Recht

Merkels Termine bleiben tabu

Die Informationsfreiheit war auch im Frühjahr wieder Thema in den Medien. Aus aktuellem Anlass: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte am 20. März 2012 entschieden, dass die Bundesregierung die Gästeliste für das Geburtstagsessen von Deutsche-Bank-Chef Ackermann herausgeben muss. Auslöser war eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von Juli 2009 zu Merkels Einladung ins Bundeskanzleramt im April 2008. Der Fall ist exemplarisch dafür, wie es um die seit dem 1. Januar 2006 neu gewonnene Informationsfreiheit in diesem Land steht. Es wird gemauert und es dauert. Auch spielt sie als Mittel der Recherche für Journalisten nur ausnahmsweise eine Rolle.
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Auskunftspflicht für GmbH

Die Berlin Partner GmbH muss einem taz-Journalisten Auskunft über eingeworbene Sponsorengelder für ein Hoffest des Regierenden Bürgermeisters geben. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. Mai 2012 (Az.: VG 27 K 6.09) ist die GmbH Behörde im Sinne des Presserechts, weil sie von der öffentlichen Hand beherrscht werde. Bei den insgesamt 55 Prozent der Anteile im öffentlichen Eigentum müssten auch die Anteile der Berliner Handwerks- sowie der Industrie- und Handelskammer berücksichtigt werden.  
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Freie im Personalrat

Alle vier Jahre wird in den öffentlich-rechtlichen Sendern ein neuer Personalrat (PR) gewählt. Für den Wahlvorstand beim WDR war diesmal alles anders. Denn erstmals hatten arbeitnehmerähnliche Freie das aktive und passive Wahlrecht. ver.di konnte bei den Wahlen Ende Mai 13 von 23 Sitzen gewinnen.
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Haftstrafe für Kino.to-Gründer

Der Gründer und Chef des illegalen Streaming- und Downloadportals kino.to wurde am 14. Juni 2012 von der Wirtschaftskammer des Landgerichts Leipzig wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen in drei tatmehrheitlichen Fällen zu 4 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt.
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Ausschüttung erst später

Nach dem Ausnahmejahr 2009 mit 434 Millionen Euro und dem zweitbesten Ergebnis im Vorjahr (131,7 Millionen) war 2011 für die VG Wort mit Erlösen von rund 120 Millionen Euro wieder ein „gewöhnliches“ Geschäftsjahr. Außergewöhnlich: Derzeit ist offen, wann die Verwertungsgesellschaft die Tantiemen an Autoren und Verlage ausschütten kann.
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Urheberrechte verletzt

Der Gesetzgeber hat festgelegt, was ein elektronischer Pressespiegel ist und was darin nichts verloren hat. Viele Medienverantwortliche vermuten fließende Grenzen. Diese Fehleinschätzung eines Pressesprechers kam einem Finanzdienstleister teuer zu stehen.
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Unzulässige Altersdiskriminierung

Altersdiskriminierung durch Besserstellung älterer Beschäftigter? Durch altersabhängige Staffelung des tariflichen Jahresurlaubs können junge Beschäftigte gegenüber älteren in unzulässiger Weise diskriminiert werden, so entschied das Bundesarbeitsgericht. Ein höherer Urlaubsanspruch Älterer lasse sich nur mit altersbedingt erhöhtem Erholungsbedarf rechtfertigen, einen solchen gebe es aber im Alter von 40 Jahren noch nicht. Da Tarifverträge stets nur Mindestansprüche der Beschäftigten festlegen, müssen bei tariflichen Urlaubsstaffeln mit Altersstufen unter oder bis 40 alle Beschäftigten altersunabhängig Urlaub entsprechend der höchsten Stufe erhalten.
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Gefällt-mir-Manie mit Folgen

Die Fernsehjournalistin Edith Dietrich hat das soziale Netzwerk Facebook zu nutzen gewusst. Die Autorin der Reihe „ARD Markencheck“ war auf der Suche nach jungen Protagonisten für einige Produkttests. Fündig wurde sie bei dem Sozialen Netzwerk. Innerhalb von Stunden hatte sie Studenten gefunden, die bereit waren, in ihrem Film mitzuwirken. Damit hat Facebook genau das geleistet, was es am besten kann und wofür es der Legende nach auch gegründet worden ist: Leute zusammenbringen.
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Journalistenrecht

Der Titel ist Programm. Das Buch gibt Antworten auf typische Rechtsfragen aus dem journalistischen Berufsalltag. Geordnet nach praxisnahen Stichworten bietet es eine gute Hilfestellung für feste und freie Journalisten. Frank Fechner/Axel Wössner (Hrsg.): Journalistenrecht Die wichtigsten Fragen aus dem redaktionellen Berufsalltag 2. Auflage, Mohr Siebeck 2012, ISBN 978-3-16-151659-7, 219 Seiten, Broschur 19 Euro
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BGH kippt Springer-AGB – nur Teilerfolg für Freie

Die Honorarbedingungen der Axel Springer AG für freie Journalisten verstoßen in wesentlichen Teilen gegen geltendes Recht und dürfen deshalb nicht länger angewandt werden. Das hat nun auch der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: I ZR 73/10). Zufrieden sind die Journalistengewerkschaften dju in ver.di und DJV mit dem – nach zweimaliger Verschiebung – am 31. Mai 2012 verkündeten Urteil allerdings nicht.
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Prozessbeginn gegen Chef von Kino.to

Vor dem Landgericht Leipzig hat am 8. Mai der Prozess gegen den Gründer und Chef des illegalen Streamingportals Kino.to begonnen.
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Haft für Programmierer

Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to ist am 11. April zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Leipziger Landgericht sprach den 29jährigen wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken in zahlreichen Fällen schuldig.
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US-Gericht weist Blogger-Klage ab

 
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Gegen illegale Angebote im Netz


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Vom Wert der kreativen Leistung

„Mehr Respekt vor der kreativen Leistung“ forderte die Initiative Urheberrecht anlässlich des Internationalen Tages des Urheberrechts am 26. April. „Die Basis professioneller Berufsausübung von Urhebern und Künstlern darf nicht zerstört werden“, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung der Initiative, der neben ver.di weitere 28 Organisationen und Berufsverbände aus den Bereichen Journalismus, Literatur, Musik, Film und Bild angehören.
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Filmverbote rechtswidrig

Durch zwei aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen ist die Pressefreiheit gestärkt worden. In einem Fall geht es um ein Fotografierverbot von SEK-Polizeibeamten, im anderen um die Filmberichterstattung aus einem Strafverfahren.
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