Großer Lauschangriff verkleinert
Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat die Praxis des Großen Lauschangriffs als verfassungswidrig erklärt, lediglich seine grundsätzliche Einführung wurde bestätigt. Bis zum 30. Juni 2005 hat der Gesetzgeber nunmehr Zeit, nachzubessern. Dabei sind anspruchsvolle Auflagen der höchstrichterlichen Instanz, formuliert auf 141 Seiten, zu beachten.
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