Verstoß gegen Grundrecht
WIESBADEN. Als erstes deutsches Gericht hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden die flächendeckende Aufzeichnung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung, der so genannten Vorratsdatenspeicherung, als unverhältnismäßig bezeichnet. (Beschluss vom 27.02.2009, Aktenzeichen 6 K 1045/08.WI) Der Europäische Gerichtshof wird aufgrund der vorliegenden Klage aufgefordert, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten auf Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu prüfen.
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