Presserecht für Journalisten
Wenn es um die Nachfahren der Feudalherren geht, wird es immer mal wieder offenbar. Der Freiheit der Wort- und Bildberichterstattung sind Grenzen gesetzt. Aber auch Journalistinnen und Journalisten, die keine Berührungspunkte mit Caroline oder Ernst August haben, müssen wissen, wann ihre Arbeit Persönlichkeitsrechte tangiert, die wie die Presse-, Rundfunk- und Meinungsfreiheit grundgesetzlich geschützt sind.
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