019 hatten zahlreiche Aktivist*innen einen Zug mittels Ankett- und Kletteraktionen blockiert, um auf die Umweltzerstörung durch weitere Autoproduktion aufmerksam zu machen. Eine Polizistin hatte den angeklagten Journalisten als einen der Akteure vor Ort identifiziert. Das Gericht erließ einen Strafbefehl, dem widersprach Numrich. Es kam zur Verhandlung.
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Mumia Abu Jamal an Corona erkrankt?

Die Nachricht über die akute Bedrohung für die Gesundheit des seit 1981 inhaftieren US-Journalisten erreichte in den letzten Tagen Solidaritätsgruppen in aller Welt. Sie fürchten um das Leben des 66-Jähigen, der wegen zahlreicher Vorerkrankungen zur Risikogruppe gehört. Der Aktivist der Black-Panther-Party wurde wegen der angeblichen Ermordung eines Polizisten zum Tode verurteilt. 2011 hat ein Bundesgericht die Strafe in lebenslange Haft ohne Revisionsmöglichkeit umgewandelt.
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Rettet Mumias Augenlicht!

Vor der US-Botschaft in Berlin haben am 14. September etwa 100 Menschen die Freilassung des Journalisten und Ehrenmitgliedes von ver.di Berlin-Brandenburg, Mumia Abu Jamal, gefordert. 1982 wurde er in einem Indizienprozess wegen Polizistenmordes zum Tode verurteilt. Die Strafe wurde später in lebenslange Haft umgewandelt. Nun ist der Gesundheitszustand des Journalisten besorgniserregend. Er droht zu erblinden.
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Buchtipp: Don’t kill the Messenger!

Eine Entscheidung über den Antrag zur Auslieferung von Julian Assange, den die US-Justizbehörde im Juni an Großbritannien gestellt haben, wird voraussichtlich erst in einigen Monaten fallen. Assange drohen bei einer Verurteilung in allen Anklagepunkten bis zu 175 Jahre Haft. Doch vor allem in Deutschland ist die Solidarität mit dem Wikileaks-Gründer schwach. Jetzt hat der Journalist Mathias Bröckers im Westend-Verlag eine kleine Streitschrift unter dem Titel „Freiheit für Julian Assange“ herausgegeben.
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USA: Hoffnung für Mumia Abu Jamal

Der Supreme Court, der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, hat Mitte Januar ein Berufungsgericht im Bundesstaat Pennsylvania angewiesen, die Neuauflage des Prozesses gegen den US-Journalisten Mumia Abu Jamal Abu Jamal zu prüfen. Das könnte nach vier Jahrzehnten, die der Journalist im Gefängnis sitzt, zu seiner Freilassung führen. Jedoch gibt es starke Kräfte in den USA, die das verhindern wollen. Solidarität ist deshalb wichtiger denn je.  
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Mumias Chancen auf neuen Prozess steigen

„Mumia – You'll never walk alone“ und „Free Mumia Abu Jamal“ stand auf Transparenten, die am Abend des 27. März am Boxhagener Platz in Berlin-Friedrichshain zu sehen waren. Das Berliner Solidaritätskomitee für Mumia Abu Jamal hatte dort eine Kundgebung angemeldet. Auch in anderen Städten Europas und Amerikas sind in den letzten Tagen Unterstützer_innen des seit 37 Jahren inhaftierten US-Journalisten auf die Straße gegangen. Sie wollen erreichen, dass sein Fall neu verhandelt wird.
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FPÖ muss Filmpiraten Entschädigung zahlen

Nach über drei Jahren wurde der Rechtsstreit zwischen der rechtspopulistischen österreichischen FPÖ und dem Erfurter Verein Filmpiratinnen und Filmpiraten mit einem Vergleich beendet. Geklagt hatten die Filmpirat*innen, weil die Partei ohne deren Einwilligung Filmausschnitte verwendet und mit eigenem Text versahen hatte. Für diese Urheberrechtsverletzung muss die FPÖ dem Verein nun 6100 Euro zahlen und hat sich verpflichtet, das Videomaterial nicht mehr zu verwenden.
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Zu unkritisch bei der Willkommenskultur

