Enttäuschend
Nach der – aus Urhebersicht – gründlich missratenen zweiten Anpassung des Urheberrechts an die „Informationsgesellschaft“, hat der Bundestag am 11. April weitere Änderungen beschlossen, die Vorgaben aus einer EU-Richtlinie aufgreifen: Die EU will eine effiziente Durchsetzung von Rechten aus dem „geistigen Eigentum“ in allen Staaten der Union sichergestellt sehen. Wer erwartet, mit den neuen Regelungen künftig – das Gesetz tritt erst nach einem Durchgang bei Bundesrat und Ausfertigung durch den Präsidenten in Kraft – leichter gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen zu können, dürfte enttäuscht werden.
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