Urheberrecht

Modernes Raubrittertum

Das Internet bringt nicht nur Segen. Sondern es erleichtert auch Urheberrechtsverletzungen. Betroffene Journalisten haben dadurch viel Ärger, reichlich Verluste, einen hohen Zeitaufwand – und Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
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Protestgesang

Die Moritaten-Melodie war bekannt, der Text abgewandelt: „Die BITKOM saß greinend bei Angie und machte gar heftigen Wind“ tönte es am 17. Januar vor dem Berliner Filmmuseum. „Den Reibach mit unseren Werken, den machen nicht wir, sondern sie. Vor allem die Druckerhersteller, die wollen teilen nie“, sangen Gewerkschafter und Vertreter der Initiative Urheberrecht aus Protest zum Leierkas­ten.
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AG zum Schutz des Urheberrechts gegründet

Eine Arbeitsgemeinschaft zum Schutz des journalistischen Urheberrechts (AG SJU) wurde mit Jahresbeginn in Berlin von der freien Journalistin Gisela Sonnenburg gegründet. Die AG ist vorerst nur für Wortjournalisten zuständig.
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Kein Urheberschutz für abschreibende Zunft

Wer beim Erstellen eines Presseartikels selbst abschreibt, kann für „seine“ geistige Schöpfung keinen Urheberrechtsschutz einfordern. Diese Erfahrung musste ein Redakteur einer Jagd-Fachzeitschrift machen, dessen Verlag auf Unterlassung und Schadensersatz wegen unberechtigter Veröffentlichung eines seiner Artikel auf der Website eines Jagdgegners geklagt hatte.
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„Abstracts“ im Internet zulässig

Keinen Erfolg hatten die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Süddeutsche Zeitung mit ihrer Klage gegen das Online-­Magazin „Perlentaucher“. Das Magazin bietet im Internet Zusammenfassungen von Feuilletonartikeln deutschsprachiger Qualitätszeitungen an.
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Wirtschaftlich kontraproduktiv

Zu einer besonderen Form der „Industrieförderung“ will die Bundesregierung Journalisten, Fotografen und andere Urheber heranziehen. Per Gesetz sollen die Urhebervergütungen auf Kopiergeräte und Speichermedien um etwa 80 Prozent gesenkt werden. Diese Enteignung der Urheber ist auch wirtschaftlich kontraproduktiv.
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Honorarkürzung

Wer als Redakteur Artikel schreibt, als Bildjournalistin fotografiert oder als Freier Rundfunkbeiträge erstellt, ist Urheber und lebt von seinen Urheberrechten. Unsere Mitglieder verdienen ihren Lebensunterhalt damit, dass sie Genehmigungen für die Nutzung ihrer Werke in Zeitungen und Zeitschriften, im Rundfunk und Internet erteilen und dafür Honorar oder Gehalt erhalten.
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Fotografen können vom Kunsthandel profitieren

Erstmals können in Deutschland auch Fotografen davon profitieren, wenn ihre „Photographien“ über den Kunsthandel, Auktionen oder andere Vermittler weiterveräußert werden. Am 29. Juni hat der Bundestag die Änderung des sogenannten Folgerechts (§ 26 Urheberrechtsgesetz) beschlossen und damit eine EU-Richtlinie von 2001 verspätet in nationales Recht umgesetzt.
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Soziale Absicherung für Filmschaffende

Zum Auftakt des Münchner Filmfestes luden der BundesFilmVerband in ver.di und connexx.av im Sommer diesen Jahres ein Expertenpodium und das Publikum zur Diskussion ein. Knapp 50 erlebten in aufschlussreichen 90 Minuten nicht nur einen Problemanriss rund um den Film von den Folgen der Hartzgesetze über die besondere Lage der Schauspieler bis zum Urheberrecht, sondern auch Lösungsansätze und die Gesprächsbereitschaft aller Interessenvertreter.
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Trüber Ausblick

Die Verwertungsgesellschaft Wort hat im Jahr 2005 wieder ein „Rekordergebnis“ erzielt. Dennoch mochte auf den Versammlungen der VG Wort am 20. und 21. Mai in Berlin keine rechte Freudenstimmung aufkommen. Grund ist der so genannte Zweite Korb der Urheberrechtsreform, der – würde er, so Gesetz – die Einnahmen aller Verwertungsgesellschaften und damit ihre Ausschüttungen an Journalisten, Autoren, Fotografen und andere Kreative versiegen lassen wird.
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Initiative Urheberrecht begrüßt Kritik des Bundesrates

Die Initiative Urheberrecht hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat in seiner Sitzung vom 19. Mai dem Gesetzentwurf für den „2. Korb“ der Urheberrechtsreform in zentralen Punkten widersprochen hat. Neben einer bildungs- und wissenschaftsfreundlicheren Ausgestaltung des Urheberrechts verlangte er vor allem, die Begrenzung der Gerätevergütungen auf fünf Prozent des Gerätepreises zu überprüfen und das Recht auf unbekannte Nutzungsarten urheberfreundlicher zu gestalten.
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Autorisierung und Rechthaben

Anfang Juni unterlag der Bayerische Rundfunk (BR) in seinem Widerspruch gegen eine Einstweilige Verfügung des Spiegel-Verlags vor dem Hamburger Landgericht. Klaus Wiegrefe, Leiter des Spiegel-Ressorts Zeitgeschichte, hatte vom Sender verlangt, in einem Hörfunk-Manuskript über den Reichstagsbrand einen Satz streichen zu lassen.
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Micky Mouse und warum UKW verhindert wurde

Es ist noch nicht einmal vier Jahre her, da konnten die Urheber in Deutschland unter der Parole „Kreativität ist etwas wert“ eine wesentliche Verbesserung ihrer Rechtsstellung erreichen. Doch trotz des Punktsieges war über ihre Rolle in den neuen Medien längst entschieden: Die Kreativen, die Schöpfer von künstlerischen, journalistischen und wissenschaftlichen Werken sind von Medienindustrie und IT-Konzernen zu kostengünstigen Legehennen gemacht worden, deren Produkte nun auf dem weltumspannenden Online-Markt verhökert werden.   Einfluss und Vorteil haben sie kaum. Nur wer ein goldenes Ei legt, wird etwas umhätschelt. Das Primat der globalisierten Ökonomie, in der die…
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Aktionsbündnis für Urheberrechte

Das Aktionsbündnis von Urhebern und Verlegern zur Kopiervergütung hat sich mit einem Brief und der Bitte um ein Gespräch an Bundeskanzlerin Angela Merkel gewandt, um gegen den Referentenentwurf für ein novelliertes Urheberrecht zu protestieren.
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Ein-Euro-Job und die angemessene Vergütung von Nutzungsrechten

Ein/e Medienschaffende/r hat einen Ein-Euro-Job von der Arbeitsagentur auferlegt bekommen, in dem sie/er Texte erarbeitet, Radiobeiträge erstellt oder mediengestalterisch tätig ist. Dieser Job unterliegt keinem regulären Arbeitsverhältnis. Gezahlt wird ALG II und der Mehrwand sprich die Arbeitsleistung wird durchschnittlich mit einem Euro pro Stunde bezahlt. «M» fragte den Spezialisten für Urheberrecht von ver.di, Wolfgang Schimmel:
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Film-DVD keine neue Nutzungsart?

KARLSRUHE. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es sich bei einer Film-DVD gegenüber einer herkömmlicher Videokassette hinsichtlich der Vermarktung nicht um eine "neue Nutzungsart" (§ 31 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz) handelt.
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