Die  Medien waren in der Berichterstattung über die Flüchtlingskrise mehr politischer Akteur als neutraler Beobachter. Das ist das Fazit einer von dem Medienwissenschaftler Michael Haller erarbeiteten Studie der Otto-Brenner Stiftung (OBS). Doch sie blendet die rechte Mobilisierung gegenüber Geflüchteten aus, über die auch Journalist_innen berichteten.
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Filmtipp: Türkei – ein Jahr nach dem Putsch

Am 11. Juli widmet sich ein Arte-Themenabend mit drei Filmen den Konsequenzen des Putschversuchs in der Türkei vor einem Jahr und der nachfolgenden Repressalien des Erdogan-Regimes für Zigtausende Intellektuelle, darunter auch viele Journalistinnen und Journalisten. Eröffnet wird die Reihe mit einem Film, an dem auch Can Dündar, Ex-Chefredakteur der linksliberalen Zeitung Cumhuriyet, beteiligt war.
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Raubkopien: YouTube muss handeln

Die AG Dokumentarfilm sieht im unautorisierten Hochladen von Fernsehmitschnitten auf Internetplattformen wie YouTube ein wachsendes Problem. Ein Dokumentarfilmer wehrte sich mit Hilfe der AG jetzt juristisch erfolgreich gegen die illegale Verbreitung einer Raubkopie. 
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Dass der NSU nie wieder möglich wird

In der ver.di-Bundesverwaltung in Berlin wird gegenwärtig eine Ausstellung gezeigt, die nach Hintergründen und Schlüssen im Zusammenhang mit den Verbrechen des NSU fragt. Bei einer ausstellungsbegleitenden Debatte am 8. Mai wurde die gewerkschaftliche Verantwortung für eine lückenlose Aufklärung des NSU-Komplexes betont und nach den gesellschaftlichen Konsequenzen gefragt.
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Erfurter Filmverein obsiegt gegen die FPÖ

Die rechtspopulistische FPÖ kann sich nicht mehr rauswinden und muss die Gerichtskosten zahlen. Jetzt ist ein Urteil rechtskräftig, das der Partei bescheinigt, das Urheberrecht der Erfurter Filmpirat_innen verletzt zu haben, als sie Ausschnitte aus deren Videos ohne Genehmigung auf ihrem eigenen Kanal verwendete.
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Lebenswichtiger Sieg für Mumia Abu Jamal

Der seit mehr als 35 Jahren inhaftierte US-Journalist Mumia Abu Jamal hat einen für ihn lebenswichtigen juristischen Erfolg errungen: Seine schwere Hepatitis-Erkrankung muss behandelt werden und er erhält ein neues Medikament. Menschenrechtsgruppen fordern eine Verstärkung der internationalen Solidarität.
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FPÖ verliert in erster Instanz gegen Filmpiraten

Einen ersten juristischen Erfolg erzielte das Erfurter Kollektiv Filmpiratinnen und Filmpiraten e.V.  gegen die Freiheitliche Partei Österreich (FPÖ). Das Wiener Handelsgericht wies eine Klage der FPÖ zurück, die die Existenz des linken Medienkollektivs gefährdet hätte. Die rechte Partei hatte die Videoaktivist_innen vor dem Handelsgericht wegen falscher Anschuldigungen und Behinderung der Meinungsfreiheit verklagt. Dabei hatten die Filmpiraten nur ihr Urheberrecht verteidigt. Auf dem Kanal FPÖ-TV wurden ohne ihre Zustimmung und ohne Nennung der Quellen Ausschnitte eines Videoberichts der Filmpiraten zum Fall des Jenaer Antifaschisten Josef F. verwendet.
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