Bundesrat berät über Filmförderungsgesetz
Anfang 2017 soll das neue Filmförderungsgesetz (FFG) in Kraft treten. Die Beratungen in Bundestag und Bundesrat laufen auf Hochtouren. Der Bundesrat hat nun über den von der Großen Koalition vorgelegten Regierungsentwurf zur FFG-Novellierung beraten und für den Paragrafen 2, Satz 1 die Anfügung folgender Nummer 9 beschlossen: "darauf hinzuwirken, dass in der Filmwirtschaft eingesetztes Personal zu sozialverträglichen Bedingungen beschäftigt wird". Damit ist er der zuvor vom Kulturausschuss ausgesprochenen Empfehlung gefolgt, das Hinwirken auf die Einhaltung sozialverträglicher Beschäftigungsbedingungen als neue Aufgabe der Filmförderungsanstalt (FFA) zu definieren.
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