Stephan Kolbe

Alle Artikel von Stephan Kolbe

Bundesregierung will Medien-Kartellrecht aufweichen

Das Bundeskabinett hat grünes Licht für Lockerungen im Kartellrecht für Presseverlage sowie im Rundfunkbereich gegeben. Laut dem Entwurf für eine 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sollen Verlage künftig Kooperationen im verlagswirtschaftlichen Bereich eingehen sowie Rundfunkunternehmen deutlich leichter fusionieren können. ver.di sieht in den Plänen eine Gefahr für Medienvielfalt und Arbeitsplätze.
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Neue Erleichterungen im Presse-Kartellrecht geplant

Die Bundesregierung will erneut die Kartellbestimmungen für Verlage lockern. Der Entwurf für eine 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sieht vor, dass Verlage künftig Kooperationen eingehen können, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Redaktionen sollen davon ausgeschlossen sein. ver.di kritisiert das Vorhaben als einen weiteren Schritt in Richtung Medienkonzentration.
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Kritik an vertagter Entscheidung über Rundfunkbeitrag

Eigentlich wollten die Ministerpräsident_innen der Länder in dieser Woche die Höhe des Rundfunkbeitrags ab 2017 beschließen. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten (KEF) hatte eine Senkung um 30 Cent empfohlen. Doch offenbar herrscht unter den Ländern keine Einigkeit. Die Entscheidung wurde deshalb vertagt und wird voraussichtlich erst im Herbst fallen. ver.di hat das Hinausschieben der Entscheidung kritisiert und fordert Klarheit für Rundfunkanstalten und Beitragszahler_innen.
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Grenzen für das audiovisuelle Netz

Mit „Smart TVs” haben immer­­­­ mehr Menschen neben ihren Computern, Smartphones und Tablets ein weiteres Tor ins Internet zu Hause, über die sie Inhalte jeglicher Art direkt auf dem Fernseher abrufen können. Darüber hinaus sind die Hersteller von Fernsehgeräten mit ihren Benutzeroberflächen längst selbst zu Plattform- oder gar Inhalte-Anbietern geworden. Ob Datenschutz, Urheberrechte, Jugendschutz, Haftungsfragen oder die Sicherung von Vielfalt: Alles ist tangiert. Das ist die Folie für die europäische Regulierung der audiovisuellen Medienlandschaft.
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EU will europäische Quote bei Netflix & Co.

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) vorgelegt. Das bedeutet neue Vorschriften für Fernsehsender und Streaminganbieter in Europa. Videoplattformdienste sollen etwa verpflichtet werden, mindestens 20 Prozent ihrer Kataloge mit europäischen Werken zu bestücken. Das scheint vor allem auf ausländische Anbieter wie Netflix oder Amazon Prime zu zielen. Außerdem sollen die Vorgaben für Werbung gelockert werden.
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Generation Hashtag

Mit eigenen Medienangeboten für die junge Zielgruppe wollen immer mehr Medienhäuser den Nachwuchs an ihre Angebote heranführen und langfristig binden. Für die Verlage geht es dabei vor allem darum, künftige zahlende Kundinnen und Kunden zu gewinnen. Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gilt es, den drohenden Generationenabriss zu verlangsamen.
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Strategie des geschützten Gartens

Seit letztem Jahr haben Verlage die Möglichkeit, im Rahmen von „Instant Articles“ journalistische Inhalte auf die Pinnwände von Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern einlaufen zu lassen. Mit dabei ist auch der Axel Springer Verlag mit Angeboten von welt.de und bild.de. Im Gespräch erklärt Manuel Adolphsen, Pressesprecher bei der Axel Springer SE, was sich das Unternehmen davon erhofft.
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„Man kann nur den Kopf schütteln“

