Christian Rath

Freienrat in Freiburg

Normalerweise sind freie JournalistInnen EinzelgängerInnen und haben keine Interessenvertretung in den Medien, für die sie schreiben. Bei der in Freiburg erscheinenden Badischen Zeitung (BZ – Auflage 150.000) ist das anders. Dort gibt es seit zehn Jahren einen SprecherInnenrat der Freien.
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Literarische Freiheit im „Spätzlesender“

Die Kündigung des ehemaligen SWR-Moderators Gunter Haug war unzulässig. Dies entschied Anfang August das Arbeitsgericht Stuttgart. Haug hatte sich per Kriminalroman abfällig über einen „Spätzlesender“ voll „Filz, Unfähigkeit, Cliquenwirtschaft und Intrigen“ geäußert. Das aber sei kein Grund für einen fristlosen Rausschmiss, so das Gericht, sondern von der „literarischen Freiheit“ gedeckt.
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Gut geschützte „Wächter“

Wer das oberste Gericht auf seiner Seite hat, sitzt am längeren Hebel. Dementsprechend gut geht es Presse und Journalisten in Deutschland. Denn das Bundesverfassungsgericht gilt zu Recht als Bollwerk der Presse- und Meinungsfreiheit.
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Mehr Fotos von Ernst August

"Werden brutale Männer mehr geliebt", fragte vor drei Jahren die Zeitschrift "Bildwoche" und spielte auf einen Vorfall an, bei dem Prinz Ernst August von Hannover einem Kameramann mit seinem Regenschirm das Nasenbein zerschlug. Per Gerichtsbeschluss ließ der Prinz verbieten, dass zu diesem Artikel ein Foto seiner Person abgebildet wird. Das Bundesverfassungsgericht hob das Urteil nun nach einer Klage der "Bildwoche" wieder auf.
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Künstlersozialabgabe bleibt für alle

Die von Verlagen und anderen Kultur-Verwertern zu bezahlende Künstlersozialabgabe bleibt ohne Abstriche bestehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt eine Klage der EU-Kommission gegen die Modalitäten dieser Abgabe zurückgewiesen und damit die Finanzierung der deutschen Künstlersozialkasse (KSK) gesichert.
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Bekennerschreiben als Täuschungsmittel

Bekennerschreiben, die nur der Täuschung der Polizei dienen, können auch weiterhin in Redaktionsräumen beschlagnahmt werden.
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Freier Blick ins Grundbuch

"Der Staat muss überall dort, wo der Geltungsbereich einer Norm die Presse berührt, dem Postulat ihrer Freiheit Rechnung tragen", erklärte das Bundesverfassungsgericht in einem jetzt veröffentlichten Beschluss. Konkret wurde die Möglichkeit für Journalisten verbessert, zu Recherchzwecken Einblick in das nur begrenzt öffentliche Grundbuch zu nehmen.
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EU-Kommission muss TV-Finanzierung prüfen

Die EU-Kommission muss die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks künftig gründlich prüfen. Dies entschied Anfang Mai das Europäische Gericht Erster Instanz (EuG) in Luxemburg. Erfolg hatte dort eine Klage des privaten portugiesischen Fernsehanbieters SIC.
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Festanstellung verstößt nicht gegen Rundfunkfreiheit

Eine Rundfunkanstalt darf ständigen freien Mitarbeitern nicht aus reinen Spargründen die Festanstellung verweigern. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Anfang März 2000 bekannt gemachten Beschluss und lehnte damit eine Klage des Saarländischen Rundfunks ab.
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Medien-Arbeitszeit ist keine Tendenzfrage

Der Betriebsrat von Presse- und Rundfunkunternehmen hat in Arbeitszeitfragen ein Mitspracherecht. Dies entschied im Dezember das Bundesverfassungsgericht und lehnte damit Klagen von Gruner + Jahr sowie anderen Verlegern ab. Konkret ging es um die Festlegung der Arbeitszeiten bei dem Magazin "Wirtschaftswoche", der Tageszeitung "Berliner Kurier" und dem niedersächsischen Privatsender "Radio ffn" (1)
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Nur ohne Kinder

Prinzessin Caroline von Monaco kann (nur) mit ihren Kindern künftig ungestört einkaufen gehen. Das Bundesverfassungsgericht hat Ende letzten Jahres den Schutz von Prominenten vor Pressefotografen leicht verbessert. Wenn "Personen der Zeitgeschichte" mit ihren Kindern in der Öffentlichkeit auftreten, müssen sich die Fotografen zurückhalten. Ansonsten hatte Caroline mit ihrer Verfassungsbeschwerde aber wenig Erfolg.
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Von Schweden lernen, heißt Offenheit lernen

Der schwedische Journalistenverband konnte im Kampf um europäische Transparenz einen Erfolg verbuchen. Wenn die EU aus Gründen der "öffentlichen Sicherheit" bestimmte Dokumente nicht herausgeben wolle, dann müsse sie dies wenigstens ordentlich begründen, so das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) in Luxemburg in einer Entscheidung von Ende Juni (Az: T 174/95).
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Mehr Rechtsschutz für die Presse

Die polizeiliche Durchsuchung von Redaktionsräumen kann nachträglich gerichtlich überprüft werden. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht auf Beschwerde mehrerer Bremer Medien. Das dortige Landgericht hatte nach einer beispiellosen Polizeiaktion die Klagen der Medien als "unzulässig" eingestuft, muß den Fall nun aber neu aufrollen.
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Stern“ musste über Freispruch berichten

Das Verfassungsgericht lehnte die Beschwerde der Hamburger Wochenzeitung ab. Presse darf nicht nur über Verdächtigung schreiben.
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Werbung, Werbung, Werbung

Die beiden "Focus"-Serien "Die 500 besten Ärzte" und "Die 500 besten Anwälte" sind wettbewerbswidrig. Dies entschied Ende April der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Damit werde lediglich Werbung für die angepriesenen Mediziner/innen und Jurist/innen gemacht. Eine ernsthafte redaktionelle Berichterstattung sei hierin nicht zu sehen. Der BGH bestätigte damit zwei Urteile des Oberlandesgerichts München.
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