Internationales

Zwischen Selbstzensur und größeren Freiheiten

Die palästinensischen Tageszeitungen haben die Anschläge auf US-amerikanische Städte einhellig verurteilt. Da die Blätter alle mehr oder weniger von der Palästinensischen Autonomiebehörde kontrolliert werden, war dies nicht anders zu erwarten.
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Aktion für O. Hilaire Sobers

Die Redaktion des "Jamaica Observer" erhielt am 7. August einen Brief ohne Absender. Adressat war der Kolumnist O. Hilaire Sobers, der sich im Blatt wöchentlich zu Menschenrechtsthemen äußert. Der Inhalt war eindeutig: Auf montierten Bildern ist zu erkennen, wie Sobers mit einem Gewehr erst geschlagen und dann erschossen wird. In einem Drohbrief wird auf die Kolumnen des Journalisten Bezug genommen, der zuletzt mehrfach die Unfähigkeit der Behörden kritisiert hatte, staatliche Morde und Übergriffe von Sicherheitskräften aufzuklären. "Wenn wir soweit sind", heißt es in dem Brief, "werden wir euch allen in den Arsch schießen". Neben Sobers werden auch Menschenrechtler, der…
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Weiterer Sieg für US-Autoren – E-Book-Rechte nicht übertragen

Kurz nach dem Urteil im Musterprozess "Tasini vs. The New York Times" (siehe M 8-9/2001), in dem höchstrichterlich entschieden wurde, dass Zeitungen und Zeitschriften die Texte von Freelancern in digitalen Medien wie Datenbanken, Internet oder CD-ROMs nur mit deren Zustimmung veröffentlichen dürfen, haben die US-Autoren einen weiteren juristischen Erfolg errungen.
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Umfangreiches Arbeitsprogramm

"Die beruflichen und sozialen Standards müssen garantiert sein - egal, ob die Journalisten und Journalistinnen von deutschen Medienkonzernen im eigenen Land, oder in der Tschechischen Republik, Bulgarien, Ungarn oder Polen angestellt sind. Alles andere würde zu einer neue Form des Kolonialismus führen".
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Elektronische Pressespiegel: Sieg für Schweizer Verlage

Bern. Sieben große Verlagshäuser der Schweiz (Aargauer Zeitung, Berner Zeitung, Edipresse, Le Temps, Neue Zürcher Zeitung, Ringier, Tamedia) haben einen Musterprozess über elektronische Pressespiegel gewonnen. Am 22. Mai 2001 entschied das Berner Obergericht, dass die Media Monitoring Switzerland AG (MMS) das Urheberrecht verletzt.
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Klarer Sieg für US-Freelancer vorm Obersten Gericht

Nach mehr als sieben Jahren haben sechs freie Journalisten den vielbeachteten Musterprozess "Tasini et al vs. The New York Times et al" (siehe M 5/2001) vor dem Obersten Gerichtshof der USA klar gewonnen. Mit sieben zu zwei Stimmen entschied der Supreme Court in Washington am 25. Juni 2001, dass Zeitungen und Zeitschriften die Texte freier Autoren in digitalen Medien wie Datenbanken, Internet oder CD-ROMs nur veröffentlichen dürfen, wenn die Freelancer zustimmen.
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Wieder Morde an Journalisten in der Ukraine

Es ist leider fast schon Routine: Mehrfach hat der Europarat Verletzungen der Pressefreiheit und die oftmals lebensgefährlichen Arbeitsbedingungen für Journalisten in der Ukraine angeprangert. Auch über einen Ausschluss des Landes aus der Organisation wird in Strassburg mittlerweile debattiert.
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Authors‘ Rights Campaign mit eigenen Web-Seiten

Brüssel. Die Internationale Journalisten-Föderation (IFJ), der weltweite Dachverband der Journalistengewerkschaften und -verbände, hat ihr Engagement für Urheberrechte auch personell verstärkt.
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Den sozialen Dialog in Europa stärken


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„Krieg der Worte

Von einem "Medienfeldzug" und "Informationskireg", bei dem "Bilder als Waffe" eingesetzt worden seien, spricht der deutsche Generalmajor Walter Jertz ganz freimütig in einem von ihm herausgegebenen Fachbuch zur Öffentlichkeitsarbeit der NATO während des Kosovo-Krieges. "Wieviel Wahrheit verträgt die Öffentlichkeit?", fragt der Autor im Vorwort seines Buches.
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Türkische Medien immer noch in der Krise

Als der türkische Ministerpräsident am 19. Februar nach einer Auseinandersetzung mit dem Staatspräsidenten die Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates platzen ließ, haben die berichtenden Journalisten nicht im Traum daran gedacht, dass die darauf folgende Wirtschaftskrise sie so schwer treffen würde.
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Die Geschäfte des Herrn B. in D.

Wenn ihm neben seinen sechs Fernsehsendern auch noch die RTL-Gruppe gehören würde, dann könnte Leo Kirch in Deutschland so viel vom Markt beherrschen wie Silvio Berlusconi in Italien. Wenn er dann außerdem noch Bundeskanzler wäre -mit dem Chef der NPD als Vizekanzler und den "Republikanern" als drittem Koalitionspartner - dann kämen wir den "italienische Verhältnissen" recht nahe. Aber auch ohne das ist Italien so weit nicht entfernt, denn der dortige künftige Regierungschef ist auch hier zu Lande in den Medien aktiv.
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Freiheit in Sicht

Akbar Ganji darf gegen Zahlung einer Kaution das Gefängnis verlassen. Der iranische Journalist, der nach der Rückkehr von einer Berliner Tagung der Heinrich-Böll-Stiftung in Teheran festgenommen wurde, traf jetzt in zweiter Instanz auf mildere Richter. Allerdings war bei Redaktionsschluss noch nicht endgültig über seine Freilassung entschieden.
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Verschwunden in Berlin

Der kolumbianische Journalist und Filmemacher Erick Arellan Bautista lebt in Berlin im Exil, weil das kolumbianische Militär ihn mit dem Tod bedroht. Im vergangenen Jahr ist er zu Dreharbeiten über die Angehörigenorganisation ASFADDES nach Bogotá zurückgekehrt.
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Pepe Rei aus Haft entlassen

Fünf Monate nach seiner Festnahme ist der ehemalige Redaktionschef der baskischen Zeitschrift "Ardi Beltza" (Schwarzes Schaf) am 13. Juni aus der Haft entlassen worden. Rei war am 19. Januar unter dem Vorwurf inhaftiert worden, Kontakte zur ETA zu unterhalten (M berichtete mehrfach).
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Aktion für: Yubaraj Ghimirey, Binod Raj Gyawali und Kailash Sirohiya

Der Artikel passte den Behörden nicht, und deshalb drangen Polizisten in Zivil in die Redaktionsräume der nepalesischen Zeitung "Kantipur" ein. Kurzerhand wurden mit Yubaraj Ghimirey, Binod Raj Gyawali und Kailash Sirohiya der Chefredakteur, der Herausgeber und der Chef vom Dienst des Blattes am 6. Juni gegen 18 Uhr festgenommen und in eine Polizeistation in der Hauptstadt Kathmandu gebracht. Die Anklage gegen sie lautet auf "Verbreitung von Hass und Verachtung gegen den König", was für die Beschuldigten eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen kann. Die Inhaftierung scheint auf einen am Tag der Festnahme veröffentlichten Artikel zurückzugehen, in dem Baburam…
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