Bravo, Renate Künast!
Bravo, Bundesverfassungsgericht! Nun ist rechtssicher, dass "Pädophilen Trulla", "Drecksau" und "gehirnamputiert" keine zulässigen Meinungsäußerungen, sondern Schmähungen sind, die die Adressatin nicht klaglos aushalten muss. Klar ist auch, dass Plattformen, über die solche Hasstiraden verbreitet werden, mit in der Verantwortung stehen. Und dass es auch im digitalen öffentlichen Diskurs Grenzen gibt. Ende gut?
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