Neuer Staatsvertrag für den NDR in Kraft
Ab heute gilt für den Norddeutschen Rundfunk (NDR), die Vier-Länder-Anstalt für Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, ein neuer Staatsvertrag. Zentrale Änderungen betreffen den Rundfunkrat und den Verwaltungsrat, die beiden Aufsichtsgremien des NDR, analysiert „Medienkorrespondenz“. ver.di hebt die mit der Novelle erweiterten Mitbestimmungsrechte für arbeitnehmerähnliche Freie in der drittgrößten Landesrundfunkanstalt der ARD hervor.
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