Rundfunk

Weniger Politikeinfluss, stärkere Gremien

Große Einigkeit in der Einschätzung des ZDF-Urteils. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer befand, das Urteil stärke die Gremien und die öffentlich-rechtlichen Medien. Nach Ansicht von Uwe Grund, Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), dem Dachverband der Rundfunkräte, hat das Bundesverfassungsgericht die „herausragende Rolle” der Gremien betont. ZDF-Intendant Thomas Bellut freut sich gar über starke Fernsehräte: „Das Urteil stärkt auch die Gremien, sich selbstbewusst und unabhängig im Fernsehrat einzubringen.”
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Öfter Peitsche statt Zuckerbrot

Während sich der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und vor allem der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio nicht entblöden, einen gesetzlichen Mindestlohn für Zeitungszusteller/innen als Bedrohung der Pressefreiheit und damit „verfassungswidrig” zu denunzieren, sieht das redaktionelle Führungspersonal der Tageszeitungen ganz andere Gefahren für dieses Grundrecht in Bundesdeutschland.
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WDR auf Crashkurs

Gerade mal ein Jahr nach Dienstantritt schockt Intendant Tom Buhrow die WDR-Belegschaft mit einem radikalen Sparkurs. 100 Millionen Euro muss der Sender angeblich ab 2016 jährlich sparen, 500 Planstellen sollen bis 2020 wegfallen. Auch im Programm sind Abstriche geplant. Gewerkschaften und Personalräte fordern Alternativen, die personelle Ausblutung und Verschlechterung der Programmqualität verhindern.
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Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig

Die Verfassungsklagen von zwei Unternehmen in Bayern und in Rheinland-Pfalz gegen den neuen Rundfunkbeitrag hatten keinen Erfolg. Übereinstimmend erklärten die höchsten Landesgerichte den neuen Beitrag für rechtmäßig. In Bayern hatte eine Straßenbaufirma aus Montabaur geklagt und in Rheinland-Pfalz die Drogeriemarktkette Rossmann. Sie sahen sich durch die neue Abgabe als benachteiligt an.
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Gegen verkürzte Tagesschichten

„Meinen Kindern kann ich nur davon abraten, den Beruf des Journalisten zu ergreifen“, stellt Thomas Martin nüchtern fest. Der ver.di-Vorsitzende beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) weiß von verdienten Wirtschaftsschreibern zu berichten, die im Sender einen Volontariatsvertrag unterzeichnen, nur um zwei Jahre später wieder als Freie auf dem Markt zu landen. Und der ist hart umkämpft.
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So frei sich einzuklagen!

Gagenempfänger des Bayerischen Rundfunks (BR) haben keine längerfristige Lohnfortzahlung und überhaupt keinen Beendigungsschutz – noch nicht einmal Ankündigungsfristen vor einer etwaigen Beendigung. Für die Art und Weise, wie die Geschäftsführung des BR mit dieser Mitarbeitergruppe umgeht, gibt es einen Begriff aus längst überwunden geglaubten Zeiten: Tagelöhnerei. Der Sender gibt diesen Personen jetzt allen Grund, sich einzuklagen.
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„Öffentlich-rechtlich? Ja, bitte!“

Die Ministerpräsidenten der Länder haben ernst gemacht: 2015 soll der Rundfunkbeitrag erstmals in seiner Geschichte sinken – um monatlich 48 Cent. Zugleich aber verweigern die Länderchefs den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zum wiederholten Mal den Aufbau eines eigenen Jugendkanals. Mehr denn je steht die Frage im Raum, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Zukunft aufgestellt sein soll. Zur Beantwortung will auch der ver.di-Bundesvorstand beitragen – mit einem eigenen Thesenpapier.
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Verfassungswidrig

Der ZDF-Staatsvertrag ist verfassungswidrig, der staatliche Einfluss auf den Sender zu hoch. Mit deutlichen Worten hat das Bundesverfassungsgericht die politischen Ränkespiele in den ZDF-Gremien kritisiert und einen neuen Meilenstein in seiner Rundfunk-Rechtsprechung gesetzt. Dennoch bleibt einiges vage, ein weitergehendes Urteil wäre wünschenswert gewesen.
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Fokus auf Angebote in englischer Sprache

Die Deutsche Welle will künftig im Reigen der globalen Informationsanbieter stärker mitspielen. Der neue Intendant Peter Limbourg strebt darum eine Konzentration auf Angebote in englischer Sprache als „journalistisches Flaggschiff” an. Die Neupositionierung dürfte nicht ohne Risiken für die Beschäftigen abgehen.
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Auf ein Wort: Warum so voreilig?

