Rückenstärkung
Vor dem Bundesarbeitsgericht hat ver.di im Februar einen Sieg von erheblicher Bedeutung errungen. Kern der höchstrichterlichen Entscheidung: Zeitungsverleger haben kein Recht, Redakteurinnen und Redakteure, die sich an einem Streik beteiligen, das Urlaubsgeld oder die Jahresleistung (auch als Weihnachtsgeld bezeichnet) zu kürzen. Der Versuch, Streikende zu verunsichern und zu demotivieren, künftig für ihre Rechte einzutreten und auch auf die Straße zu gehen, ist damit gescheitert. Im Gegenteil, das Urteil stärkt ihnen den Rücken.
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