Netzpolitik

Nervöse Zone

M | Viele Politiker haben das Gefühl, dass Medien und Märkte sie vor sich hertreiben. Ist diese Wahrnehmung begründet? Lutz Hachmeister | Wenn man genauer hinsieht, bleibt von der berühmten Kolonisierung der Politik durch die Medien nicht viel übrig. Die operative Politik ist ein System, das Resistenz leistet und in dieser Resistenz auch Macht hat; zum Beispiel die Macht, Prozesse zu verlangsamen. Ein wesentlicher Faktor der Politik ist die Ministerialbürokratie, die viel mehr Macht besitzt als die Politiker, die man im Fernsehen sieht. Diese Bürokratie ist geradezu darauf aus, ihre standardisierten Prozeduren so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Davon bekommt die…
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Wahlpapier ist geduldig

Medienpolitik galt lange Zeit als politisches Stiefkind der Parteien. Erst seit der Digitalisierung wird diesem Gegenstand von den politischen Akteuren mehr Beachtung geschenkt, wächst der Katalog von Forderungen und Absichtserklärungen auch in den Wahlprogrammen der Parteien. So auch bei den programmatischen Schriften zur diesjährigen Bundestagswahl am 22. September (vgl. Synopse). Ein kommentierter Vergleich.
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Enquete-Finale

Einstimmig entschied der Bundestag vor drei Jahren, eine Enquete-Kommission (EK) „Internet und digitale Gesellschaft“ einzurichten. Ein Jahr später als ursprünglich vorgesehen, beendete dieses Gremium Ende Januar seine Arbeit. Was ist von der anfänglichen Euphorie und Einstimmigkeit geblieben? Während einzelne Arbeitsgruppen noch ihre Ergebnisberichte erstellen, wird bereits in den Medien diskutiert, ob die Resultate den Aufwand rechtfertigen.
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Robin Google

Das Leistungsschutzrecht soll kommen. Und ein Unternehmen hat ganz besonders etwas dagegen: Google. Dabei kommt die Suchmaschine stets so zurückhaltend daher, in neutralem Weiß, mit schlichtem Suchfeld. Wer in Deutschland etwas im Internet sucht, der nutzt Google. Die Suchmaschine ist unser Tor zur Welt. Und Google ist Monopolist. Denn über 80 Prozent aller Suchanfragen laufen hierzulande über Google.
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Bereit für die nächste Runde

Das Landgericht Köln hatte es wahrlich nicht leicht zu entscheiden, ob die Tagesschau-App mit dem Rundfunkstaatsvertrag vereinbar ist oder nicht. Denn das erwartete Urteil hat schnell die Dimension einer Grundsatzentscheidung erreicht, bei der es mal wieder im Kern um die seit Jahren schwelende Frage geht: Wie viel dürfen die Öffentlich-Rechtlichen im Internet?
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Grundrechenart Social Media

„Social Media im Journalismus“ war ein Schwerpunkt der Social Media Week vom 24. bis zum 28. September in Berlin. Konkrete Einzelaspekte wie Social Media Monitoring, die journalistische Relevanz von Twitter, Datenjournalismus, Finanzierung durch Crowdfunding oder die Überprüfung von Video- und Fotomaterial in sozialen Netzwerken wurden in einer Vielzahl von Veranstaltungen an drei verschiedenen Tagungsorte diskutiert.
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Potenziale nutzen

Die Journalistin und Social Media-Beraterin Simone Janson hat einige Ratgeber veröffentlicht und lehrt an diversen Bildungseinrichtungen. In Berlin war sie mit Vorträgen und Workshops präsent. Im Interview mit M spricht sie über die Arbeit mit sozialen Netzwerken im Print-Sektor.
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Hü-und-Hott-Politik nicht zielführend

Medienpolitiker fast aller politischen Parteien haben sich in jüngster Zeit für eine Verminderung der Digitalkanäle von ARD und ZDF ausgesprochen. Wie erklären Sie sich das? Michael Schmid-Ospach: Man hat, glaube ich, gesehen, dass man mit sechs Digitalkanälen ohne  Finanzierungszuwachs dieses Thema ganz schön überfordert hat. Die zeitweilige Lustlosigkeit der ARD in der Frage hat das ja auch widergespiegelt. Das ZDF sah seine Chance, endlich mal Herr im Haus mit eigenen Kanälen zu werden, eine eigene Programmfamilie zu gründen. Es sind ja keine Feinde des öffentlich-rechtlichen Systems, die da jetzt zurückrudern. Denn es sind ja dieselben Stimmen, die damals diese sechs…
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Hamburg schafft mehr Transparenz

Bei der Behördentransparenz wird Hamburg bald eine bundesweite Vorreiterrolle einnehmen: Alle fünf Bürgerschaftsfraktionen haben Mitte Juni einer weitreichenden Novellierung des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes zugestimmt. Das alte Informationsfreiheitsgesetz wird durch ein umfassenderes Transparenzgesetz ersetzt, das zum 6. Oktober in Kraft tritt.
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Streit um Präsenz in Kabel und Netz

Kurz vor der Einführung der Haushaltsabgabe ist die Debatte über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der digitalen Welt voll entbrannt. Medienpolitiker fast aller Couleur richten derzeit Sparappelle an ARD und ZDF, fordern ein effizienteres Programmmanagement. Das Argument: Mehr als 20 Fernsehprogramme und mehr als 50 Radiosender seien bei stagnierenden Budgets vor dem Gebührenzahler nicht länger zu rechtfertigen.
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Haftstrafe für Kino.to-Gründer

Der Gründer und Chef des illegalen Streaming- und Downloadportals kino.to wurde am 14. Juni 2012 von der Wirtschaftskammer des Landgerichts Leipzig wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen in drei tatmehrheitlichen Fällen zu 4 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt.
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Gefällt-mir-Manie mit Folgen

Die Fernsehjournalistin Edith Dietrich hat das soziale Netzwerk Facebook zu nutzen gewusst. Die Autorin der Reihe „ARD Markencheck“ war auf der Suche nach jungen Protagonisten für einige Produkttests. Fündig wurde sie bei dem Sozialen Netzwerk. Innerhalb von Stunden hatte sie Studenten gefunden, die bereit waren, in ihrem Film mitzuwirken. Damit hat Facebook genau das geleistet, was es am besten kann und wofür es der Legende nach auch gegründet worden ist: Leute zusammenbringen.
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Inhalte-Relevanz für Nutzer definieren

ACT!ON lautete das diesjährige Kongressmotto der Re:publica, von dem sich mehr als 4.000 Teilnehmer angesprochen fühlten. Mit ihnen diskutierten rund 300 Redner aus über 30 Nationen Fragen der Netzwelt und der digitalen Gesellschaft in Deutschland.
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Prozessbeginn gegen Chef von Kino.to

Vor dem Landgericht Leipzig hat am 8. Mai der Prozess gegen den Gründer und Chef des illegalen Streamingportals Kino.to begonnen.
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Haft für Programmierer

Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to ist am 11. April zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Leipziger Landgericht sprach den 29jährigen wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken in zahlreichen Fällen schuldig.
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Appgedreht

Der Streit um die Frage, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Internet anbieten darf, wird immer absurder. Um Frieden mit den Verlagen zu schließen, wollen sich die Anstalten selbst beschränken und weitestgehend auf Textinhalte im Netz verzichten. Angesichts des Generationenabrisses sägen sie damit an dem Ast, auf dem sie sitzen.
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