Pressefreiheit

Starke Medien für eine starke Gesellschaft

Harlem Désir aus Frankreich, internationaler Gast des ver.di-Journalistentags im Januar, ist seit Juli 2017 Be­auftragter für Medienfreiheit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Er sieht eine ganze Reihe von Gefahren für die freie Presse, durch politischen oder ökonomischen Druck sowie direkte Angriffe auf Freiheit und Leben von Journalistinnen und Journalisten. Die Presse und der öffentliche Rundfunk soll­ten ihre bedeutende Rolle für verlässliche Informationen und die Demokratie offensiver herausstellen.
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Firmen als Publizisten

Plakatwerber Stroer betreibt 3.000 News-Websites. Autobauer Daimler nutzt nach Auskunft von Kommunikationschef Jörg Howe „zielgerichtet eigene Kanäle, um aus unserer Sicht vernünftig zu informieren“. Auf dem jüngsten ver.di-Journalistentag zum Thema Pressefreiheit diskutierte eine bunt besetzte Podiumsrunde über die Wechselwirkung zwischen Medien und Kommerz. Wird die Freiheit der Berichterstattung zunehmend eine Frage des Geldes?
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Journalisten klagen gegen BND-Gesetz

Seit Anfang 2017 ist in Deutschland das neue BND-Gesetz in Kraft. Auf den Weg gebracht worden war die Novelle als Reaktion auf die im Zuge des NSA-Skandals bekannt gewordenen illegalen Überwachungspraktiken des Bundesnachrichtendienstes (BND). Doch anstatt eine Rechtslücke zu schließen, hat die Bundesregierung die grundrechtlich fragwürdige Überwachung von Journalist_innen im Ausland legalisiert. Denn: Anders als das „Artikel 10-Gesetz“ zur Beschränkung der Inlandsüberwachung enthält die BND-Novelle keine Schutzrechte für Journalist_innen und andere Berufsgeheimnisträger_innen.
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G20-Akkreditierung: Nie endender Skandal

Die Bundesdatenschutzbeauftragte übt heftige Kritik an der polizeilichen Datenbank Inpol, die beim G20-Gipfel im Juli 2017 die Grundlage für den Entzug von 32 Presse-Akkreditierungen war. Danach ist die Qualität der Daten fragwürdig und ebenso die lange Zeit der Speicherung, mitunter bis zu zehn Jahren. Den Akkreditierungsentzug an sich stellt sie jedoch nicht in Frage.
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G20: Polizei agierte wie ein Medienakteur

Ob Gipfeltreffen oder Atommülltransporte: Dass Journalisten bei so genannten Großlagen durch die Polizei an der Arbeit gehindert werden, ist schon lange Gegenstand von Kritik und Beschwerden der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di gegenüber staatlichen Stellen. Der G20-Gipfel in Hamburg war allerdings ein Einschnitt, belegte die Podiumsdiskussion „Hier gilt die Pressefreiheit – nicht“ am 21. Februar im Hamburger Gewerkschaftshaus. Denn die Polizei wurde zum eigenen Medienakteur.
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Millionen-Klage gegen Redakteure und die SZ

„Ein Frontalangriff auf die Pressefreiheit!“, ein erheblicher “Einschüchterungseffekt, der laut dem Bundesverfassungsgericht nicht passieren darf!“. So klassifiziert Martin Schippan das, was Hannes Kuhn vor etwa einem halben Jahr getan hat: Der Ex-Solarmanager hat zwei Journalisten der Süddeutschen Zeitung und die SZ selbst auf etwa 78 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Nachwehen einer Megapleite. Am 8. Februar gab es vor der 16. Zivilkammer des Nürnberg-Fürther Landgerichts eine Güteverhandlung. Einigung war danach nicht in Sicht.
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Breites Bündnis klagt gegen BND-Gesetz

Ein Bündnis aus Journalistenverbänden und Nichtregierungsorganisationen, darunter die dju in ver.di, unterstützt eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue BND-Gesetz. „Für uns als dju in ver.di ist es selbstverständlich, uns gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen in diesem Bündnis zu engagieren“, sagte die dju-Bundesgeschäftsführerin, Cornelia Haß, auf einer Pressekonferenz der Partnerorganisationen in Berlin.
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Attacken von rechts gegen Journalisten

ver.di verurteilt scharf die tätlichen und verbalen Angriffe auf Journalisten am Rande von rechten Kundgebungen in Cottbus. So wurden am vergangenen Sonnabend bei einer Demonstration des rechtsgerichteten Vereins „Zukunft Heimat“ in Cottbus zwei Journalisten attackiert und zu Boden geworfen. Beide blieben unverletzt – das Handy eines Reporters wurde beschädigt. Seit Wochen gibt es Unruhen in der Lausitz-Stadt, die auch nach dem verhängten Aufnahmestopp für Flüchtlinge des Brandenburger Innenministers Karl-Heinz Schröter (SPD) anhalten.
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Adil Yigit muss in Hamburg bleiben!