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten KEF hat eine Entlastung der Beitragszahler um 73 Cent im Monat vorgeschlagen. Darüber sollen die Ministerpräsidenten bei ihrem Treffen am 12. März entscheiden. Warum so voreilig?
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Tagesschau-App mit Texten zulässig

Das Oberlandesgericht Köln hat die Klage von acht deutschen Verlagen gegen die Tagesschau-App abgewiesen. Mit dieser App werde das Verbot „presseähnlicher Angebote“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet verletzt, hatten die Kläger argumentiert. Dem folgten die Richter nicht. Sie sahen mit der Genehmigung des Konzeptes für tagesschau.de durch die Gremien des NDR auch die konkrete, im Streit befindliche Umsetzung des Angebots Tagesschau-App als „legalisiert“ an. „Textangebote gehören zu den öffentlich-rechtlichen Internetangeboten schlicht und ergreifend dazu“, reagierte ver.di-Vize Frank Werneke auf das Urteil. „Man kann in einem Medium wie dem Internet, das…
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Eine Milliarde Überschuss

Dank der Umstellung auf das neue Beitragssystem werden ARD und ZDF bis zum Ende der aktuellen Beitragsperiode deutlich mehr Geld einnehmen, als sie eigentlich brauchen. Als Bedarf für die Jahre 2013 bis 2016 hatten die Sender gut 29,5 Milliarden Euro angemeldet. Weil aber seit letztem Jahr vor allem Wirtschaftsunternehmen deutlich höhere Beiträge zahlen müssen, werden die tatsächlichen Einnahmen voraussichtlich 30,8 Milliarden Euro betragen. Unterm Strich wird mit einem Überschuss von mehr als einer Milliarde Euro gerechnet.
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Verpasste Chance

Es hätte so einfach sein können. Im Zuge einer EU-Harmonisierung müssen die Parlamente in Berlin und Brandenburg den RBB-Rundfunkstaatsvertrag überarbeiten. Eine gute Gelegenheit, um endlich auch die Rechte der so genannten festen Freien im Sender (§12a Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen) auch im Rahmen der Personalvertretung zu stärken, dachte sich der Geschäftsführende Verbands-Vorstand ver.di im RBB.
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Die Kleinredung

Ex-Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU), Vorsitzender des nach ihm benannten konservativen Freundeskreises beim ZDF-Fernsehrat sprach in treuherzigem Ton. Nein, es gebe im Gremium kein Diktat der Politik: „Das ist völlig abwegig.“ Von der Pressetribüne war Gelächter zu hören. So geschehen in der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen ZDF am 5. November in Karlsruhe.
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Mehr Mitbestimmung im SWR

Nach jahrelangen Kämpfen hat ver.di wesentliche Verbesserungen im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) von Baden-Württemberg erreicht. Die grün-rote Landesregierung hat – anders als die rot-rote Regierung in Brandenburg oder die rot-schwarze Regierung in Berlin (Kommentar) – die Mitbestimmung von Personalräten (PR) erweitert. Das neue auch für die Beschäftigten des SWR geltende Gesetz wurde am 27. November verabschiedet.
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Medien, Netz und Öffentlichkeit

Dass Medien, Netz und Öffentlichkeit in einer engen Wechselbeziehung stehen, ist ein Gemeinplatz. Wie aber das Beziehungsgeflecht zwischen diesen drei Begriffsfeldern im Einzelnen beschaffen ist, bedarf einer näheren, fundierten Analyse.
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