Literarische Freiheit im „Spätzlesender“
Die Kündigung des ehemaligen SWR-Moderators Gunter Haug war unzulässig. Dies entschied Anfang August das Arbeitsgericht Stuttgart. Haug hatte sich per Kriminalroman abfällig über einen „Spätzlesender“ voll „Filz, Unfähigkeit, Cliquenwirtschaft und Intrigen“ geäußert. Das aber sei kein Grund für einen fristlosen Rausschmiss, so das Gericht, sondern von der „literarischen Freiheit“ gedeckt.
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