Die medienpolitische Bilanz der Großen Koalition fiel desaströs aus. Umso mehr Erwartungen richten sich auf die Medien und Netzpolitik der Ampel-Regierung. Eine kritische Durchsicht der Koalitionsvereinbarung fördert Licht und Schatten zutage. Zu den Pluspunkten gehören vor allem die Ankündigung des Bundespresseauskunftsrechts sowie das Versprechen auf Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus.
Dringender Handlungsbedarf besteht in Sachen Digitale Infrastruktur und Breitbandausbau: Auf ein eigenes Digitalministerium, wie aus Kreisen der Internetwirtschaft gefordert, will auch die Ampel verzichten. Stattdessen sollen im Rahmen eines wieder mal versprochenen „digitalen Aufbruchs“ Kompetenzen „neu geordnet und gebündelt, ein zentrales zusätzliches Digitalbudget eingeführt und Gesetze einem Digitalisierungscheck unterzogen“ werden. Die FDP als Inhaberin des Ressorts Verkehr und Digitales kann den Prozess des Breitbandausbaus mit „schlanken digitalen Antrags- und Genehmigungsverfahren“ beschleunigen. Ziel ist „die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser und dem neuesten Mobilfunkstandard“. Über einen präzise bestimmten Zeithorizont schweigt man sich vorsichtshalber aus.
Im Bereich Überwachung und Bürgerrechte wechseln sich Kompromissformeln mit klar benannten Vorhaben ab. Eine definitive Absage an die Vorratsdatenspeicherung gibt es nicht. Nur die Ansage, die Regelungen „so auszugestalten, dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können“. Mit einer „Login-Falle“ will man zugleich „grundrechtsschonende und freiheitsorientierte Instrumente schaffen“, um potentielle Täter im Netz zu identifizieren.
Pluspunkte bei Presseauskunftsrechten und Transparenz
Echte Pluspunkte gibt es in den Abschnitten zu Informationsfreiheit und Transparenz. Darin heißt es: „Wir schaffen eine gesetzliche Grundlage für den Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden.“ Ein aus Sicht der Mediengewerkschaft überfälliger Schritt: Noch im Jahr 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Landespressegesetze keinen Anspruch gegenüber Bundesbehörden begründen könnten. Seitdem mussten Journalist*innen sich auf Artikel 5 des Grundgesetzes als Rechtsgrundlage verlassen. Die Einführung eines einheitlichen Presseauskunftsrechts auf Bundesebene war bereits im letzten Koalitionsvertrag der GroKo vorgesehen, scheiterte aber am Widerstand von CDU/CSU.
Gleiches gilt auch für ein wirksames Lobbyregister. Das auf Betreiben der Union maßgeblich verwässerte Projekt aus der letzten Legislaturperiode soll jetzt nachgeschärft werden. Unter anderem ist vorgesehen, Kontakte zu Ministerien schon ab Referentenebene einzubeziehen und den Kreis der eintragungspflichtigen Lobbyorganisationen zu erweitern. Zudem sollen – wie von Lobbycontrol und anderen einschlägigen NGOs seit langem gefordert – die Einflüsse Dritter auf Gesetzentwürfe in Form eines „legislativen Fußabdrucks“ umfassend offengelegt werden.
Die Ampelkoalition verspricht, europaweit Maßnahmen „gegen Einschränkungen der Freiheitsrechte“ zu unterstützen. Zum Beispiel gegen missbräuchliche Klagen, in der Fachterminologie „Strategic Lawsuits against Public Participation“, kurz SLAPP genannt. Klagen, die den Zweck haben, Kritiker einzuschüchtern und ihre öffentlich vorgebrachte Kritik zu unterbinden. Ein Mittel, das in den meisten Fällen von Unternehmen gegen NGOs oder Journalist*innen angestrengt wird, welche die Geschäftspraktiken des jeweiligen Unternehmens oder einer Behörde öffentlich monieren. Gegen M/ver.di ging auf solche Weise etwa Georg Friedrich von Preußen gerichtlich vor. Der Chef des Hauses Hohenzollern verlor allerdings und ver.di konnte sich juristisch durchsetzen. Unter Regie der Europäischen Kommission läuft seit Anfang Oktober dieses Jahres eine öffentliche Konsultation zum Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern gegen solche missbräuchlichen Gerichtsverfahren unter Beteiligung der Europäischen Journalist*innen Föderation (EJF), der auch die dju in ver.di angehört.
Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus
Die künftigen Koalitionäre wollen darüber hinaus prüfen, welche Fördermöglichkeiten geeignet sind, die „flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen“ zu gewährleisten. Bleibt zu hoffen, dass dies nicht auf eine Wiederauflage des erst Anfang 2021 grandios gescheiterten Projekts einer Bundespresseförderung hinausläuft. Stattliche 220 Millionen Euro wollte die GroKo locker machen, um den Großverlagen per Gießkanne beim Vertrieb bzw. bei der „digitalen Transformation“ unter die Arme zu greifen. Das Unterfangen scheiterte auch am Widerstand digitaler Startups wie „Krautreporter“, die der Regierung mit einer Verfassungsklage wegen Verletzung der Pressefreiheit durch Verzerrung des publizistischen Wettbewerbs drohten. Ob jetzt was daraus wird? Der Prüfauftrag der Ampel klingt eher lustlos.
Uneingeschränkt zu begrüßen ist die Ankündigung, „Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus“ zu schaffen. Ein Vorhaben, das vermutlich auf Betreiben der Grünen Eingang in die Koalitionsvereinbarung fand. Die Anerkennung von Non-Profit-Journalismus als gemeinnützig würde ermöglichen, Finanzierungsquellen etwa aus dem Stiftungsbereich für Lokal- und Investigativjournalismus zu eröffnen.
Weiter öffentlicher Druck nötig
Dass die Medienpolitik innerhalb der Ampel-Koalition nicht zu den populärsten Politikfeldern gehört, ist unverkennbar. Während im Bereich „Digitale Innovationen und digitale Infrastruktur“ ausführlich argumentiert und begründet wird, erscheint der Medienteil zuweilen reichlich atemlos zusammengestoppelt. Da wird in einem Absatz eine durchaus wünschenswerte Bund-Länder-AG zu Gesetzen mit medienrechtlichen und politischen Bezügen anvisiert. Ein paar Sätze darunter folgt der Prüfauftrag für die Machbarkeit einer „technologieoffenen, barrierefreien und europaweiten Medienplattform“ – ein Dauerbrenner in der öffentlichen Debatte, allerdings ohne erkennbare Fortschritte. Begrüßenswert auch das Versprechen, „für die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten“ einzutreten. Allerdings bleibt es vage. Und wenn direkt danach die Fortsetzung des „erfolgreichen Ausbaus der Deutschen Welle“ angekündigt wird, schleichen sich der Verdacht einer bloßen Auflistung und damit Zweifel an der Verbindlichkeit mancher Aussagen ein. Es dürfte weiterhin öffentlicher Druck nötig sein, um die Einlösung solcher Versprechen zu erreichen.
Auffällig, aber wohl der föderalen Zuständigkeit geschuldet: Zum Rundfunk, namentlich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, schweigt sich das Papier aus – abgesehen von der Binse, wonach „freie und unabhängige Medien“ in einer Demokratie „unverzichtbar“ seien. Daran sollten SPD und Grüne ihren liberalen Koalitionspartner erinnern, wenn wieder einmal – wie auf dem Wahlparteitag der FDP noch im Mai 2021 geschehen – eine Mehrheit für eine Senkung des Rundfunkbeitrags votiert.