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju) in ver.di erklärt ihre uneingeschränkte Solidarität mit ihrem von Abschiebung bedrohten Mitglied Adil Yigit. Die Hamburger Ausländerbehörde hat angekündigt, die bis Ende Februar befristete Aufenthaltsgenehmigung des als Erdogan-Kritiker bekannten Journalisten nicht zu verlängern. Damit droht dem seit 35 Jahren in Hamburg Ansässigen die Ausreisepflicht in die Türkei. Dort sei dem Journalisten wohl Gefängnis sicher.
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Kein vorbeugender Unterlassungsanspruch

Das Landgericht Braunschweig hat eine präventive Unterlassungsklage gegen eine künftige Veröffentlichung von Bildmaterial abgewiesen. Geklagt hatten zwei Personen aus dem rechten Spektrum, um der Veröffentlichung von Fotos und Videos zuvorzukommen, die sie auf der Beerdigung eines prominenten SS-Veteranen zeigen. In seiner Begründung verwies das Gericht auf die Bedeutung der Recherche als Kernbereich der durch Art. 5 GG geschützten Pressefreiheit.
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Untaugliches Mittel

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist gerade einmal wenige Tage in Kraft und schon hat es eindrucksvoll gezeigt, dass es ein untaugliches Mittel ist, um gegen Hassbotschaften und Falschmeldungen im Internet vorzugehen. Die Blockade des Twitter-Accounts des Satiremagazins Titanic durch den amerikanischen Kurznachrichtendienst war nichts anderes als Zensur – und damit nicht hinnehmbar.
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Neuer einheitlicher Presseausweis ab 2018

Journalisten- und Verlegerverbände geben ab 1. Januar 2018 einen neuen bundeseinheitlichen Presseausweis an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten aus. Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen der Innenministerkonferenz und dem Deutschen Presserat. Erkennbar ist der Ausweis am Logo des Presserates und der Unterschrift des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz auf der Rückseite.
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Meşale Tolu kommt aus türkischer Haft frei

Am zweiten Prozesstag gegen die in der Türkei inhaftierte deutsche Journalistin und Übersetzerin Meşale Tolu hat die Staatsanwaltschaft die Freilassung der 33-Jährigen sowie von fünf weiteren Inhaftierten beantragt. Allen war die Mitgliedschaft oder „Terrorpropaganda“ für die linksextreme MLKP vorgeworfen worden. Nach kurzer Beratung setzte das Gericht die sechs Angeklagten auf freien Fuß.
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Wegweisendes Urteil gegen den BND

Reporter ohne Grenzen hat ein wegweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Bundesnachrichtendienst erwirkt. So darf der Auslandsgeheimdienst ab sofort keine Verbindungsdaten aus Telefongesprächen der Journalistenorganisation speichern und nutzen.  Das Gericht stellte überdies fest, dass das Fernmeldegeheimnis auch dann verletzt wird, wenn die Metadaten anonymisiert werden. Aus Metadaten geht hervor, wer mit wem wann wie lange von welchem Anschluss und Ort telefoniert.
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Keine Herausgabe von Rohmaterial

Die dju in ver.di spricht sich klar gegen die Herausgabe von ungesendetem Material zu den G20-Protesten an die Ermittlungsbehörden aus. Die Zusammenarbeit mit der Polizei hätte fatale Folgen für die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit journalistischer Arbeit, sagte dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß. Die Vertrauenswürdigkeit der Berichterstatter_innen auf Demonstrationen würde massiv geschwächt, mit Folgen auch für deren Sicherheit.
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Wie weiter bei Akkreditierungen?

Im Bundespresseamt wird es ab kommendem Jahr einen Akkreditierungsbeauftragten geben. Es ist gut und richtig, dass das Bundespresseamt aus dem Desaster des G20-Gipfels diese Konsequenz zieht und unserem Vorschlag folgt, jemanden einzusetzen, der vor Ort offene Fragen schnell und unkompliziert klären kann. Ungelöst bleibt jedoch das Problem des Umgangs mit und der Verwertung von personenbezogenen Daten.
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