Ende Februar steht die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) an, in welcher Höhe die öffentlich-rechtlichen Sender für die nächsten vier Jahre Rundfunkbeiträge erhalten sollen. Verschiedene Medien berichten, dass die KEF zum zweiten Mal in Folge eine Beitragssenkung empfehlen und damit unter den Finanzwünschen der Sendeanstalten bleiben will. Gleichzeitig hat NRW beschlossen, die Hörfunkwerbung beim WDR einzuschränken – mit spürbaren Folgen für die Einnahmen des Senders. M sprach mit Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender, über diese Entwicklungen.
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Weg frei für Jugendangebot von ARD und ZDF

Anfang Dezember 2015 haben die Ministerpräsidenten der Länder den 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Damit wird der Weg frei für das Jugendangebot von ARD und ZDF – am 1. Oktober 2016 soll es online gehen. Änderungen wird es außerdem im Bereich des Jugendmedienschutzes sowie bei der Erhebung des Rundfunkbeitrages geben. Zuvor müssen die 16 Landesparlamente den Staatsvertragsentwurf jedoch noch einstimmig bewilligen.
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Rundfunkdebatte in Frankfurt: Eine Frage des Geldes

Die Debatte über eine Werbereduzierung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist in vollem Gange. Während einige Landesregierungen den schrittweisen Ausstieg forcieren, wehren sich die Sender aus Angst vor Mindereinnahmen. Zugleich müssen die Anstalten in diesen Tagen ihren Finanzbedarf für die nächste Beitragsperiode bei der zuständigen Kommission anmelden. Über Konsequenzen eines Werbeverbots und die Politik der KEF wurde bei einer ver.di-Tagung lebhaft diskutiert.
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Ein wenig staatsferner

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr den ZDF-Aufsichtsgremien die nötige Staatsferne abgesprochen hatte, waren die Länder aufgefordert, den ZDF-Staatsvertrag zu überarbeiten. Das Ergebnis ihres Entwurfs: Die Gremien sollen vielfältiger, transparenter und frei von Parteienvertretern werden – Regierungsvertreter dürfen aber weiter mitmischen.
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Verfassungswidrig

Der ZDF-Staatsvertrag ist verfassungswidrig, der staatliche Einfluss auf den Sender zu hoch. Mit deutlichen Worten hat das Bundesverfassungsgericht die politischen Ränkespiele in den ZDF-Gremien kritisiert und einen neuen Meilenstein in seiner Rundfunk-Rechtsprechung gesetzt. Dennoch bleibt einiges vage, ein weitergehendes Urteil wäre wünschenswert gewesen.
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Kleinster gemeinsamer Nenner

Wenn sich Große zusammenfinden, muss nicht unbedingt etwas Großes entstehen. Der vorliegende Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD geht in Sachen Medienpolitik zahlreiche Themen an, lässt viele Baustellen aber brachliegen.
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Was heißt hier jung?

Braucht das öffentlich-rechtliche Fernsehen einen Jugendkanal, um den Anschluss nicht zu verlieren? Und wenn ja, wie sollte ein solcher Kanal aussehen, damit er funktioniert? Diese und andere Fragen haben Programmmacher und gewerkschaftliche Gremienvertreter Mitte Juli bei einem von ver.di initiierten Workshop beim SWR in Stuttgart diskutiert.
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Robin Google

Das Leistungsschutzrecht soll kommen. Und ein Unternehmen hat ganz besonders etwas dagegen: Google. Dabei kommt die Suchmaschine stets so zurückhaltend daher, in neutralem Weiß, mit schlichtem Suchfeld. Wer in Deutschland etwas im Internet sucht, der nutzt Google. Die Suchmaschine ist unser Tor zur Welt. Und Google ist Monopolist. Denn über 80 Prozent aller Suchanfragen laufen hierzulande über Google.
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Bereit für die nächste Runde

Das Landgericht Köln hatte es wahrlich nicht leicht zu entscheiden, ob die Tagesschau-App mit dem Rundfunkstaatsvertrag vereinbar ist oder nicht. Denn das erwartete Urteil hat schnell die Dimension einer Grundsatzentscheidung erreicht, bei der es mal wieder im Kern um die seit Jahren schwelende Frage geht: Wie viel dürfen die Öffentlich-Rechtlichen im Internet?
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